News Corona-Impfzertifikate: Über 42 Millionen mehr Impfnachweise als Impfungen

Status
Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.
Tulol schrieb:
Ich laufe damit auch rum. Bin aber geimpft durch den Betriebsarzt.

Sehe allerdings auch bislang keinen Grund so ein Zertifikat ausstellen zu lassen.
Was bringt mir das überhaupt?

Zumindest in Berlin (möglich, daß auch woanders) wird bei 2G nur ein digitales Zertifikat anerkannt, das gelbe Heft hingegen nicht. Auch beim Genesenennachweis gilt, nur digital. Ob der QR Code nun auf Papier oder dem Handy vorliegt, ist egal. Er muss allerdings vorhanden sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: simosh
R O G E R schrieb:
[…] Man dachte schon nach Spahn kann es nur noch besser werden. ;)
[…]

Ist ja jetzt nicht so, dass die 42 Millionen erst seit Amtsantritt von Lauterbach passiert sind. Dieses Problem wurde eher von Spahn geerbt und erst zu Lauterbachs Amtszeit festgestellt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: guenterlotz und Vindoriel
CaptainBlaubaer schrieb:
Bei der Booster-Impfung bekommt man ja nur eine Spritze. Bei mir ist mir aufgefallen, das auf dem Zertifkat beim Booster 2 von 2 Impfungen steht. Man könnte glauben das die Software nicht den Booster (eine Impfung) von der Erstimpfung (zwei Impfungen) unterscheiden kann.

Richtig, da steht im Klartext immer nur 2/2 bzw 3/3. Der Booster ist nur im Code enthalten. Beim Ausstellen kann man wählen zwischen x/y oder x/Y Booster.
Erkennbar sollte es sein am Gültigkeitsdatum des Zertifikates in der App. Booster sind sofort gültig, 2/2 erst 2 Wochen nach der Impfung.

Btw: auch bei der Erstimpfung mit J&J braucht man inzwischen eine Zweitimpfung mit Biontech/Moderna zur Vollständigkeit der Grundimmunisierung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Vindoriel
Hi,

ich bin gestern gebooster worden und das ausgestellte Zertifikat trug meinen zweiten Vornamen was in der Covpass App dazu führt das man gefragt wird ob man wirklich ein Zertifikat einer anderen Person hinzufügen will.

Nach meinem Einwand beim Hausarzt hat man dann sofort ein neue digtales Zertifikat generiert welches nur meinen ersten Vornamen trug.

Die Dinger werden aber nicht ungültig gemacht somit gibt es z.B. für meine Person 4 Impfzertifikate obwohl ich nur 3 mal geimpft bin.

Das mit dem digitalen Zeug lernen die einfach nicht, immer wieder fällt man auf die Schnauze, wieso werden dann nicht mal Leute in Boot geholt die sich auskennen?


Gruß X23
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Benji18 und Apocalypse
X23^Piracy schrieb:
Nach meinem Einwand beim Hausarzt hat man dann sofort ein neue digtales Zertifikat generiert welches nur meinen ersten Vornamen trug.
Heißt für Dich dann leider ab in die Apotheke und neu ausstellen lassen. Der Name muss im Zertifikat so stehen wie auf dem amtlichen Ausweisdokument (sprich Perso oder Reisepass). Sonst gibt es evtl Probleme mit schlecht gelaunten Beamten oder am Flughafen oder im Ausland.
 
Was gibt es da ab zu holen?
Was für Papiere?
In welchem Zeitalter lebt Deutschland?

Ich habe eine schriftliche Bestätigung in Papier und das gleiche auf der "Covid app" => FÜR MEINE GENESUNG
Wie meine Freundin, Bruder, einige Freunde.

Ihr mit euren Impfungen.

Grüsse aus der aus der Nachbarschaft (CH)
 
X23^Piracy schrieb:
Vollzitat entfernt. Bitte die Zitierregeln beachten.
Digital ist nahezu perfekt. Der der eintippt ist es nicht!
Gebt einfach den Code von ID oder Pass ein und fertig.
Ein N zuviel 2 S zuviel hier eins zu wenig, Abstand vergessen da der zweite Vorname, was lese ich da, WTF!!

Ihr habt es schlichtweg nicht im Griff.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich musste lachen, als dieser Code für cov-pass mit dem Briefträger kam. Es ist schön zu wissen, daß das Internet von der Post persönlich ins Haus gebracht wird.
 
BoardBricker schrieb:
Am Ende ist aber wichtiger, dass keine große Anzahl auf Fälschungen, bzw. erschlichene Zertifikate entfällt. Würde mich nicht wundern, wenn viele den Originalcode wegschmeißen und beim neuen Handy sich dann wieder einen neuen ausstellen lassen.
bei euch in Deutschland kann man sich den Code neu generieren 🤔 WTF ist ja noch schlimmer als bei uns in Österreich 🤣
 
Ich habe auch zwei Zertifikate.

