Garantiereparatur verweigert, Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Belastbare Argumente hat Media Markt auch so nicht wirklich.

Zurücknehmen werden sie das Ding wohl sowieso nicht, lediglich austauschen/reparieren (nach deinem Wunsch).
 
Zuletzt bearbeitet:
schaffen die Taste raufzubekommen dann hat ja Media Markt keine Argumente mehr, das Gerät nicht zurückzunehmen

Und damit wärst du dann im Bereich einer Straftat!
Die Ware ist durch dich beschädigt worden und nun gauckelst du ein äußerlich einwandfreies Produkt vor?
So bitte nicht!
 
@ woodpeaker

Das ist doch so nicht korrekt. Weder wird Media Markt das Produkt zurücknehmen, noch ist die fehlende Taste das tatsächliche Problem - sondern der Bootloop, der ja nun mit und ohne Tastenkappe existiert.
 
Soweit hast du ja recht Idon, ABER, er will ja Geld sehen, trotz abgebrochener Taste, UND das ist nicht die rechtlich saubere Art!

Bei solchen Vorhaben sollte man die Leute mit ihrem Nichtwissen einfach im Regen stehen lassen und nicht helfen.

Stell dir mal vor, er kommt damit durch. Was macht den der Nächste mit der getürkten Taste?
 
Media Markt wird ihm kein Geld geben, das geht auch aus dem von mir genannten § 439 I BGB hervor.

Das ganze Problem würde ja auch nicht existieren, wenn Media Markt sich korrekt verhalten würde. Den Ball kann man also beliebig spielen. ;)

Edit:
§ 439 I BGB natürlich. :/
 
Zuletzt bearbeitet: (§ 439 I BGB natürlich. :/)
Selbst wenn die Taste nicht abgebrochen wäre... seit wann hat man denn ein Geld-zurück-Recht? Der Händler hat doch nicht nur die Pflicht, sondern sogar das Recht, 3 mal nachzubessern. War es nicht so, dass erst nach dem 3. erfolglosen Nachbesserungsversuch der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann?

So, der Hersteller hat jetzt die Garantie verweigert, die ja ohnehin freiwillig ist. Ich persönlich würde als Kunde mal beim Herstellersupport anrufen... ansonsten diesen Hersteller beim nächsten Kauf meiden. Jetzt hat Mediamarkt aber natürlich noch die Möglichkeit, eigene Techniker (haben sie gewöhnlich nicht oder nur selten) oder eine Fremdwerkstatt mit der Reparatur zu beauftragen.
 
@ TheManneken

Die Rechte des Kunden stehen im § 439 BGB.

Weiterhin kann der Kunde bei zweimaliger erfolgloser Nachbesserung desselben Fehlers zurücktreten, allerdings müssen dann gezogene Nutzungen zurückgewährt werden.

Auch dein letzter Absatz geht völlig an der Realität vorbei, siehe den schon mehrfach genannten § 439 BGB.
 
Konkrete Hilfe: Geh zu einem Anwalt.


theoretische Diskussion: Hilft hier überhaupt die Beweislastumkehr?Immerhin hat Lenovo einen mechanischen Schaden festgestellt und dokumentiert. Keine Ahnung ob das für den Gegenbeweis bereits ausreicht.
 
Der mechanische Schaden ist durchaus nur ein optischer Schaden, die Taste funktioniert wohl noch.

In jedem Fall hätte das aber mit dem beschriebenen Problem nichts zu tun, oder?
 
In jedem Fall hätte das aber mit dem beschriebenen Problem nichts zu tun, oder?

Bedingt. Wenn er nur ein bootendes System haben will, dann eventuell nicht. Wenn er aber einen Rücktritt vom KV haben möchte, dann sehr wohl. Und das ist ja sein eigentliches Ziel.
Ich hatte schon mal das Problem mit einer defekten Tastatur. Da kamen die tollsten Fehlerbilder raus und es war im ersten Augenblick nicht zu ersehen, dass das von der Tastatur kam, weil alle Eingaben korrekt funktionierten.
Ich glaube nicht das der TE einschätzen kann ob die Tastatur nun geht oder nicht, da er die Geldbrille aufhat und wir nur raten können und davon ausgehen, das wir die richtigen Infos bekommen.

Anyway, das Thema ist eigentlich schon gestorben, da der TE sich ja nicht mehr beteiligt und heiße Luft zu wenden macht keinen Spaß.;)
 
Beim einem komplexen System wie einem Laptop kann ein mechanischer Schaden allerdings zu vielen unerwarteten Fehlern führen. Ob das nur optisch ist oder nicht vermag der TE bestimmt nicht zu beurteilen. Gerade bei empfindlichen Bauteilen wie Festplatten können mechanische Schäden sich auswirken.
Ich würde auch nichts von Kunden reparieren, die mit beschädigten Sachen ankommen. Aber keine Ahnung ob das für einen Gegenbeweis ausreicht.


Jedenfalls kann man auch ohne Rücksicht auf den TE weiterdiskutieren bei Interesse. Die Welt dreht sich nicht nur um ihn. Rechtsberatung kann er hier sowieso nicht bekommen.
 
Wer redet denn von Reparatur, es geht um einen Austausch im Sinne der Nachbesserung des § 439 I BGB...
 
Es geht um den Sachmangel. Und Reparatur = Nachbesserung vgl. §440 BGB. Was du meinst ist die Nachlieferung.
 
Das hängt alles zusammen. Reparatur ist regelmäßig Teil von § 439 I 1. Alt. BGB. Nacherfüllung als juristischer Begriff ist das umfassend.
 
