News Bundesnetzagentur: GPS-Tracker mit Mikrofon müssen vernichtet werden

Gute Entscheidung der Bundesnetzagentur. Ich finde es bedenklich, welches Ausmaß die Überwachungsversuche im privaten Bereich mittlerweile annehmen, gerade ggü den eigenen Kindern.
Wir sollten sie zu mündigen und freiheitlich denkenden Bürgern erziehen, aber wie soll das gehen wenn statt Vertrauen und Erziehungsarbeit digitale Überwachung angesagt sind.

Ich verstehe auch die Kritiker hier nicht . Wird irgendwo auf globalerer Ebene von (möglichen) Verletzungen der Privatsphäre berichtet, ist der Aufschrei gegen die jeweiligen Urheber groß.
Aber für sich selbst möchte man dann doch keine Einschränkung und Regulierung hinnehmen?
Das halte ich doch für arg scheinheilig.
 
CD schrieb:
Beeindruckend ist eigentlich eher, wie der Staat die Bürger enteignet und damit davonkommt.

Inwiefern die hier besprochenen Geräte moralisch vertretbar sind ist ne andere Diskussion, aber als sie verkauft wurden waren sie nicht verboten, oder? Nicht nur den Verkauf sondern auch rückwirkend den Besitz zu kriminalisieren finde ich schon etwas dreist...

Hätte man die Erläuterungen in der News verstanden, wüsste man, dass diese Geräte nie hätten verkauft werden dürfen, denn der §90 TKG besteht schon etwas länger. Zur "Enteignung" und möglichen Folgen siehe

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...MissbrauchSendeanlagen/Sendeanlagen-node.html

Vielleicht mal den Händler kontaktieren, der das illegale Gerät in Umlauf brachte und das Geld zurück fordern. Der whataboutism ist in solchen Diskussionen übrigens der denkbar schlechteste Ratgeber. Die Geldstrafe von bis zu 25.000€ bei Entdeckung sind empfindlich, ebenfalls ist es eine Straftat solche Geräte zu nutzen.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Aha, also dürfen keine Neuwagen mehr verkauft werden.
Ab dem 31.03.2018 ist für alle Neuwagen eCall vorgeschrieben, das über genau diese Funktionen verfügt.

https://de.wikipedia.org/wiki/ECall
Falsch. Bereits auf dem Markt befindliche Modelle dürfen natürlich weiterhin verkauft werden. Die Vorschrift gilt für neue MODELL-Zulassungen, das heißt neue, vom Hersteller angemeldete Modellvarianten. Nur verstehen 99% nicht den Unterschied :)
 
Wie schon einige sagt haben, es geht nicht NUR um, das GPS enthalten muss, sondern generell um das abhören und hier kommt Alexa und CO definitiv in Frage. Selbst wenn es offensichtlich ein Alexa wäre, könnte es umgebaut aufzeichnen. Übrigens passt bestimmt hervorragend in ein Teddybär.
Das gesetzt ist hier nicht eindeutig genug. Finde die Smartwatch auch absolut grenzwertig. Es ist eine Uhr, aber zeichnet sie auch auf? Sehe es wie mit dem Verschleierungsverbot in Österreich (oder ist das in der Schweiz?), wo Skifahrer Bußgeld zahlen müssen weil sie einen Schal um das Gesicht haben.
 
das_mav schrieb:
Das Gesetz ist in der Tat aber sehr schwammig formuliert. Was besseres hat man wohl nicht formulieren WOLLEN.
Das Gesetz ist sehr eindeutig.

(1)Ist es eine Sendeanlage? Wenn nein, erlaubt. Wenn ja, weiter bei 2.
(2)Täuscht sie einen Alltagsgegenstand vor, der üblicherweise keine Sendefunktion hat, oder ist sie so verkleidet dass sie nicht als Sendeanlage zu erkennen ist? Wenn nein, erlaubt. Wenn ja, weiter bei 3.
(3)Ist sie in besonderem Maße zum unbemerkten Abhören geeignet? Also ist sie z.B. aus der Ferne aktivierbar, signalisiert nicht deutlich den Beginn der Übertragung an alle umstehenden Personen, u.dgl.? Wenn nein, erlaubt. Wenn ja, dann ist es eine verbotene Sendeanlage, und wer sie unbefugt besitzt macht sich strafbar.

florian. schrieb:
Gelbes Band, Schwarzes Sendesymbol, damit sind vermutlich alle zufrieden.
Eher nicht. Wenn die Kennzeichnung kein fester Teil der Anlage ist (etwa nur ein Schild dran gehängt) dann ändert das nichts an der Einstufung. Um aus einer verbotenen Sendeanlage wieder einen erlaubten Gegenstand zu machen, muss sie dauerhaft unschädlich gemacht werden.
 
Also darf ich Leute abhören und verfolgen solange ich nicht vortäusche es nicht zu tuen?
 
Tronx schrieb:
sondern generell um das abhören und hier kommt Alexa und CO definitiv in Frage.
Nein, es fehlt die besondere Eignung zum unbemerkten Abhören, da der smarte Lautsprecher erst auf Sprachkommando aktiv wird.
 
