News Chaotischer Streit um Streaming-Abmahnungen

Interessant finde ich den zeitlichen Ablauf der Geschehnisse:

zeit01.JPG


und die plötzliche Zunahme der Seitenaufrufe der entsprechenden Seiten (Videos):

zeit02.JPG
[Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...essen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html ]

Kleines BEISPIEL:
Die Presseagentur AFP hat sich acht Fotos vom Erdbeben in Haiti 2010 ohne Erlaubnis angeeignet und über seinen US-Partner Getty Images in den USA an Medien (Zeitungen: New York Times, Washington Post ... Fernsehsender: ABC, CBS ...) verkauft.
AFP und Getty Images mussten dafür 1,2 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen.
In Deutschland würde das dann wohl zukünftig bedeuten, dass die Konsumenten (bzw. diejenigen die sich das angesehen haben) zur Kasse gebeten werden, nicht diejenigen die es unrechtmäßig verkauft bzw. veröffentlicht haben.
[Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...mages-bedienten-sich-auf-Twitter-2053476.html ]

Fazit:
Vor jedem klick im Internet sollte man zukünftig recherchieren, ob der "Veröffentlicher" des Inhaltes auch die notwendigen Rechte dafür hat.
Also beim nächsten klick in die ZDF Mediathek (ARD ..., Youtube... Radio ..) genauestens überprüfen, ob das ZDF auch die notwendigen Rechte hat.
[um das ganze mal etwas überspitzt darzustellen]
 
[...] Auskunftsbeschlüsse für die IP-Adressen vor dem Kölner Landgericht erwirkt hat. Von Rüden wirft Sebastian vor, das Landgericht Köln bewusst getäuscht zu haben, indem er den Eindruck erweckte, die Anträge würden – wie bis dato üblich – Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing betreffen.
Aha soso ist das also so, dass gestellte Anträge, locker ohne eingehende Überprüfung der Sachlage, durchgewunken werden.
Demnach könnte jeder daher gelaufene oder erpresste, Mafioso, Lobbyisten Rechtsanwalt die Interssen seiner kriminellen Institution, die er untersteht, in so einer spielerischen Form Ausdruck verleihen.
Der Fehler liegt, von meiner Warte aus, klar beim Schludergericht Köln.
 
ich persönlich vermute dahinter ja das konkurrenzportal, welches das auch immer sein mag :p
scheint mir ein interessanted geschäftsmodel: abmahngeld+ mehr nutzer auf eigenen portal = mehr geld....


in zukunft wird man als internet besucher nur noch die vertrauten portale besuchen und alles ander und jeden link vermeiden um eine potenzielle abmahnung zu vermeiden.

ein glück für alle portale, ein horror für start ups.
ist dann wie im echten leben
 
Hat denn schon wer die Urmänner auf Hochstapel :king::evillol: und/ oder Schwachsinn getestet?!

Denke gerade da an den Herrn Postel (falscher Arzt).
Je dicker man aufträgt, um so mehr erreicht man!
 
Lustig, naja irgendwie müssen ja auch die Rechtsverdreher Geld verdienen.
Ist schon klasse, wie die Anwälte sich gegenseitig anklagen...
 
Cr[0]miX schrieb:
Der Fehler liegt, von meiner Warte aus, klar beim Schludergericht Köln.

Das Gericht hat Gegnern der Vorratsdatenspeicherung damit eine Steilvorlage geliefert.

Das ist ein institutionelles Versagen der Richter. Man sollte sich zu erst einmal die Frage stellen ob die Gerichte überhaupt die Kompetenzen besitzen, den Zugriff auf die Daten zu schützen und zu steuern. Falls nicht, ist die ganze Vorratsdatenspeicherung ein einziger Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte ...
 
Lomax101 schrieb:
hallo,
ich sehe da noch ein anderes problem. da der rechteinhaber nicht gegen die eigentliche urheberrechtsverletzung vorging und lieber über einen größeren zeitraum die ip-adressen protokollieren lies, machte er somit meines erachtens, bewusst sein werk öffentlich zugänglich. es ging hier, so denke ich, nicht um den schutz seines werkes, sondern darum, wie man profit aus der sache schlagen kann.
es kann doch nicht sein, dass man eine "straftat",wenn es überhaut eine ist, begünstigt und ihr zuschaut, aber selbst nicht dagegen aktiv wird. eine sperrung des streams wäre wohl in kürzester zeit möglich gewesen.

richtig, auch als geschädigter hat man eine schadensminderungspflicht. der rechteinhaber ist verpflichtet , das video bei redtube zeitnah löschen zu lassen. da das nicht passiert ist, liegen hier rechtsmissbräuchliche abmahnungen vor.
 
Wie gesagt, es wird lustig , so oder so.
und nur mal um zu verdeutlichen warum das so lange dauert:
ich liege selbst in einem Rechtstreit um eine abgelehnte Reperatur.
Das habe ich im Februar zum Anwalt gegeben und nach Ablauf aller Fristen um Beanstandung und Mahnung kam dann letzte woche der Bescheid, dass der "konflikt" jetzt nur noch auch dem Streit (sprich Gerichtsweg) zu klären sei.
Dazwischen liegt ja nunmehr schon fast 1 Jahr.

Warum erwirkt niemand einstweilig eine Verfügung , dass nichts mehr Abgemahnt werden darf (zumindest vorerst), bis die Sache mit der Ip-Adressenebschaffung geklärt ist?
Oder sollte man die Anwaltskanzlei wiederum abmahnen?
Ich denke am Ende vom Lied kommt wirklich nichts dabei raus.
Funktioniert auf dem gleichen Prinzip wie die gefälschten Mails vom BKA: Zahlen sie 100Eur und gut ist...Wer zahlt hat Pech gehabt. Wer klagt gewinnt mit einem Pyrrussieg. Geld für die Betroffenen gibts nicht. Aber irgendwer stopft sich die Taschen mit Geld voll, von derer die gezahlt haben.
 
~Executer~ schrieb:
Das zeigt einerseits wie Lückenhaft unser Rechtssystem ist und andererseits wie habgierig und rücksichtslos Menschen sein können. Für meine moralische Auffassung ist das Verhalten der Kanzlei U+C einfach nur kriminell. Schade das unser Rechtssystem das nicht auch so wiederspiegelt.

AMEN! So sehe ich es auch. Einfach nur ekelig und abscheulich. Aber so ist es halt, wie bei OS Systeme wo Sicherheitslücken sind, diese werden ausgenutzt um Schadsoftware zu installieren usw. Es wird definitiv nicht besser, sehe in nächster Zeit mehr Schlagzeilen solcher Art.
 
Es wir Zeit, dass der Paragraph zur Rechtsbeugung um die Strafbarkeit der Fahrlässigkeit erweitert wird!
 
Cr[0]miX schrieb:
Der Fehler liegt, von meiner Warte aus, klar beim Schludergericht Köln.

Der Fehler liegt im System. Das Kölner Gericht sowie das in Hamburg sind berüchtigte Unterstützer der Abmahnindustrie. Wie bitte kann es denn sein dass (achtung, Beispiel!) eine Kanzlei aus Karlsruhe für eine Firma aus Düsseldorf eine Abmahnung nach Dresden schickt und das ganze von einem Gericht in Hamburg abgesegnet wird ?

Möchte mal das US-Justizsystem so sehen wie unseres. Droht deinem Mandanten in Texas die Giftspritze verlegste den Prozess einfach nach Iowa...
 
@Damocles' Sword

Das ist so nicht richtig. Es hat schon einen ganz normal nachvollziehbaren Grund warum das Amtsgericht Köln bei Abmahnungen am häufigsten auftaucht.
Der Antrag auf Herausgabe der Verbindungsdaten ist bei dem Gericht einzureichen, das für den jeweiligen Internet-Provider zuständig ist.
Und das ist für die Telekom eben das Gericht in Köln.
Und nachdem die Telekom der größte Internetprovider ist, laufen eben auch die meisten Anträge über dieses Gericht.
 
@Damocles' Sword

Es spielt überhaupt keine Rolle wo man eine Abmahnung hin schickt. Es wird natürlich immer das Gericht bevorzugt an dem es ähnliche Fälle gab oder gibt. Siehe Mannheim und Apple vs. Samsung.
 
Wenn man mal zusammenfasst:
- Es werden ohne Strafverfahren IP adressen rausgerückt (nicht legal?)
- Die schalten sich mit illegalen mitteln zwischen einen Link zu einer Übersicht (woher wissen die, dass ich das Video letzten endes auch wirklich angeschaut habe?)
- Sie bewirken nicht die Sperrung der Videos auf Redtube, sondern lassen das Zeug online und gehen gegen die User vor (gewerbsmäßiger Betrug)
- Sie geben an, dass die Beschaffung ihres Beweismaterials "Geschäftsgeheimnis" ist, mit anderen worten, dass es nicht legal beschafft wurde.

Für was braucht man da überhaupt noch ein Verfahren? Ich bin zwar nicht betroffen, weil ich glücklicherweise andere Pornos angeguckt hab (:D), aber ist es nicht möglich, selbst Anzeige gegen die Anwälte und sogar gegen meinen Provider für die Herausgabe meiner Daten zu erstatten?

Abgesehen davon:

Es kann doch kein Mensch so blöd sein und ne Abmahnwelle gegen User von einer der größten Pornoseiten starten. Da muss ich kein Anwalt sein um zu wissen, dass man schon bald halb Deutschland gegen sich hat :D
Du kannst die Bürger in diesem Land um alles betrügen was man sich vorstellen kann, aber wenn du ihnen die Pornos nimmst, hat der Spaß ein Ende!
 
Ich könnte ich mir folgendes Szenario zur Ermittlung der IP Adressen vorstellen, zusätzlich zu dem im Artikel genannten.
Eine Annahme des Einsatzes einer "Schadsoftware" besteht ja bereits.

Generell müsste zunächst einmal der Uploader des urheberrechtlich streitigen Materials ermittelt werden. Dies müsste generell im Interesse des Portalbetreibers sein. Sofern dieser jedoch Proxies nutzte wird es schwierig werden die Quelle zu ermitteln.


Nehmen wir an, die streitigen Filme bei Redtube wurden, wie in solchen Videoportalen (inkl. Youtube) üblich, mit Adobe Flash abgespielt.
Jedenfalls kann denkbar sein, dass ein gezielter Upload des Materials bei Redtube vorgenommen wurde.

Dieser Film nutzt dann eine der vielen bekannten und Schwachstellen des Flash Player Plugins aus. Exploits hierfür lassen sich im Milieu kaufen.
So wäre die Ermittlung der IP oder die Remote-Ausführung eines Skriptes ohne zutun und Bemerken des Benutzers möglich.

Der gesamte Vorgang ist natürlich nicht gesetzeskonform, da allein die Bereitstellung von urheberrechtlichem Material zur Verleitung einer Straftat, selbst strafbar ist.

Technisch halte ich dies für möglich, da es ohne weiteres möglich ist in einem flashbasierten Content (interaktive) Skripts auszuführen. Dies wird auch deutlich wenn man schon mal Tools wie Adobe Captivate benutzt hat. Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Content nun gestream wird oder nicht.

Ich bin gespannt, was die Fachkollegen von Computerbase von dieser Theorie halten.

Nebenbemerkung:
Der Adobe Flash Player ist nach meiner beruflichen und privaten Erfahrung bei den wenigsten Nutzern aktuell, trotz möglicher Auto-Update Funktionen. Teils gibt es sogar Nutzer (ohne verallgemeinern zu wollen) die aus Gründen der Paranoia Updates - Flash, Java oder Windows - gänzlich deaktivieren, da sie unsicher sind ob diese ihren PC ausspähen und illegale Software entdecken oder unbrauchbar machen. Seit Windows XP SP2 besteht ja viel Unsicherheit.
 
nissl schrieb:
Ist es nicht so, dass beweismaterial was auf illegalem weg beschafft wurde sowieso nicht anerkannt wird?
Ergo: Da die IPs offensichtlich nicht legal erfasst wurden ist diese als (einziges) Beweisstück garnicht gültig.

In den USA und in der Schweiz ist das so. In Deutschland aber nicht. Da wird selbst unrechtmäßig beschafftes "Beweismaterial" vor Gericht zugelassen.
 
Ich hoffe die Anwaltskammer knöpft sich diese schäbige U+C Kanzlei endlich mal vor. Mit diesen dreisten (rechtsgrundlosen) Abmahnungen ziehen sie einen ganzen Berufsstand noch mehr in den Dreck als er sowieso schon ist.
 
Ein schönes Zitat aus dem Interview in der Zeit:


"Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein."

Ich denke, dass das so einiges sagt.
 
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