xebone schrieb:
ich hab verständnis dafür. der staat hat nicht das recht sich dermassen stark in die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen einzumischen. Einige suchen dann halt ihren Weg wiederum damit umzugehen. Nicht das ich es gut fände, aber verständlich. Druck erzeugt immer Gegendruck.
Was ich an Corona-Threads liebe: Man sieht, wie Leute wirklich ticken...
Dass Impfgegner bzw. Ungeimpfte anderen Leute die
Plätze auf den Intensivstationen unnötig wegnehmen und wichtige geplante OP-Termine verlegt werden müssen, ist kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte derjenigen, deren OP-Termine verschoben werden müssen?
Oder dass durch Maßnahmen (Schließungen usw.), die
wegen den Ungeimpften getroffen werden müssen, auf Kosten der Allgemeinheit geschehen?
Der
Schutz der Gesellschaft steht an weitaus höherer Stelle als die Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen, die der Gesellschaft schaden (können).
xebone schrieb:
ganz einfach. als geboostert gilt man wenn man nach der Genesung innert 6 Monate nochmal impft.Die 1st Impfung ist in deinem Fall nichtmehr relevant
Mit Bezug auf
@DerOlf : Für 2G-Regel ist die erste Impfung nicht mehr relevant (da Genesung sowie abgelaufen), aber beim Boostern zählt diese noch mit (Johnson zählt als eine Dosis, die Genesung auch als Dosis, also quasi zweifach geimpft -> Grundimmunisierung nach aktueller Regel). Man sollte aber 3 Monate nach dem PCR-Test sich boostern lassen, 1. derzeitige Empfehlung ("mindestens 3 Monate nach Infektion" und 2. da man nach dieser Zeit als komplett Ungeimpfter zählt im Sinne von Zugangsbeschränkungen. Am Besten Impftermin für einen Tag nach den 3 Monaten besorgen (und wenn paar Tage vorher ein mobiles Impfteam in der Nähe ist, mal dort fragen, mehr als "Nein" können die nicht, vielleicht hauen sie die Spritze auch schon vorher rein).
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html
Auffrischimpfung auch für Genesene empfohlen
Personen ab 12 Jahren, die bereits mit nachgewiesenem PCR-Test an Corona erkrankt waren, sollten eine Impfung frühestens drei Monate nach der durchgemachten Corona-Infektion erhalten. Eine Impfung ist bereits nach vier Wochen möglich, wenn das Risiko für eine Ansteckung mit einer neu aufgetretenen Virusvariante, wie der Omikron-Variante, gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter Corona-Infektion. So empfiehlt es die STIKO.
Das gilt auch für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Infektion erhalten.
(Ich beziehe mich hier auf Niedersachsen, wobei diese Regeln vom Bund kommen. Am Besten im eigenen Bundesland informieren.)
DerOlf schrieb:
inmal von der Impfung (Johnson & Johnson, August 2021 ... diese Zertifikate sind seit 16.01.2022 zumindest für 3g am Arbeitsplatz nicht mehr gültig) und nun noch ein Zertifikat zur Genesung (positiver PCR am 28.12.2022 - es war Delta).
Auf dem Genesenenzertifikat steht als Aussteller das RKI ... und "gültig bis xx.06.2022" (was falsch ist, denn in DE gilt man nur 3 Monate lang als genesen).
Ein Mensch (ich), eine Impfdosis (J&J), aber zwei Zertifikate ... ich selbst bin so betrachtet schon ein 50% Fail.
Aber wenigstens kann ich bei 2g nun fragen, welches Zertifikat sie lieber sehen wollen, das quasi Ungültige für die Impfung, oder das für die Genesung mit dem für DE falschen Verfallsdatum.
Die Gültigkeitsdauer ist die "technische Gültigkeitsdauer" (so steht es in der CWA), nicht die rechtliche Dauer. Auf dem Zertifikat (Ausdruck) steht diese überhaupt nicht drauf.
Und als das Zertifikat der Genesung erstellt wurde, gab es die Regel mit den 3 Monaten noch nicht.
Aus diesem Grund müssen Gastwirte, Veranstalter usw. auch die Zertifikate mit der CovPassCheck-App überprüfen, weil in dieser die aktuellen Regeln enthalten sind.