Computeruniverse verweigert Rücktritt

Dolph_Lundgren

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Hallo Leute!
Ich habe momentan richtig Stress mit Computeruniverse.net.
Letztes Jahr im Mai habe ich mir eine ASUS R9 290 DirectCUII OC gekauft.
Damals habe ich die Karte nicht zum Laufen bekommen. Erst nachdem ich Windows neu aufgesetzt habe, lief sie problemlos. Konnte ich mir zwar nicht erklären, aber war mir in dem Augenblick egal (endlich GTA5 vernünftig zocken war wichtiger^^). Sie lief denn auch ein knappes Jahr problemlos. Siehe auch: https://www.computerbase.de/forum/threads/asus-r9-290-direct-cu-ii-oc-monitore-schwarz.1601317/
Dann wurden mit einem Mal meine Monitore schwarz, sobald Windows geladen war. Grafikkarte eingeschickt -> wieder bekommen -> Problem bestand weiter -> Grafikkarte eingeschickt -> wieder bekommen -> Problem besteht weiter... Macht erstmal zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche. Meines Wissens steht mir dann eigentlich ein Rücktritt vom Kauf zu (ggf. mit Zeitwert usw.) Ich habe mich dann mit Beweisvideo noch einmal an Computeruniverse gewandt, woraufhin die meinten, ich solle doch mal meine Monitore überprüfen. Ich habe dort aber schon geschrieben, dass ich einen Rücktritt vom Kauf wünsche oder ggf. einen Austausch gegen eine 390/480X oder Fury (ggf. auch mit Zuzahlung meinerseits) wünsche.
Das mit den Monitoren konnte ich ausschließen konnte (zwei Monitore, die gleichzeitig kaputt gehen, sind eher ungewöhnlich, zumal diese mit einer Radeon 5770, Geforce 560ti und einer R9 380X laufen), bekam ich ohne Kommentar ein Rücksendelabel geschickt. Ich habe diesen dann genutzt und die Grafikkarte zurückgeschickt. Natürlich habe ich noch einen Zettel beigelegt, wo drin stand, dass ich keine erneute RMA wünsche, sondern einen Rücktritt vom Kauf.

Heute bekam ich eine Mail, dass die Grafikkarte zum Hersteller geschickt wird - mit dem Hinweis, dass die die zweite Reklamation ist. Ich habe dann dort direkt angerufen, wo man meinte, dass das ja ein Garantiefall ist und jetzt ASUS das aus Kulanz entscheiden müsste. Ergo habe ich mich auf die Geschichte mit Gewährleistung und zwei erfolglosen Nachbesserungen (dass dies jetzt die dritte Reklamation wäre, hat man mir aber stattgegeben) berufen. Dann kam man mir mit Beweislastumkehr und die lief ja ein Jahr lang problemlos. Auch das die Kühlung der Karte ja eigentlich eine Mogelpackung ist (nicht aufliegende Heatpipes, siehe http://images.bit-tech.net/content_...r9-290-directcu-ii-oc-review/asus290oc-9b.jpg )hat man nicht zur Kenntnis genommen. Wie dem auch sei, ich soll jetzt wieder vier bis sechs Wochen warten und ehrlich gesagt, habe ich die Schnauz voll. Ich bin geheilt von diesem Teil. Wie kann ich jetzt weiter verfahren?

Danke für jede Hilfe
 
Ich würde das ab jetzt postalisch regeln und juristisch formulieren. Ob dir das ausreichend gut gelingt vermag ich nicht zu beurteilen, aus Gründen ist Rechtsberatung im konkreten Einzelfall zumindest für mich hier kein Thema.

Generell aber sollte in einem solchen Schreiben natürlich eine angemessene Frist enthalten sein, bis zu der man sich den Geldeingang vermerkt hat. Und natürlich sollte so eine Fristsetzung auch gut begründet sein, zum Beispiel damit, dass man nun schon mindestens zwei nachweisbare (!) Reparaturversuche erduldet hat, und diese Nachweise natürlich auch beilegen. Die Fristsetzung wäre nach tatsächlichem zweimaligem Scheitern der Mangelbeseitigung entbehrlich - meiner Erfahrung nach schadet das trotzdem nicht, ich erwähne dann aber ab und an die eigentliche Entbehrlichkeit um meinen Goodwill hervorzuheben. Das kommt vor Gericht oft gut.

Ich halte bei sowas dann auch für wichtig und richtig zu sagen, was passiert, wenn die Frist verstreicht. Also beispielsweise ohne weitere Mitteilung Klage zu erheben. Man sollte sich hier aber nicht zum Hund machen der nur bellt, nicht jedoch beißt.


