Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
NewsBundespatentgericht hebt UMTS-Patent von Samsung auf
Nachdem Samsung bereits mit mehreren Klagen bezüglich seines Patentes EP1005726 vor diversen Gerichten scheiterte, musste das südkoreanische Unternehmen nun eine weitere Niederlage hinnehmen: Das Bundespatentgericht erkannte dem Unternehmen das Schutzrecht des genannten Patentes ab.
Zur Begründung hat sich das Gericht darauf berufen, dass die Merkmale des Patentanspruchs 1 in der erteilten Fassung , die über den Stand der Technik hinausgehen, als nicht-technisch anzusehen und daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen sind. Vielmehr dienten diese Merkmale dazu, die Bedienung durch grafische Maßnahmen für den Benutzer bequemer und noch anschaulicher zu gestalten. Ein technisches Problem werde durch die fraglichen Maßnahmen nicht gelöst.
Man könnte sich ja durchaus vorstellen, dass es bei einem technisch nicht versierten Menschen durchaus den Eindruck erwecken kann, dass ein sich bei einem über den Bildschirm verschiebbarer "Bolzen" zum (Softwareseitigen) aufsperren eines Mobilfunkgerätes um eine technische, nicht grafische Maßnahme - eben ein sich bewegender Bolzen - handelt, während hingegen UMTS lediglich der Austausch einiger Zeichenketten und/oder Symbole ist, also eine rein kosmetische, grafische Maßnahme, da sich hier ja die Bedienung bzw. das für den Benutzer sichtbare Verhalten nicht ändert.