News Bundesnetzagentur: GPS-Tracker mit Mikrofon müssen vernichtet werden

Jan schrieb:
Ein Smartphone ist kein GPS-Tracker mit Mikrofon sondern ein Telefon mit GPS-Tracker und Mikrofon. Und als solches ist es zu erkennen. Und damit ist einem Betrachter grundsätzlich auch klar, dass es das kann. Natürlich ist ein Smartphone zu vielem befähigt, zu dem man es nicht nutzen sollte. Trotzdem ist die Abgrenzung zu einem gar nicht mehr als solches zu erkennenden, schnell zu versteckenden GPS-Tracker mit Mikro schon klar, oder?
Aber von Kinderuhren war ja auch die Rede und auch die sind eindeutig erkennbar und lassen sich von GPS Trackern abgrenzen. Kinderuhren sind ja z.B. wie Smartwatches.
Gott sei Dank müssen nicht auch alle Autos vernichtet werden (GPS und Mikrofon haben schließlich mehr und mehr auch eingebaut).
Also legal ist es abgrenzbar, aber wer es darauf anlegt, baut einfach ein kleines Smartphone als GPS tracker und schon ist es wieder legal. Na, tolle Gesetzgebung!
 
Der Witz bei der ganzen Geschichte ist ja, daß man den von der Bundesnetzagentur herangezogenen §90 TKG ersatzlos abschaffen könnte und trotzdem keine "Schutzlücke" (auch so ein schönes Wort aus dem politischen Bullshit-Bingo) entstehen würde. Denn auch so ist es verboten einen anderen ohne sein Wissen abzuhören oder zu filmen. Dabei ist es völlig egal wie das dazu benutzte Gerät aussieht.

§90 TKG bleibt auch unberührt, wenn ich ein handelsübliches Smartphone nehme und darauf sowohl eine App packe mit der ich das Ding über eine Internetseite mit dem eingebauten GPS orten kann UND eine App darauf lade die einen Anruf von einer bestimmten Nummer immer lautlos annimmt. Formal verboten ist die Sache natürlich nach wie vor, aber immerhin kann die Bundesnetzagentur mir nicht mehr mit dem §90 TKG in die Suppe spucken.
 
Stefan9 schrieb:
Gott sei Dank müssen nicht auch alle Autos vernichtet werden (GPS und Mikrofon haben schließlich mehr und mehr auch eingebaut).

Die neue dolle VW Gebietsbenachrichtigung schlägt ja auch in so eine Kerbe. Auto Besitzer können sich per App benachrichtigen lassen ob und wann ihr Auto eine festgelegte Zone betritt oder verlässt. Damit ist die Überwachung von Nutzern dieses Fahrzeugs locker möglich. Und dabei muss nichtmal unbedingt eine Nachricht im Cockpit erscheinen. Schöne neue Welt.
 
ThanRo schrieb:
Der Witz bei der ganzen Geschichte ist ja, daß man den von der Bundesnetzagentur herangezogenen §90 TKG ersatzlos abschaffen könnte und trotzdem keine "Schutzlücke" (auch so ein schönes Wort aus dem politischen Bullshit-Bingo) entstehen würde. Denn auch so ist es verboten einen anderen ohne sein Wissen abzuhören oder zu filmen. Dabei ist es völlig egal wie das dazu benutzte Gerät aussieht.
Genau, und Schusswaffenkontrolle kann man auch abschaffen, denn Leute erschießen ist bereits illegal.

ThanRo schrieb:
§90 TKG bleibt auch unberührt, wenn ich ein handelsübliches Smartphone nehme und darauf sowohl eine App packe mit der ich das Ding über eine Internetseite mit dem eingebauten GPS orten kann UND eine App darauf lade die einen Anruf von einer bestimmten Nummer immer lautlos annimmt. Formal verboten ist die Sache natürlich nach wie vor, aber immerhin kann die Bundesnetzagentur mir nicht mehr mit dem §90 TKG in die Suppe spucken.
Jemand anderen heimlich abzuhören und zu filmen ist in der Tat illegal, unabhängig davon ob dazu verbotene Abhöranlagen benutzt werden.

Aber immerhin kann jeder, der das Telefon sieht, es als Sendeanlage erkennen.

Übrigens genügt es bereits, dass du beim GPS-Tracker die Kommunikationsfunktion dauerhaft unbrauchbar machst und er nur noch lokal aufnimmt, damit § 90 TKG nicht mehr greift und auch die Bundesnetzagentur nichts mehr damit zu tun hat.
 
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