Der ist schon vorher aktiv, denn sonst könnte er nicht durch das "Zauberwort" aktiviert werden.;)
Sonst müsste man stets einen Taster drücken, wenn man was von Alexa (bzw. vergleichbare Geräte von Google oder Apple) will.

Und was meinst Du, wie schnell man das Ding auf "Dauerübertragung" umschalten kann, dazu reicht schon ein kleiner "Fehler" (ups, na sowas aber auch...) in der Firmware (oder Senden eines Befehls, da Überwachungsfunktion versteckt in der Firmware integriert ist).
 
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Zespire schrieb:
Also darf ich Leute abhören und verfolgen solange ich nicht vortäusche es nicht zu tuen?

Als denkender Mensch solltest du wissen, dass nicht nur dieses eine Gesetz gibt und dein (hoffentlich) hypothetisches Vorhaben mehrere andere Gesetze (wahrscheinlich) verletzen wird. Hoffe das war nur ein Troll.
 
chithanh schrieb:
Nein, es fehlt die besondere Eignung zum unbemerkten Abhören, da der smarte Lautsprecher erst auf Sprachkommando aktiv wird.

Nö, du kannst dich auf deine Alexa Geräte und die deiner Freunde einwählen.
Mit nem Hack kannste auch sicherlich mithören und mitsehen, ohne dass derjenige den Anruf annehmen muss.

Bzw. auf deinen eigenen Geräten funktioniert das.
Stellste dir z.B. einen Echo Spot ins Büro und schon kannste von zuhause deine Kollegen beim Arbeiten zuschauen.
 
DonnyDepp schrieb:
Bzw. auf deinen eigenen Geräten funktioniert das.
Stellste dir z.B. einen Echo Spot ins Büro und schon kannste von zuhause deine Kollegen beim Arbeiten zuschauen.
Was dann das Teil ebenfalls illegal gemäß §90 TKG machen würde...
 
naja... es hat kein gps ;)

das macht den paragraphen so sinnlos...
aber den gibts schon seit 2004, also wäre eine überarbeitung eh angesagt.
 
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Vindoriel schrieb:
Der ist schon vorher aktiv, denn sonst könnte er nicht durch das "Zauberwort" aktiviert werden.;)
Soweit ich das verstehe, befindet er sich in einem Betriebszustand in dem nur das Aufwachkommando akzeptiert wird und alles andere ignoriert.

Vindoriel schrieb:
dazu reicht schon ein kleiner "Fehler" (ups, na sowas aber auch...) in der Firnware
Wenn du von der Existenz dieses "Fehlers" überzeugt bist, dann kannst du eine Meldung an die BNetzA machen und die werden dem dann nachgehen.

DonnyDepp schrieb:
Nö, du kannst dich auf deine Alexa Geräte und die deiner Freunde einwählen.
Und dann remote und unbemerkt eine Aufnahme starten?
DonnyDepp schrieb:
...wäre es ein modifiziertes Gerät und nicht mehr das, was Amazon dir verkauft hat.
 
Vindoriel schrieb:
Es geht NICHT um das GPS, sondern um die Abhörfunktion.

Das versteht doch ein großteil aber nicht, hier wird dann halt einfach nur die Überschrift gelesen und fertig.
Dann empfindet man dies als Bevormundung.

Bekommst son Ding geschenkt von einem Freund/Bekannten und er kann dich damit überwachen. Daher Verbot entsprechend dem Gesetz passend und du weißt nicht was es wirklich ist/kann

Dann auch solche Sätze wie "Ja aber die Ermittlungsbehörden dürfen das", das diese Behören im Endeffekt den legalen Weg über eine Instanz gehen müssen um einen zu belauschen wird hier wieder außer acht gelassen. (Das es auch eine Dunkelziffer von falschen offiziellen Überwachungen gibt ist mir klar!)

Übrigens wären solche Geräte in der ehemaligen DDR sicherlich sehr beliebt gewesen für die IM der Stasi, hier wurden Leute von ihren Bekannten ausspioniert, abgehört usw. und dieses abhören und verfolgen kann dann jeder der so ein Teil verschenkt/verkauft/weitergibt.

Aber solang es einen nicht selber betrifft wird eher gemeckert ;)
 
Also grundsätzlich finde ich das ja gut aber ich seh nicht das "scharfe Schwert" das das auch durchsetzt. Wie wollen sie Amazon usw. aufhalten das zu verkaufen? Die zahlen nicht bei jedem Handel Steuern, keinen Tariflohn und führen alles ein was die Kunden wollen.
 
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kellerbach schrieb:
Das Handy/smartphone ist und bleibt das beste Abhörsystem, weil die Dinger überall öffentlich vor die Nase gehalten werden oder auf Tischen liegen und niemand sein Gespräch stoppt, weil in Hörreichweite ein handy liegt.

