TrueAzrael schrieb:
Als die VDS beschlossen wurde, gab es die verschärften EU-Regeln noch nicht, was hätte das Gutachten davor gebracht? Mit den damals gültigen Gesetzen und Richtlinien schien die VDS ja gerade noch so vereinbar, mit entsprechend positivem Herangehen zumindest.
Ich wüsste nicht, dass sich an der EU-Menschenrechtskonvention in den letzten Jahren etwas grundlegendes geändert hätte.
Es hat halt nur so lange gedauert, bis es ein Urteil des EuGH zur EU-Richtlinie gegeben hat. Aber alles andere als ein Urteil, das die EU-VDS-Richtlinie kippt, wäre schon sehr überraschend gewesen. Das hätte ein krass einseitige Abwägung der Menschenrechte nach dem Motto "Sicherheit übertrumpft alles" erfordert.
Vorher gab es schon ein Urteil des deutschen Verfassungsgerichts über das erste deutsche VDS-Gesetz, das die VDS zwar nicht pauschal für verfassungswidrig befunden hat, aber extreme Einschränkungen und Auflagen bei der Umsetzung eingefordert, die sie in Deutschland praktisch undurchführbar machen.
Außerdem haben die Verfassungsrichter die verdachtsunabhängige Speicherung an sich als einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürger bezeichnet, der (wenn überhaupt) nur zum Schutz höchster Rechtsgüter zu rechtfertigen wäre. Das haben die deutschen Richter damals allerdings nicht weiter abgewogen, weil das damalige Gesetz auch so schon wegen fehlender Beschränkungen auf diese höchsten Rechtsgüter und anderer Mängel (z.B. beim Datenschutz) klar verfassungswidrig war, und sie diese Grundsatzentscheidung dem EU-Gericht überlassen haben.
Das zweite deutsche VDS-Gesetz hätte höchstwahrscheinlich auch ohne das inzwischen vorhandene EU-Urteil vor dem deutschen Verfassungsgericht genauso wenig Bestand gehabt, wie sein Vorgänger. Nach dem Urteil ist es noch viel unwahrscheinlicher geworden.