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Ein Erfolg für die Bundesregierung: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat nun auch den Bundesrat passiert. Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Linke) wollte zwar nochmal den Vermittlungsausschuss einberufen, doch das Vorhaben fand keine Mehrheit.
Das letzte Hindernis wird in diesem Fall das BVerfG sein. Wenn man sich den neuen Gesetzestext mal durchliest würde es mich doch wundern, wenn es auch dieses Hindernis passieren sollte.
Ich kann mir das durchaus vorstellen. Gerade die letzten Urteile (z.B. zum Thema "Safe Harbor") des EuGH haben nochmals klargestellt, dass eine anlasslose Massenspeicherung nicht mit der Menschenrechtscharta zu vereinbaren ist. Schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger können nur anlassbezogen im Einzelfall gerechtfertigt sein. Wenn das für die NSA gilt, dann auch für deutsche Behörden.
Auch der fehlende Schutz der Berufsgeheimnisträger ist ein vielversprechender juristischer Ansatzpunkt, um die neue VDS wieder zu kassieren. (Auch wenn das eigentliche Problem natürlich wo anders liegt.)
Ein anderer Ansatzpunkt ist die sichere Speicherung der Daten, die das Bundesverfassungsgericht bei letzten Urteil zur Voraussetzung gemacht hat. Sowas einfach in den Gesetzestext zu schreiben, reicht nicht. Das müsste auch praktisch umgesetzt werden und das ist nach Expertenmeinung einfach unmöglich.
Die VDS ist damit heute noch weniger legal, als sie es vor ein paar Jahren war, als das Bundesverfassungsgericht in Deutschland das letzte Gesetz gekippt hat.
Allerdings mahlen die Mühlen der Justiz langsam. Unsere Freiheitsrechte werden jetzt erstmal wieder einige Jahre lang ungestraft mit Füßen getreten. Und da wir die verantwortlichen Politiker trotzdem immer wieder wählen, wird danach einfach wieder das nächste, verfassungswidrige VDS-Gesetz beschlossen werden. Und dann wieder das nächste usw. usw. ...
Wenn mir vor 25 Jahren voraus gesagt hätte, dass etablierte Parteien schamlos einen Vollüberwachungsstaat installieren werden, während Vertreter der ehemaligen DDR sich im Parlament dagegen stemmen, dann hätte ich die für verrückt erklärt.
Die Realität ist manchmal perverser als die schlimmste Phantasie!
in der heute Show war eine drin die findet die vorratsdatenspeicherung nicht schlecht, falls man mal sein Handy verliert kann man da ja wieder an die Daten kommen
das geile ist ja, für niemanden hier hat sich die gesamtsituation in den letzten jahren verbessert, außer gl, und trotzdem wählen fast alle immer gleich
Wenn mir vor 25 Jahren voraus gesagt hätte, dass etablierte Parteien schamlos einen Vollüberwachungsstaat installieren werden, während Vertreter der ehemaligen DDR sich im Parlament dagegen stemmen, dann hätte ich die für verrückt erklärt.
Die Realität ist manchmal perverser als die schlimmste Phantasie!
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Wenn mir vor 25 Jahren voraus gesagt hätte, dass etablierte Parteien schamlos einen Vollüberwachungsstaat installieren werden, während Vertreter der ehemaligen DDR sich im Parlament dagegen stemmen, dann hätte ich die für verrückt erklärt.
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Wären die Vertreter der ehmaligen DDR an der Macht würde die SPD, CDU/CSU und die Grünen sich dagegen stemmen. Es ist immer leicht zu sagen das hätten die niemals so gemacht.
Alleine diese Bild-Niveau Überschrift zeigt dass der Autor keine Ahnung von unserem System hat.
Wird etwas übersprungen, so wird es auch umgangen, und das ist hier nicht der Fall.
Das letzte Hindernis ist erst einmal der Bundespräsident. Hier endet die Gesetzgebung.
Die Judikative überprüft diese Gesetze dann, dass wäre dann ein weiteres Hindernis. WIe immer sind die Artikel von Herrn Andreas Frischholz sehr unsachlich, emmotional und überzogen.
Bei einer Verfassungsklage spielt die Parteizugehörigkeit und die Größe der Partei überhaupt keine Rolle. Auch die Anzahl der Klagen hat nur symbolische Kraft... selbst eine einzige Klage von Max M. (überzeuger Nicht-Wähler und Kettenraucher) aus Buxtehude kann ein Gesetz kippen, wenn das Bundesverfassungsgericht das GG verletzt sieht. Vorrausgesetzt Max M. kann die Klage ordentlich formulieren und begründen, was eigentlich nur Anwälte können.
Im Augenblick ist es so, das offensichtliche unrechtmäßige Gesetze verabschiedet werden, das Bundesverfassungsgericht kippt das nach ein paar Jahren, dann wird das Gesetz irgendwie verändert, ist wieder nicht rechtskonform, wird wieder vom Gericht gekippt etc. Und jedesmal gehen ein paar Jahre ins Land.
Angesichts der wiederholten, vorsätzlichen Einführung von rechtswiderigen Gesetzen wäre ich (sinngemäß)
für folgende Änderung im Grundgesetz:
Die Einführung von Gesetzen, welche das Recht auf Informelle Selbstbestimmung berühren, müssen vor Verabschiedung durch das Bundesverfassungsgericht auf Rechtmässigkeit geprüft werden.