Einmal von der Impfung (Johnson & Johnson, August 2021 ... diese Zertifikate sind seit 16.01.2022 zumindest für 3g am Arbeitsplatz nicht mehr gültig) und nun noch ein Zertifikat zur Genesung (positiver PCR am 28.12.2022 - es war Delta).
Auf dem Genesenenzertifikat steht als Aussteller das RKI ... und "gültig bis xx.06.2022" (was falsch ist, denn in DE gilt man nur 3 Monate lang als genesen).

Ein Mensch (ich), eine Impfdosis (J&J), aber zwei Zertifikate ... ich selbst bin so betrachtet schon ein 50% Fail.
Aber wenigstens kann ich bei 2g nun fragen, welches Zertifikat sie lieber sehen wollen, das quasi Ungültige für die Impfung, oder das für die Genesung mit dem für DE falschen Verfallsdatum.
Notfalls kann ich auch noch die Impfbescheinigung vom Impfzentrum vorzeigen, sowie mindestens 4 Wochen alte positive Testergebnisse.

Was so alles nötig ist, damit ich als "geboostert" gelte, habe ich bisher nicht wirklich herausgefunden.
Mein Hausarzt konnte letzte Woche bei dieser Frage leider auch nur mit den Achseln zucken.
 
habla2k schrieb:
Neben den Kriminellen die sich sowas beschaffen, finde ich Ärzte die sowas bewusst fälschen richtig übel. Also Zertifikate ausstellen für Leute, die nie geimpft wurden.

Aber wo ja inzwischen sogar Jobportale für Ungeimpfte (auch für Pflegeberufe) existieren, wundert mich das nicht.
ich hab verständnis dafür. der staat hat nicht das recht sich dermassen stark in die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen einzumischen. Einige suchen dann halt ihren Weg wiederum damit umzugehen. Nicht das ich es gut fände, aber verständlich. Druck erzeugt immer Gegendruck.
 
DerOlf schrieb:
Komplettzitat entfernt
ganz einfach. als geboostert gilt man wenn man nach der Genesung innert 6 Monate nochmal impft.Die 1st Impfung ist in deinem Fall nichtmehr relevant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
xebone schrieb:
ich hab verständnis dafür. der staat hat nicht das recht sich dermassen stark in die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen einzumischen.
„Der Staat“ mischt sich kaum in meine Persönlichkeitsrechte ein. Er ist für mich eher noch zu weich was eine Impfpflicht angeht.

Vielmehr mischen sich die Millionen Impfverweigerer in mein Recht auf körperliche Unversehrtheit ein, weil sie zu dieser aktuellen Lage beitragen. Sie sorgen dafür, dass man jetzt die ganzen Kinder impfen muss. Sie sorgen dafür, dass sich auf den Straßen bei „Spaziergängen„ irgendwelche DemokratieFeinde unter dem Denkmantel eines angeblichen Protests austoben können. Sie sorgen für einen erneuten Aufwind rechter Spinner. Ich habe kein Verständnis für Leute unter Druck, wenn man sich den selbst auferlegt. Persönlichkeitsrechte bedeutet nicht, nur seinen eigenen Willen zu bekommen. Und Rechte bringen auch Pflichten.

Es gibt keine plausiblen Gründe gegen eine Impfung, abgesehen von medizinischen Gründen, die aber nur ein paar % betreffen. Alles andere ist Egoismus und/oder Blödsinn.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FakyFake, RedSlusher und Vindoriel
xebone schrieb:
ich hab verständnis dafür. der staat hat nicht das recht sich dermassen stark in die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen einzumischen. Einige suchen dann halt ihren Weg wiederum damit umzugehen. Nicht das ich es gut fände, aber verständlich. Druck erzeugt immer Gegendruck.
Was ich an Corona-Threads liebe: Man sieht, wie Leute wirklich ticken... :D

Dass Impfgegner bzw. Ungeimpfte anderen Leute die Plätze auf den Intensivstationen unnötig wegnehmen und wichtige geplante OP-Termine verlegt werden müssen, ist kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte derjenigen, deren OP-Termine verschoben werden müssen?
Oder dass durch Maßnahmen (Schließungen usw.), die wegen den Ungeimpften getroffen werden müssen, auf Kosten der Allgemeinheit geschehen?
Der Schutz der Gesellschaft steht an weitaus höherer Stelle als die Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen, die der Gesellschaft schaden (können).