Das Gesetz ist ein gutes Beispiel für blinden Aktionismus, denn es vermindert null das Abhören, da man halt ausweichen kann. Die Frage, ob dieses Gesetz einen mindernden Effekt auf das Aufkommen von illegalem Abhören hat, interessiert hier einige offenbar nicht.

Wenn aber jemand ein Smartphone in die Hand nimmt und telefoniert, dann weiß ich dass ich mich persönlichen Dingenzurückhalten sollte. Wenn jemand einen GPS-Tracker hochhält, ist das nicht schlüssig.

Ganz ehrlich? Wenn ich die Kommentare hier lese frage ich mich bei den meisten, ob das Thema bzw. die Problematik überhaupt verstanden wurde.

Und zum Hund: Je nach dem bei wem der Hund sitzt, kann sehr wohl eine Privatsphäre verletzt werden.
 
Man könnte auf die Idee kommen, dass jeder Zweite der hier kommentierenden User für einen Geheimdienst arbeiten, so wie sie die "Wanzen" verteidigen.:lol: Das Verbot ist richtig aber in meinen Augen nur ein erster Schritt in die richtige Richtung..
 
Nein, ich finde diesen Aktionismus nur ziemlich witzig angesichts der Tatsache was alles möglich ist.

Ist die Behörde formal im Recht? Ja natürlich. Ist es also angezeigt, daß sie hier ihre ganzen Kompetenzen spielen läßt? Nein.
Diese Geräte, deren Verbot jetzt noch einmal bekräftigt wurde, werden in der Hauptsache von Eltern eingesetzt die damit ihre Kinder beschützen wollen. Als wie gut dieser Zweck einzustufen ist und ob diese Geräte dafür überhaupt besonders tauglich sind will ich jetzt mal nicht zur Debatte stellen. Aber wer die gesellschaftlichen Diskussionen der letzten Jahre verfolgt hat wird feststellen, daß es gerade die Medien waren die in den letzten Jahren ein beständiges Klima der Bedrohung geschaffen haben. Wer das alles verfolgt hat mußte annehmen, daß hinter jedem Busch und hinter jeder Website irgendwelche Gefahren lauern gegen die die Eltern absolut machtlos sind. Und hat der Staat hier gegen gesteuert? Nein, warum sollte er auch? Es ging ja nicht um Unternehmensinteressen.

Nachdem jetzt also diese Drohkulisse aufgebaut wurde und die Leute versuchen sich vor einer Gefahr zu schützen, die ihnen vielleicht in dieser Massivität nur eingeredet wurde, kommt die Bundesnetzagentur (selbstverständlich erst nachdem die Geräte schon längst überall verkauft wurden) und sagt, daß es so ja jetzt wohl auch nicht ginge.

Gleichzeitig kann ich völlig legal zum einen Überwachungshardware aller Art ganz legal kaufen, sowie an sich harmlose Gerätschaften entweder in Wanzen umwandeln oder Wanzen in an sich harmlose Gerätschaften einbauen. Entdeckungsrisiko gleich null.

Diejenigen die sich mit der Technik auskennen, können über solche Verbote nur müde grinsen. Sie bauen sich das Zeug wenn sie wollen aus legal erhältlichen Geräten einfach selbst zusammen. Das Wissen dazu ist übrigens keineswegs Raketenwissenschaft. Jeder der einen Lötkolben unfallfrei bedienen kann und sich ein Grundwissen über Elektronik beibringt ist dazu in der Lage. Man darf auch getrost davon ausgehen, daß diejenigen die es wollen sich diese Geräte auch schon fertig zusammengebaut werden besorgen können.

Es ist wie mit den berühmten Internetsperren zu denen ein Gericht (fragt mich jetzt nicht welches das war, es ist lange her) einmal sinngemäß als Parole ausgab: Es ist nicht wichtig, daß die Sperren gegenüber denjenigen die sich mit der Technik auskennen bestenfalls lästig, wenn nicht sogar einfach zu umgehen sind. Es ist nur wichtig, daß diese Sperren gegenüber der großen Masse die diese Technik nie verstanden hat wirksam sind.

Letztendlich wird hier eine Zwei-Klassen-Gesellschaft mehr oder weniger gewollt zementiert. Auf der einen Seite jene die sich mit der Technik mehr oder weniger auskennen, sie mehr oder weniger verstanden haben, auf der anderen Seite jene, die sie (wenn überhaupt) lediglich bedienen können. Aber das ist offensichtlich die Gesellschaft wie sie viele hier wollen.
 
greeny112 schrieb:
Als denkender Mensch solltest du wissen, dass nicht nur dieses eine Gesetz gibt und dein (hoffentlich) hypothetisches Vorhaben mehrere andere Gesetze (wahrscheinlich) verletzen wird. Hoffe das war nur ein Troll.

Mehr oder weniger wen ich ein eingeschaltetes walki talki offen stehen lasse bei dem ersichtlich ist das eingeschaltet ist kann ich doch lauschen so viel ich will.
Ich könnte auch einen GPS tracker im Park liegen lassen und warten das ihn jemand aufhebt...
 
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