Eine unterstützende Ansicht hierzu, auch zur gezogenen Nutzung:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-Ware-gegen-Geld--f192822.html
 
Die Grafikkarte soll sich ja inzwischen wieder auf dem Weg zu ASUS befinden. Auch würde der postalische Weg die Sache wieder erneut unglaublich verlängern. Ich habe vorhin noch eine Mail geschrieben und auch §440 BGB hingewiesen. Ich ärgere mich seit Anfang Juni (!!!) damit rum und will die Sache einfach nur schnell zum Ende bringen. Ich arbeite selbst in der RMA-Abteilung eines Onlinehändlers und bei uns ist die Sache klar geregelt (hab erst nach Kauf der Graka da angefangen^^). Ich warte erstmal die Antwort ab, die hoffentlich kommt und setze denen dann eine Frist von einer Woche.

Aber deinem Link zufolge, dürfen die gar keinen Zeitwert abschlagen, sondern müssen mir den kompletten Kaufpreis erstatten?
 
Wertersatz beim Verbrauchsgüterkauf für den Nutzungszeitrum ist sehr wohl legitim einzufordern. Bei dem oberen Link ging es lediglich um die Frage, ob Wertersatz bei einer Ersatzlieferung verlangt werden darf.

Hier im Thread geht es aber um einen Rücktritt vom Vertrag und da ist es, wie gesagt, zulässig.

Edit: Vgl. hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, das war mir fast schon klar...

Jedoch wird mir der Rücktritt ja verweigert. Und das ist mein Hauptproblem. Ich weiß, dass der mir ja zusteht, aber wie kann ich es dem Laden verklickern?
 
Naja,... Was habe die denn gesagt wenn sie dir deine Grafikkarte zurück geschickt haben?

Wenn sie die Karte getestet haben und keinen Fehler festellen konnten, und der Meinung sind das der Fehrler irgendwo anders bei dir im System sitzen muss ( Treiberproblem, Hitzestau, Netzteil das langsam aufgibt.... was weiss ich) dann haben sie nicht nachgebessert, ergo hast du keinen Anspruch auf Rücktritt.

Verstehe mich nicht falsch, ich unterstelle dir nicht das du was "drehen willst", ich glaube dir auch das der Fehler bei dir auftritt, aber wenn der hersteller den Fehler nicht reproduzieren kann ist das Teil für den Händler/Hersteller in Ordnung, und somit kein Nachbesserungsversuch.

Sonst könnte ja jeder einfach heile Sachen 2 mal zum Händler schicken und das Geld nach 1,5 jahren wiederbekommen, ohne das etwas kaputt ist.
 
Wenn dir eine weitere schriftliche Auseinandersetzung zu langwierig ist, was stellst du dir dann vor? Einen Zauberspruch oder Zuspruch für einen persönlichen Besuch mit harten Inkassojungs oder Polizei?

Zwang lässt sich in deiner Sache nur gerichtlich ausüben, wenn du nicht aufrechnen kannst. Dort musst du (in letzter Konsequenz, da ggf nach Mahnverfahren) das Gericht von deinem Anspruch überzeugen. Oder du überzeugst vorher deinen Anspruchsgegner; dazu wurde das Wesentliche bereits gesagt. Das oftmals wohl noch am ehesten überzeugende Argument, den anwaltlichen Briefkopf, kann man dir hier allerdings schwerlich verschaffen.
 
Die Rückmeldung lautete, dass die Karte repariert wurde, nicht dass kein Fehler festgestellt wurde. Treiberproblem schließe ich aus, da der Fehler selbst nach dem Neuaufsetzen besteht. Netzteil schließe ich auch aus... Zudem das System im Hintergrund weiterläuft. Und Hitzestau ist auch nicht vorhanden, da das Problem auch mit ausgebauter Hardware besteht.
 
Bin kein Profi auf dem Gebiet, aber wenn sie die Karte tatsächlich repariert haben oder das zumindest behaupten, dann folgt durch konkludentes Handeln doch die Akzeptanz der Gewährleistungspflicht.

mMn. sollten sie sich da jetzt nicht mehr mit Garantie rausreden können.
 
Und genau da liegt der Punkt bei mir. Die Garantie sollte jetzt an sich keine Rolle mehr spielen, sondern die Gewährleistung. Zudem wurde mein Wunsch, dass es nicht zur weiteren Reparatur zu ASUS geschickt werden soll, konsequent ignoriert.

