CPU über Kleinanzeigen verkauft. Wie Reagieren?

Jiller192

Cadet 2nd Year
Registriert
Jan. 2025
Beiträge
25
Hallo zusammen,

ich habe meine CPU verkauft über ebay kleinanzeigen. Barbezahlung mit persönlicher Abholung.
Jetzt meldet sich der Käufer und behauptet, er hätte nach einem Monat die CPU erst eingesetzt und die würde nicht funktionieren.
Die CPU funktioniert 100%, ich hatte diese vorher selbst im Einsatz. Was tun?

Gar nicht antworten?
Ihm sagen, dass er in der Beweispflicht ist?
Er hat keine Daten zur meiner Person oder Wohn bzw Rechnungsadresse.

Generell verkaufe ich über Kleinanzeigen gar nichts. Ich habe wieder den papp auf.

Danke.
 
Ihr habt euch also irgendwo an einem neutralen Ort getroffen und er hat nur deine Kleinanzeigendaten, die du natürlich wahrheitsgemäß mit echten Daten befüllt hast (E-Mail-Adresse usw.)?
 
Gekauft wie gesehen.. Er hätte es bei der Abholung ja testen können (lassen). Jetzt nen Monat später etwas zu behaupten, ist etwas gewagt.
Vllt hat er damit ja alles Mögliche getrieben jetzt ist ihm die CPU abgeraucht und er will es so versuchen sein Geld zurückzubekommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: fr13del, _killy_, Whetstone und eine weitere Person
Avatoma schrieb:
Ihr habt euch also irgendwo an einem neutralen Ort getroffen und er hat nur deine Kleinanzeigendaten, die du natürlich wahrheitsgemäß mit echten Daten befüllt hast (E-Mail-Adresse usw.)?
Ja neutraler Ort. bei Ebay kleinanzeigen sind nur meine Handy nr. gepflegt und Email gepflegt, die kein Echtname ist. Diese Daten sind für Ebay sichtbar. In der Anzeige stand nur die Stadt drin und ein namenskürzel.
 
Wie gesagt... würde da nicht drauf antworten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: fr13del, Whetstone, Chrissssss und eine weitere Person
War im Anzeigentext denn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
 
Raptorlake schrieb:
Genau so. Nach einem Monat sich erst melden, sry da würde ich nichts mehr zurücknehmen.
Das ist richtig. Dazu den Käufer informieren, dass er selbst schuld ist, die Reklamation so spät eingereicht hat. Man weiß ja nicht, was der Käufer in den 4 Wochen mit dem CPU gemacht hat ... Dann soll er selber sehen, wie er mit dem Problem zurechtkommt.

Aber eines muss man denken: Vielleicht hinterlässt der Käufer eine schlechte Beurteilung in eBay ...
 
Bully49 schrieb:
Aber eines muss man denken: Vielleicht hinterlässt der Käufer eine schlechte Beurteilung in eBay ...
Kleinanzeigen gehören nicht (mehr) zu Ebay.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: omavoss, Bully49, Raptorlake und eine weitere Person
Bully49 schrieb:
Vielleicht hinterlässt der Käufer eine schlechte Beurteilung in eBay ...

Es geht um Kleinanzeigen. Nicht um eBay ;) Da sieht man die Bewertungen nicht. Ist die Bewertung ungerechtfertigt meldet man es Kleinanzeigen und sie wird gelöscht. Ergo hat der TE nichts zu befürchten.



Jiller192 schrieb:
ebay kleinanzeigen.
Jiller192 schrieb:
Ebay kleinanzeigen

eBay Kleinanzeigen gibt es seit 2020 schon nicht mehr! Wurde für etwa 9,2 MRD Doller vom Norwegischen Online Marktplatzunternehmen Adevinta gekauft.

Machen würde Ich auch nichts. Schon gar nicht nach 1 Monat. Der Käufer kann sonst was mit der CPU gemacht haben. War ein Privat Verkauf: Gekauft wie gesehen und nach besten Gewissen beschrieben. Wenn Er die CPU nicht direkt vor Ort am Kauftag testen wollte hat er halt Pech gehabt. Deshalb einfach ignorieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pulpan, Whetstone, Bully49 und 2 andere
Und sich damit ggf. die eigene Position verschlechtern? Warum sollte man potenziellen Scam-Käufern entgegenkommen und sich über das notwendige Maß heraus damit beschäftigen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Micha-
@Avatoma

Na nicht mal entgegenkommen. Aber halt sowas wie:


Hallo <Käufername>!

1 Monat ist eine lange Zeit ohne den gekauften Artikel jemals getestet zu haben. Normalerweise testet man sowas gleich nach dem Kauf auf etwaige Fehler, Beschädigungen usw. Nach so einer langen Zeit kann in der Zwischenzeit soviel mit der CPU gemacht worden sein dass seine Funktion nicht mehr gewährleistet werden kann. In Meiner Anzeige habe Ich eine Funktionsprüfung vor Ort angeboten die Sie aber nicht wollten. Also trafen wir uns an einen abgemachten neutralen Ort zur Übergabe. Da es ein Privatverkauf war und Ich die Sachmängelhaftung in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen habe gilt: Gekauft wie gesehen! Deshalb werde Ich die CPU auch nicht zurück nehmen und / oder das Geld zurück erstatten.

Liebe Grüße



<Verkäufername aka TE>


kann man schon zurück antworten. Damit der Käufer weiß woran er ist.
 
Yiasmat schrieb:
@Avatoma

Na nicht mal entgegenkommen. Aber halt sowas wie:


Hallo <Käufername>!

1 Monat ist eine lange Zeit ohne den gekauften Artikel jemals getestet zu haben. Normalerweise testet man sowas gleich nach dem Kauf auf etwaige Fehler, Beschädigungen usw. Nach so einer langen Zeit kann in der Zwischenzeit soviel mit der CPU gemacht worden sein dass seine Funktion nicht mehr gewährleistet werden kann. In Meiner Anzeige habe Ich eine Funktionsprüfung vor Ort angeboten die Sie aber nicht wollten. Also trafen wir uns an einen abgemachten neutralen Ort zur Übergabe. