Der ursprüngliche, fast fertige Standard MPEG-1 (Teile 1, 2 und 3) wurde am 6. Dezember 1991 als ISO CD 11172 veröffentlicht.[8][9] In den meisten Ländern können Patente nicht mehr angemeldet werden, wenn der „Stand der Technik“ bereits veröffentlicht wurde. Patente verlieren 20 Jahre nach der Erstanmeldung ihre Gültigkeit; in manchen Ländern kann diese Frist noch um bis zu 12 Monate verlängert werden, je nach Anmeldedatum. Im Ergebnis haben die zur Umsetzung der MP3-Technik benötigten Patente in den meisten Ländern im Dezember 2012 ihre Gültigkeit verloren, 21 Jahre nach der Veröffentlichung des Standards ISO CD 11172.
Eine Ausnahme stellen die Vereinigten Staaten dar, wo vor dem 8. Juni 1995 angemeldete Patente bereits nach 17 Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Es ist jedoch möglich, durch die Verlängerung der Anmeldefrist das Datum der Erteilung eines Patents deutlich hinauszuzögern. Die verschiedenen mit MP3 zusammenhängenden Patente verlieren zwischen 2007 und 2017 in den USA ihre Gültigkeit.[10] Nimmt man nur die im Dezember 1992 bekannten MP3-Patente, dann ist das Dekodieren von MP3-Dateien in den USA seit September 2015 patentfrei; im September 2015 erlosch das US-Patent Nr. 5812672, das im Oktober 1992 angemeldet wurde.[11][12][13][14] Vergleicht man die im vorigen Satz zitierten Quellen, wäre die MP3-Technologie in den USA allerspätestens am 30. Dezember 2017 patentfrei, wenn das von der Fraunhofer-Gesellschaft gehaltene[15] (und via Technicolor verwaltete[16]) US-Patent Nr. 5703999 erlischt. Die von Sisvel, einem großen MP3-Patentpool, beispielsweise verwalteten und beanspruchten US-Patente[17] sind alle erloschen (die letzten drei nach 2015 noch gültigen Patente waren: US-Patent Nr. 5878080, im Februar 2017 erloschen, US-Patent Nr. 5850456, im Februar 2017 erloschen, und US-Patent Nr. 5960037, am 9. April 2017 erloschen).[14][18]