News Bundestag-Gutachten: Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

Unnu schrieb:
Und wenn sie den Inhalt wirklich brauchen, machen sie halt QTKÜ. Da nutzt dann VPN auch nix mehr.

Genau, wenn alles verschlüsselt übertragen wird :rolleyes: Auch die Behörden kochen nur mit Wasser und können Verschlüsselungen nicht einfach so knacken...
 
Cool Master schrieb:
..Auch die Behörden kochen nur mit Wasser und können Verschlüsselungen nicht einfach so knacken...
Denkfehler: Sie müssen nichts mehr knacken, wenn die Kommunikation an den Endpunkten abgegriffen wird. Daher ja auch Qellen-Telekommunikations-Überwachung.
Und das die nicht in ein WIN / Linux reinkommen wenn sie wirklich wollen, halte ich für unwahrscheinlich.
Von den mobilen Plattformen fangen wir gar nicht erst an.
 
Unnu schrieb:
Denkfehler: Sie müssen nichts mehr knacken, wenn die Kommunikation an den Endpunkten abgegriffen wird.

Klar müssen sie das. Genau deswegen funktioniert ja Verschlüsselung. Und gerade bei VPN Anbietern die Server über die gesamte Welt haben wage ich zu bezweifeln, dass dort alles überwacht werden kann. Von einem Geheimdiesnt evtl. aber nicht von einer Polizei.
 
Die Polizei in Deutschland ist nicht mal in der Lage eine gesetzeskonforme Anfrage an die Provider zu stellen... - 2016 betraf dies zB. bei Posteo die Hälfte der Bestandsdatenanfragen.

Dass die Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht unvereinbar ist war von der ersten Sekunde an klar - natürlich nicht für "unsere" Politiker.
 
Cool Master schrieb:
Klar müssen sie das. Genau deswegen funktioniert ja Verschlüsselung.
?? Klär mich mal auf.
Wenn Du auf deinem Rechner VPN anwirfst und dann verschlüsselt irgendwo zugreifst, dann ist - auf deinem Rechner - alles verschlüsselt? Ich fürchte Du verwechselst da was. Auf deinem Rechner selbst ist, wenn Du ihn nutzt, nix verschlüsselt.
VPN ist, wie vieles andere auch, lediglich eine Transportverschlüsselung. Was sollte es auch anders sein, denn sonst würdest Du ja nur irgendwelchen Kauderwelsch sehen / hören.
Dein Rechner ist der Endpunkt der Verschlüsselung. Ist so, war so und wird immer so sein (zumindest bis man irgendwann mal direkt im Hirn des Empfängers entschlüsseln kann ;) )
Und somit kann jegliche Kommunikation auf deinem Rechner / Smartphone / Gadget / was auch immer in Klartext abgegriffen werden.
Nix anderes ist Qellen TKÜ.
Sie müssen lediglich auf deinen Rechner kommen. Und ich bin mir sehr sicher, dass es genügend Zero-days gibt um das auch zu ermöglichen.
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

kann man bitte so ein Gutachten künftig VOR dem Erlassen von irgendwelchen Gesetzen durchführen? Das dürfte in jedem Fall günstiger sein fürchte ich.

Und genau da liegt ja das Problem.

chronologisch hat ja Deutschland der VDS per gesetz veranlaßt. dann hat der EuGH die einkassiert. D hat sie geändert. und die EU hat zwischenzeitlich aber parallel diese Änderung schon wieder technisch unmöglich gemacht. Somit stand man als Provider in der Zwickmühle entweder sehenden Auges, dass die EU das so wieder nicht erlauben wird, einem deutschen Gesetz folgen zu müssen oder dieses Gesetz rechtzeitig zu kippen, damit man gar nicht erst Unsummen in eine Leiche zu investieren.

Und wie man dem Artikel jetzt entnehmen kann, drehte sich alles bisher nur um die ALLGEMEINE VDS. Lies nochmal kurz im Artikel nach. Mir sträuben sich da auch alle verbliebenen Haare!
 
@Unnu

Klar ist VPN nur für den Transport da. Für alles andere hat man VMs, oder Live Systeme. Wie gesagt die Behörden kochen auch alle nur mit Wasser und werden kaum 0-Days nutzen weil diese einfach zu teuer zum Einkaufen sind. Das mögen Geheimdiesnte machen aber für die normale Polizei ist das weit außerhalb der realität.
 
Les halt alles was ich schreibe :rolleyes: Kleiner Tipp schau den letzen Satz an....
 
Hi,

und du denkst, dass das BKA die Zero Days nochmal kaufen muss, wenn der BND die bereits hat? Glaubst du aber doch bitte selbst nicht...

Ob es für das Filesharing-Verfahren gegen Josef Jedermann eingesetzt wird sei einmal dahingestellt, aber sofern eine staatliche Organisation die Dinger hat greifen andere mit Sicherheit auch darauf zu, zumindest in "interessanten" Fällen.

Hat man doch bei der NSA gesehen, wofür dann deren Form der TKÜ genutzt wurde. Da haben dann FBI Mitarbeiter die Ex-Freundin gestalkt oder Bundespolizisten (TSA, ATF, DEA) haben Leuten beim Chatten zugesehen. Das waren NSA Ressourcen, solche Lücken kauft man nicht mehrfach.

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
und du denkst, dass das BKA die Zero Days nochmal kaufen muss, wenn der BND die bereits hat? Glaubst du aber doch bitte selbst nicht...

Das denke ich nicht nur das ist so. Nach deiner Aussage warst du wohl noch nie auf einer Berhörde. Da wird es schon schwer wenn du mal zwei Bearbeiter hast und du stellst dir vor das eine Behörde Exploits teilt? Träum weiter ;)
 
Hi,

ich wage jetzt einfach mal zu bezweifeln, dass du tief genug in irgendwelchen Geheimdiensten bist, um die Aussagen von Ed Snowden zu widerlegen. Von daher glaube ich gerne mal dem guten Mann, dass da alles landesintern und sogar übergreifend (NSA - GCHQ) geteilt wurde und Schindluder mit getrieben wurde dass man es sich besser nicht vorstellen mag.

Du solltest vielleicht auch eine deutsche Behörde wie eine Zulassungsstelle oder ein Bauamt nicht mit einem Geheimdienst verwechseln - da drehen die Uhren ein wenig anders fürchte ich

VG,
Mad
 
FromLake schrieb:
... die Legislative orientiert sich am Grundgesetz...

Nein, eben nicht immer. Wie gesagt, wo kein Kläger da kein Richter und das Bundesverfassungsgericht prüft nicht alle Gesetze daruf ob sie mit der Verfassung konform laufen.
 
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