Edit hat ne Antwort bekommen:
Sie berufen sich hier auf das BGB und die Gewährleistung. Ein Gewährleistungsfall liegt in Ihrem Fall aber noch nicht zugrunde, wie auch in den ersten Einsendungen noch nicht. Der Kauf des Artikels ist bereits deutlich älter als 1 Jahr, und wenn Sie sich mit den Gesetzesparagraphen auskennen ist Ihnen auch bekannt dass es nach 6 Monaten eine Beweisumkehrlast gibt. Erst durch den Nachweis dass es sich um einen Defekt handelt, der bereits bei Übergabe der Ware an Sie bestand hatte, liegt ein Gewährleistungsfall vor. In Ihrem Fall wurde die Abwicklung bislang daher nicht über die Gewährleistung abgewickelt, sondern die Reparaturen erfolgten über die Herstellergarantie. Für diese "freiwillige" Garantie ist ausschließlich der Hersteller verantwortlich und demzufolge auch Entscheider. Sicherlich können wir dem Hersteller auch einen Wunsch zur Abwicklung mitteilen, was wir auch getan haben, jedoch bleibt die endgültige Entscheidung bei Hersteller. Wir bitten daher um Ihr Verständnis dass wir die Entscheidung des Herstellers in diesem Fall erst abwarten müssen. Sollte dieser Ihrem Wunsch nach einer Gutschrift nachkommen werden wir diese umgehend zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen - Ihr computeruniverse Team
 
Zuletzt bearbeitet:
Beweislastumkehr nennt sich das und tritt nach sechs Monaten auf. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung bestanden hat. Steht ja auch so in der Antwort drin.

Kann durchaus sein, dass dir Asus eine brandneue Karte gibt, es soll auch schon vorgekommen sein, dass eine neuere, bessere Karte rausgerückt wurde, weil die Alte nicht mehr lieferbar war.
 
@ TE:

Das Verhalten und die Rechtsansicht Deines Händlers ist hier völlig ok und nicht zu beanstanden.

Gewährleistung sagt nur, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (hier: Zeitpunkt der Übergabe) die Sache nicht mangelhaft gewesen sein darf, also auch keine versteckten Mängel vorhanden gewesen sein dürfen.

Im Grunde ist für das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang immer der Kunde beweispflichtig. Der Gesetzgeber hat beim Verbrauchsgüterkauf lediglich zu Gunsten des Verbrauchers die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass wenn sich innerhalb der ersten 6 Monate ein Sachmangel zeigt dieser bereits bei Gefahrübergang vorlag.

Insoweit beruft sich dein Händler völlig zu Recht darauf, dass die Beweislastumkehr bereits abgelaufen ist.

Es bleibt somit nur die Garantie übrig. Hierfür ist die Einsendung zum Hersteller notwendig.
Im Falle einer Fristsetzung sind hier - um halbwegs auf der sicheren Seite zu sein - 4 Wochen nicht zu unterschreiten. Eine Frist von 1 Woche (wie oben angekündigt) würde von jedem Gericht sofort kassiert werden.


Noch ganz kurz zu den Folgen eines Rücktritts:
Ist Dir bewusst, dass selbst wenn man einen Rücktritt akzeptiert hätte Du noch etwa die Hälfte des Kaufpreises zurückerhalten hättest? Rechtlich betrachtet haben Computerteile eine Lebensdauer von 3 Jahren. Davon sind (fast) 1 1/2 Jahre abgelaufen, d.h. der Nutzungsersatz wären knapp 50 %.


MfG,
Dominion.
 
Wenn der TE überzeugt ist, dass ein zum Rücktritt berechtigender Mangel besteht, kann er sich ja auf diesen Standpunkt zurückziehen. Die Sache ist dann "weiterhin" im Rahmen der Gewährleistung zu behandeln und die Frist läuft auch bereits - eine sehr kurze Nachfrist zu setzen wäre somit auch nicht (und ohnehin nicht sehr) schädlich.

Es bleibt freilich das Problem der Beweislast. Einige Argumente meint TE ja zu haben (individuelle Vorgeschichte; generelles Problem mit der Kühlung). Wir landen wieder bei der Frage: Wer zieht zuerst den Schwanz ein oder überzeugt das Gericht?
 
@ Droitteur:

Naja, die Frage ist doch, ob der TE gut beraten wäre wenn er sich auf seinem Standpunkt, ein zum Rücktritt berechtigender Mangel liege vor, zurückzieht.
Sicher, versuchen kann er es. Und mehr als ein "nein" seitens des Händlers wird auch nicht kommen. Zudem ist es auch keine Straftat, einen rechtlichen Tatbestand falsch zu würdigen.

