News Bundesgerichtshof zählt Internet zur Lebensgrundlage

Das Internet ist das Neue Medium und daher kann ich den Gerichtsbeschluss verstehen. Früher musste man noch zum Kiosk und sich eine Zeitung kaufen um sich über aktuelles Informieren zu können und genau das hat das Internet übernommen. Warum aber hier einige direkt auf Hartz4 Empfänger "losgehen" verstehe ich nicht aber leider ist dies heutzutage normal geworden und daran ist die Politik schuld und der Deutsche Michel geht noch darauf ein...
 
Derzeit kennen wir lediglich die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.01.2013. Erfahrungsgemäß dauert es einige Wochen, bis die Urteilsbegründung veröffentlicht wird.
Für andere Internetnutzer ändert sich hinsichtlich möglicher Schadenersatzansprüche voraussichtlich wenig durch die Entscheidung.
In diesem Verfahren geht es um möglichen Schadensersatz für einen vom Anbieter veranlassten Ausfall eines bestehenden Anschlusses aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung, das wiederrum heißt kann der Provider nix dafür (Gewitter Fremdverschulden) muss er auch nichts erstatten.
Darüber hinaus ist die Höhe des begehrten Schadensersatzanspruchs nicht nachvollziehbar. Leider hat der Bundesgerichtshof auch keinen
bestimmten Betrag genannt, den der Provider aus Kulanz für jemanden ansetzen könnte.

Also erstmal nur ein Teilurteil wo sich Leute drauf berufen werden aber wenn sie wirklich was erstattet haben wollen muss das vor Gericht alles geklärt werden.
 
WhiteShark schrieb:
Wie kommst du darauf? Wenn bei mir das Internet ausfällt und ich Remote arbeiten muss (Wochende, Firma geschlossen), dann bleibt mir keine andere Wahl als Tethering über das Smartphone. Natürlich funktioniert das nur ohne Drosselung.
Die Drosselung setzt aber jede 300mb ein und muss für 5€ deaktiviert werden.
Das mach ich einmal die Stunde und komme auf 50€ für einen 10h Arbeitstag.
Und dies ist noch günstig. Alternative wäre den Kunden zu verlieren. Dadurch geht der Schaden schnell in die Tausende.
Pauschal lässt sich das also nicht festlegen. Es kommt auf den Fall an.

dann solltest du einen businesstarif mit 8h/16h/24h entstörservice abschließen... kostet natürlich um einiges mehr als ein 0815 anschluss für nen privatmenschen, aber da du es ja anscheinend so nötig hast...
 
@CD
Schrei das nicht so laut heraus, wenn die dahinter kommen werden sie die Rundfunkgebühr auf "Internet" erweitern, dann darf die Oma Elfride und der Onkel Hartmut demnächst anstatt 18 Euro nun 35 Euro bezahlen für Radio/Fernsehen und Internet obwohl sie den Krempel nicht nutzen.

Das kommt dann ins Gesetzbuch und schon muss jeder bezahlen.
 
meine Hartz 4 Beraterin meinte dass ich Internetanschluss aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Stimmt das? Internet dient ja auch dazu Bewerbungen zu schreiben (was ich natürlich nur mache wenn es sich um einen begehrten Arbeitsplatz handelt wo sich zig Leute bewerben da ich keine Drexjobs mache da die Mädels zu anspruchsvoll geworden sind)
 
Ja das stimmt und im Hartz IV Satz sind weniger als 10€ für den Punkt Internet und Telefon vorgesehen.
Ein Recht auf ein Computer in deinen eigenen vier Wänden hast du bei den ARGEn übrigens auch nicht.
 
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