„Das Gutachten erklärt nicht im letzten technischen Detail, wie die IP-Adressen der Nutzer ermittelt wurden. Das ist Geschäftsgeheimnis der Ermittlungsfirma“, erklärte der Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei U+C gegenüber der Welt.
Also wenn jemand an meine IP-Adresse kommen möchte, oder sonstige private Daten, dann kann er das machen wie er es für richtig hält, solange er nachher sagt, dass die Art und Weise wie er dazu kam ein "Geschäftsgeheimnis" sei ist alles in Ordnung.
Das involvierte Gericht in Köln hätte der Herausgabe der IPs nie und nimmer zustimmen dürfen, wenn die Art und Weise der Beschaffung ein "Geschäftsgeheimnis" ist. Mit dem Argument kann man doch alles klauen und danach von "üblicher Beschaffung" sprechen und die "technischen Details" verschweigen.