Da der Händler jedoch bereits darauf verwiesen hat, dass die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers aufgrund Fristüberschreitung keinen Bestand mehr hat, halte ich dieses Unterfangen für sinnlos. Es sei denn es gäbe einen Vollbeweis, wonach genau dieser vorliegende Mangel nach Art und Umfang nur und ausschließlich bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben kann und muss.

Für die Fristen, die für einen Rücktritt bzw dessen Rechtsfolgen anzusetzen sind (sprich die Wartezeit die der TE erdulden muss), hätte selbst die Inanspruchnahme des Gewährleistungsrechts keine signifikante Bedeutung. Denn auch dann wäre der Händler zunächst berechtigt, vom Hersteller das Vorliegen eines Sachmangels bestätigen zu lassen und überdies prüfen zu lassen, ob der Mangel sich auf eine unsachgemäße Benutzung (zB Übertakten) zurückführen lässt.

Das angesprochene Problem mit der Kühlung dürfte mE rechtlich keine Relevanz haben. Schau Dir mal das Bild an das der TE im Eröffnungspost verlinkt hat. Dies ist ein Bild von einer demontierten Graka dieses Typs. Darauf ist zu erkennen, dass bauartbedingt von 5 Heatpipes nur 3 direkt auf der GPU aufliegen (sieht man schön an der WLP). Dies bedeutet ja nicht dass die restlichen HP nutzlos sind; auch sie führen Wärme in den Kühlkörper, wenn auch nicht sofort in dem Umfang wie die 3 aufliegenden. Der Hersteller wird dies mE so bauen dürfen und im Zweifel auch mit 5 HP werben dürfen, zumal die Mainpipe ja in Gänze auf der GPU aufliegt.

Wenn der TE - was ich nachvollziehen kann nach dem Prozedere das hinter ihm liegt - unzufrieden mit der Graka ist, ist er mE besser beraten das reparierte Exemplar gebraucht zu verkaufen (vllt gibts vom Hersteller ja sogar ein neues Exemplar, denn Garantie ist ja unstrittig vorhanden) und sich dann eine andere zu kaufen. Dies wäre aus meiner Sicht sinnvoller als einem Rücktrittsbegehren hinterherzulaufen, das rechtlich keinen Bestand haben dürfte, da ein Vollbeweis für das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wohl nur unverhältnismäßig schwer zu erbringen sein dürfte.

MfG,
Dominion.
 
@Dominion: Ich habe gestern noch mal mit jemanden von CU gesprochen. Dieser meinte, dass jetzt an ASUS weitergegeben wird, dass ich A das Geld wieder will oder B eine Tauschkarte bekomme. Zum Zeitwert, darüber bin ich mir im Klaren, jedoch bin ich nicht bereit, anderthalb Jahre anzuerkennen, sondern nur ein Jahr (war ja fast ein halbes Jahr dann in der RMA).

Und die Karte als repariert dann weiter zu verkaufen... Dazu müssten die es ja erstmal gebacken kriegen, die überhaupt zu reparieren.
 
Vielleicht irre ich mich auch gerade, aber gibt es nicht entweder die Karte repariert zurück oder einen Zeitwert gutgeschrieben? Beides wäre mir neu. Sonst würde man ja mit dem Verkauf letzendlich fast bei Neuwert landen.
 
Wie gesagt, ich würde abwarten. Im Marktplatz vertickt sudfaisl gerade eine R9 380, die er als Austausch für eine nicht mehr lieferbare R9 290 bekommen hat. Und so eine nagelneue R9 380 dürfte beim Verkauf mehr Erlös bringen als eine gebrauchte R9 290.

Und beim Ermitteln des Zeitwertes geht der Hersteller vom Kaufdatum aus und wird nicht die Zeit berücksichtigen, in der sie in Reparatur war. Da müsstest du schon vor Gericht gehen, und da ist es auch noch lange nicht gesagt, dass du Recht bekommst.
 
Phear: Ich meine den Entweder-Oder-Fall, dass ich beides nicht bekomme, sollte wohl klar sein, auch wenn es schade ist.^^

Mit ner 380 brauchen die mir gar nicht erst kommen.^^
 
Was genau dachtest du, was du bekommst?

Edit: Da die Frage im Nachhinein als missverständlich gelten kann:
Eine neue R9380 würde preislich in ungefähr dem entsprechen, was du an Zeitwert für die R9 290 bekommen würdest. Eine neue R9 380 verkauft sich dann auch besser.
 
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