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Nach zahlreichen Juristen kommt nun auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die aktuelle Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr mit dem EU-Recht vereinbar ist. Im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof den Spielraum für nationale Gesetze deutlich eingeschränkt.
Zur News: Bundestag-Gutachten: Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar
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