CPU Garantie trotzdem vorhanden?

Ao1999

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Hallo, da ich kein passerenden Themenbereich gefunden habe schreibe ich das mal hier.

Ich habe vor mir einen PC bei Hardwarerat(.de) zu kaufen.
Laut der Website gibt es über Hardwarerat nur die 2 Jahre gesätzliche Gewährleistung.
Meine Frage ist nun, dass wenn AMD für seine CPU's z.B. normalerweise 3 Jahre Garantie gibt, ich diese Garantie wirksam machen kann (falls es probleme mit der CPU geben würde).

Es ist halt so, dass ich von Hardwarerat einen komplett PC kaufen würde, wo dann auch nicht die Verpackungen der einzelnen Hardwareteile dabei sind.

Weiß jemand wie sowas abläuft?

Grüße
 
Warum kontaktierst Du nicht zu allererst den Verkäufer mit der Frage, wie er das handhabt. Du kaufst von ihm - er ist Dein Ansprechpartner.
 
Naja der Händler gibt die 2 Jahre. Nach zwei Jahren musste halt zu AMD direkt gehen. Kostenlos wird das der Händler wohl nur via Kulanz für dich abwickeln.
 
Die Garantie ist eine Leistung des Herstellers und nicht des Händlers - und sie ist freiwillig. Wenn AMD also drei Jahre Garantie auf ein Produkt gibt, dann hast du die drei Jahre auch Garantie - gegenüber den Hersteller. In dem Fall also AMD. Häufig ist es so, dass man während der gesetzlichen Gewährleistung die Garantie über den Händler abwickelt, weshalb man das gerne verwechselt.

Gesetzliche Gewährleistung, ist wie der Begriff schon sagt, eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht des Händlers. Der Händler muss dir gewährleisten, dass bei KAUF das Produkt in einem einwandfreien mängelfreien Zustand war. In den ersten 6 Monaten muss er dir nachweisen, dass das der Fall war. Nach 6 Monaten kommt die Beweislastumkehr zum tragen: Du musst nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Die Gewährleistung ist - zumindest gesetzlich - keine Garantie dafür, dass falls etwas in den 24 Monaten kaputt geht, der Händler es zurücknehmen (oder nachbessern) muss.
 
Ao1999 schrieb:
Meine Frage ist nun, dass wenn AMD für seine CPU's z.B. normalerweise 3 Jahre Garantie gibt, ich diese Garantie wirksam machen kann (falls es probleme mit der CPU geben würde).

Es ist halt so, dass ich von Hardwarerat einen komplett PC kaufen würde, wo dann auch nicht die Verpackungen der einzelnen Hardwareteile dabei sind.

Wie willst Du wissen bzw. nachweisen, ob der Lieferant eine boxed- oder tray-CPU verbaut hat, wenn der Karton der CPU nicht mitgeliefert wird?
Bei tray- und OEM-CPUs greift nicht die übliche 3-jährige Garantie wie bei boxed-Versionen.
 
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Die Frage ist worauf AMD drei Jahre Garantie gibt - hier solltest Du AMD fragen. Es kann sein, dass es diese Garantie nur für Prozessoren gibt, welche in einer bestimmten Variante gekauft wurden.
Bei Intel war (ist?) das so, hier gab es die drei Jahre nur auf die boxed Variante mit Lüfter.
 
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Genau so ist es -- Fertig-PCs werden in der Regel mit den Tray-Ausführungen bestückt. Unter anderem deswegen ist ja auch sinnvoller, sich seinen PC selbst zusammenzustellen, dann kann man gezielt die Boxed-Variante kaufen, und hat damit die entsprechende Herstellergarantie.

Noch gravierender ist es übrigens bei Netzteilen: Bei Fertig-PCs sind oftmals nur NoName-Produkte verbaut, man hat da zeitlich gesehen "nur" die gesetzliche Gewährleistung, dann ist Schluss. Gezielt erworbene Qualitäts-Netzteile hingegen sind mit fünf oder sieben Jahren Herstellergarantie versehen.

Es lohnt sich also durchaus -- und nicht nur aus diesem Grund -- Einzelkomponenten zu erwerben.
 
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Es stellt sich mir hierbei die Frage
Kommt die private Garantie zu Tage
Die, die der Kund bei AMD hat
Wenn er um einen Kaufvertrag bat
Denn ich befürchte, beim gewerblichen Kauf
Ist ebenjene nicht wohlauf
So zählen andre Konditionen
Es muss sich für AMD ja lohnen
Und so stellt der OEM sie
Für das Gesamtpaket, die Garantie
 
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Es ist nur so -- in keiner Zeile,
in der mein Auge hier verweile
erstrahlt ein Hinweis, der mir sagt,
dass der TO geschäftlich fragt.