Guten Tag Leute,

Zu aller Erst: Ich wollte wieder ein laufendes Laptop haben und nicht direkt vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das Notebook hatte schon vor der abgebrochenen Taste oftmals Bluescreens mit einem Neustart. Dann eines Tages ist die Taste (B) abgefallen, als ich die Tastatur geputzt hatte. Die Taste an sich (wenn man den Gummi?) antippt funktioniert. Also ist es kein mechanischer Schaden, sondern nur ein optischer? Man müsste also nur eine neue B-Taste besorgen und schon wäre die Sache gegessen. Mein Laptop habe ich ungefähr 1 Monat weiter benutzt, mit der fehlenden Tastaturtaste da es für mich kein Problem war. In der Zeit waren immer noch ab und zu Bluescreens, worauf das Notebook neugestartet werden musste. Dann einen Tages kam wieder ein Bluescreen, allerdings ohne die Meldung das das System neugestartet werden muss, mir blieb also nichts anderes übrig als den Laptop durch Ein und Aus wieder einzuschalten. Zu dem Zeitpunkt war das neue Notebook gerade einmal 5 Monate alt. Nach dem ich das Bios Passwort eingebe kommt für 5 Minuten ein Blackscreen und dann ein Menü mit mehreren Auswahlmöglichkeiten. Egal welches man anklickt kommt wieder für 5 Minuten ein Blackscreen und dann wieder das selbe Menü mit den Auswahlmöglichkeiten. Also blieb mir nichts anderes übrig das Notebook zur Reparatur bei Media Markt abzugeben. Lenovo will das Laptop wegen einer abgebrochenen Tastatur nicht reparieren, welches garnichts mit dem Problem zu tun hat dass das Gerät nicht hochfährt. Ich war beim Media Markt, nachdem ich den Kostenvoranschlag erhalten habe und habe es denen nochmal erklärt das die Taste nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun hat. Man hat mir ständig nur gesagt das sie auf den Hersteller angewiesen sind und da nichts machen können. Man hat mein Problem verstanden und ich hatte den Eindruck das sie es auch verstehen das was Lenovo da abzieht Unsinn ist. Allerdings weisen sie halt immer auf den Hersteller ab um womöglich Kosten zu verhindern. Vom Kaufvertrag zurückzutreten haben sie abgelehnt. Auch ein Umtausch wurde abgelehnt. Und auch mein Wunsch auf einen Gutschein wurde abgelehnt.

Was sagt Ihr zu dieser Geschichte? Was würdet Ihr mir raten zu tun?
 
Lenovo geht halt von unsachgemäßer Behandlung aus, (egal wie die Taste abgefallen ist)

Warum hast du nicht gleich reklamiert? Der Fehler bestand ja schon länger.
 
nimm dir einen anwalt, der auf garantie/gewährleistung spezialisiert ist. oder kontaktiere so schnell wie möglich den verbraucherschutz deiner ortschaft, die haben mit solchen sachen tagtäglich zu tun.
 
@ TE:

Ich unterstelle jetzt natürlich dass all Deine Aussagen bzgl. der Taste auch zutreffend sind.

Dann sieht es so aus, dass deine Gewährleistungsrechte durch die abgebrochene Taste nicht berührt werden. Du hast trotzdem Anspruch auf - zunächst nach Deiner Wahl - eine Ersatzlieferung oder Reparatur.

Da Dir gegenüber die Gewährleistung nun endgültig verweigert wurde (hast Du das schriftlich? Ganz wichtig!), bleibt dir nur der Rechtsweg übrig um zu deinem Recht zu gelangen. Du musst Dein Recht nun einklagen.

Eine andere Option, was man noch versuchen könnte, wäre sowohl an Lenovo als auch dem Filialleiter deines MM mal eine Mail zu schreiben bzw. persönlich dort vorzusprechen. Dort kannst du deinen Fall schildern.

MfG,
Dominion.
 
Was mich ankotzt ist, dass ich schon seit 3 Wochen darauf warte, dass Lenovo das Gerät UNREPARIERT an Media Markt zurücksendet. Media Markt hatte mir versichert, dass das Laptop schon letzte Woche zur Abholung bereit sein würde, was aber nicht der Fall war. Und Freitag schrieb man mir das es zu Verzögerungen in der Werkstatt kam und das Gerät angeblich heute versendet wird und Mitte dieser Woche ankommen sollte. Was ein Schrott Service Lenovo. 5 Wochen hin und her um am Ende einen Kostenvoranschlag für eine abgebrochene Taste zu bekommen die ich garnicht repariert haben möchte. Hätte ich doch liebee gleich zu einer normalen Reparatur irgendwo anders gebracht oder direkt zum Umtausch, wenn ich nur wüsste das es so enden wird mit diesem unfreundlichen und unkompetenten Team Lenovo. Also ich rate ab ein Gerät von Lenovo zu erwerben, denn wenn das Gerät irgendwann seinen Geist aufgibt, seid ihr wohl selber daran Schuld.
 
Also ich rate ab ein Gerät von Lenovo zu erwerben, denn wenn das Gerät irgendwann seinen Geist aufgibt, seid ihr wohl selber daran Schuld.

Das kannst du so nicht verallgemeinern. Bei den Thinkpads hast du einen super Service und musst bei VOS (Standard in vielen Serien) auch nichts einschicken. Bei uns wurden schon mehrere Tastaturen reibungslos ersetzt, falls mit ihnen etwas nichts stimmte.

Tipp: Das nächste mal in ein qualitativeres Notebook mit besserem Service investieren und nicht nur auf die reine Leistung schauen. Frei nach dem Motto "You get what you pay for". Das Ideapad ist nicht gerade für seine Verarbeitung bekannt.
 
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