xebone schrieb:
ganz einfach. als geboostert gilt man wenn man nach der Genesung innert 6 Monate nochmal impft.Die 1st Impfung ist in deinem Fall nichtmehr relevant
Mit Bezug auf @DerOlf : Für 2G-Regel ist die erste Impfung nicht mehr relevant (da Genesung sowie abgelaufen), aber beim Boostern zählt diese noch mit (Johnson zählt als eine Dosis, die Genesung auch als Dosis, also quasi zweifach geimpft -> Grundimmunisierung nach aktueller Regel). Man sollte aber 3 Monate nach dem PCR-Test sich boostern lassen, 1. derzeitige Empfehlung ("mindestens 3 Monate nach Infektion" und 2. da man nach dieser Zeit als komplett Ungeimpfter zählt im Sinne von Zugangsbeschränkungen. Am Besten Impftermin für einen Tag nach den 3 Monaten besorgen (und wenn paar Tage vorher ein mobiles Impfteam in der Nähe ist, mal dort fragen, mehr als "Nein" können die nicht, vielleicht hauen sie die Spritze auch schon vorher rein).
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html
Auffrischimpfung auch für Genesene empfohlen
Personen ab 12 Jahren, die bereits mit nachgewiesenem PCR-Test an Corona erkrankt waren, sollten eine Impfung frühestens drei Monate nach der durchgemachten Corona-Infektion erhalten. Eine Impfung ist bereits nach vier Wochen möglich, wenn das Risiko für eine Ansteckung mit einer neu aufgetretenen Virusvariante, wie der Omikron-Variante, gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter Corona-Infektion. So empfiehlt es die STIKO.

Das gilt auch für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Infektion erhalten.
(Ich beziehe mich hier auf Niedersachsen, wobei diese Regeln vom Bund kommen. Am Besten im eigenen Bundesland informieren.)

DerOlf schrieb:
inmal von der Impfung (Johnson & Johnson, August 2021 ... diese Zertifikate sind seit 16.01.2022 zumindest für 3g am Arbeitsplatz nicht mehr gültig) und nun noch ein Zertifikat zur Genesung (positiver PCR am 28.12.2022 - es war Delta).
Auf dem Genesenenzertifikat steht als Aussteller das RKI ... und "gültig bis xx.06.2022" (was falsch ist, denn in DE gilt man nur 3 Monate lang als genesen).

Ein Mensch (ich), eine Impfdosis (J&J), aber zwei Zertifikate ... ich selbst bin so betrachtet schon ein 50% Fail.
Aber wenigstens kann ich bei 2g nun fragen, welches Zertifikat sie lieber sehen wollen, das quasi Ungültige für die Impfung, oder das für die Genesung mit dem für DE falschen Verfallsdatum.
Die Gültigkeitsdauer ist die "technische Gültigkeitsdauer" (so steht es in der CWA), nicht die rechtliche Dauer. Auf dem Zertifikat (Ausdruck) steht diese überhaupt nicht drauf.
Und als das Zertifikat der Genesung erstellt wurde, gab es die Regel mit den 3 Monaten noch nicht.
Aus diesem Grund müssen Gastwirte, Veranstalter usw. auch die Zertifikate mit der CovPassCheck-App überprüfen, weil in dieser die aktuellen Regeln enthalten sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: habla2k und Rockstar85
xebone schrieb:
der staat hat nicht das recht sich dermassen stark in die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen einzumischen.
Der Staat hat die Pflicht seine Bevölkerung zu schützen. Dass Impfung, genau wie Masken etc. keine reine Privatangelegenheit sind sollte klar sein.

Dir wird auch gesagt dass du keinen Alkohol trinken darfst wenn du Auto fahren willst, aber nicht weil du damit dich selbst gefährdest sondern auch andere. Würdest du damit nur dir selbst schaden können, dann sollte es dem Staat generell egal sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Rockstar85, habla2k und Vindoriel
Also ich bin 3 mal geimpft und habe 6 Zertifikate.
Ich weiß also, dass die Diskrepanz logisch ist, da man eben kein Zentralregister aufbauen wollte.
Und die CDU soll mal schön ruhig sein, die haben dieses Bürokratie Monster erst erschaffen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Vindoriel
Damit es ein rundes Produkt ist, könnte auch die Rücknahme von Zertifikaten geregelt werden.
Wobei sie sowieso nach 6 oder 9 Monaten automatisch ungültig werden. Da ist es kontraproduktiv, Erbsenzähler darauf anzusetzen.
 
Vindoriel schrieb:
Und als das Zertifikat der Genesung erstellt wurde, gab es die Regel mit den 3 Monaten noch nicht.
Das Genesenenzertifikat wurde mir 4 Wochen nach dem positiven PCR-Test ausgestellt ... es ist vom 25.01.2022. Da man dafür einen >28 Tage alten, positiven PCR-Test vorweisen muss, konnte ich das nicht früher bekommen.
So wie ich das mitbekommen habe, galt die 3 Monate Regelung da schon.
 
Vindoriel schrieb:
Aus diesem Grund müssen Gastwirte, Veranstalter usw. auch die Zertifikate mit der CovPassCheck-App überprüfen, weil in dieser die aktuellen Regeln enthalten sind.
Naja ... meine CovPass-App zeigt automatisch das alte Impfzertifikat an (J&J).
Das Genesenenzertifikat ist in der App zwar auch hinterlegt, wird aber eben nicht automatisch beim App-Start angezeigt.
Muss ich das eventuell manuell umstellen?
Das würde ja dafür sprechen, das zumindest diese App nicht sonderlich aktuell ist, was die deutschen Regelungen angeht.
 
Bei CovPass weiß ich nicht, ich benutze die CoronaWarnApp.

CovPass und CovPassCheck sind übrigens zwei unterschiedliche Apps.
 
Status
Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.
Zurück
Oben