Vielmehr, so steht es hier geschrieben
ist der TO vom Wunsch getrieben
er möcht' ganz gern die Boxed-Version
als Garantie bis zur Pension.

Die edlen Teile, schau sie an,
erliegen schon mal dann und wann
der eigenen Trägheit nach 'nem Jahr
weil Rechnen doch zu schwierig war. :-)

So, wohl dem, der dies bedenke
und sich beim Kaufe selbst beschenke
mit dem Versprechen zu den Jahren
Funktion auf Dauer zu bewahren.
 
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Ich würde die Rechner bei Tim nicht mal mit der Kneifzange anfassen. Er gibt nur Gewährleistung und nach 6 Monaten ist er aus dem Schneider. Dann kann er verlangen, dass Du nachweißt, dass der Fehler oder der Grund für den Fehler schon beim Kauf bestand. Das er nur Gewährleistung gibt spricht für Tray-CPUs, was ja auch Sinn macht bei Komplett-PCs. Eine Garantie, die er geben könnte müsste er selbst sicherstellen, was er finanziell aber sicher nicht kann.

Tim seine Firma besteht noch nicht lange und die Bewährungsprobe steht ihm noch bevor. Bald sollte sich das Finanzamt bei ihm melden und die Steuern von 2018 verlangen und gleichzeitig die Vorsteuer für 2019. Hat er jetzt z.B. 2018 schon 1 000 000€ Umsatz gemacht darf er von seinem mageren Reingewinn, wo er kaum Rücklagen ansammeln konnte, erstmal ~ 160 000€ Umsatzsteuer vorauszahlen. Hat er diese nicht schon bei Seite, dann ist dieses Jahr schon Schicht im Schacht.

Tim geht zudem immer noch davon aus, dass er nicht legale Keys von Volumenlizenzen bei den PCs beipacken kann. Er gibt kein COA-Siegel und auch nicht den neuen wunderschönen Windows-Aufkleber dazu, der auf Hardware mit Windows vorhanden sein muss. Da muss sich der Käufer nicht wundern, wenn die Windows-Version irgendwann ungültig wird.
 
@Dr. McCoy

Ich denk du missverstehst hierbei
Es ging mir hier um vielerlei
Doch gings mir nicht um den TE
Dessen geschäftliche Idee
Viel mehr ging es mir doch darum
Der OEM hier sich macht krum
Denn ist doch der geschäftlich bei
Und der TE privat dabei
Und so ist's dass OEM haftet
Wenn das Produkt es nicht verkraftet
Zeitlich beim TE zu halten
Was vertraglich auszuhalten
Ich denk es gibt hier nen Vertrag
Der speziell ist, ich vermag
Hierbei doch etwa zu vermuten
Nur in speziellen Fällen muss sich AMD sputen
Und haften für ein Missgeschick
Bei den Bauteilen des Genick
Etwa wenn es zu Fehlern kommt
Die das Bauteil von Anfang mitbekommt
Durch falsche Ingenieursarbeit
Das Teil dann zu versagen scheint
Doch auch hier bringt's dann der OEM
Der Mittelsmann, macht kein Plemplem
Er hat die Pflicht sich drum zu kümmern
Das Gerät an sich zu nehmen
Und wenn nur ein Teil in Trümmern
Im Falle AMD zu blamen
Und zu sagen hör mal zu
Das hier das verbockt hast du!
Und in diesem einem Falle
Spuckt AMD die gelbe Galle
Haften wird es dabei schon
Doch TE übersieht den Hohn
Denn er hat damit nichts zu tun
AMD und OEM tuns nun
Und für den ursprünglichen Fall
Beim Einzelkauf vor dazumal
Wenn es hierbei zum Bruche kommt
Jene Garantie vorkommt
Die er fälschlich zu suchen scheint
Beim OEM Kauf - gibt es sie da? Mein Urteil verneint
 
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kachiri schrieb:
Wenn AMD also drei Jahre Garantie auf ein Produkt gibt, dann hast du die drei Jahre auch Garantie - gegenüber den Hersteller.
Aber nur wen auch die Versionen verbaut wurde auf die es eine Garantie für Endkunden gibt, also die Boxed. Das ist bei HDDs nicht anderes, da gibt es auch Versionen mit und solche ohne Garantie für europäische Endkunden. Die Angabe des Händlers ist im Zweifel aussagekräftiger als die des Hersteller, da eben nur der Händler weiß welche Version er letztlich im Angebot hat. Wenn also der Händler die Herstellergarantie nicht erwähnt, dann dürfte er im Zweifel auch Versionen verkaufen / verbauen auf die der Hersteller eben keine Garantie bietet.
 
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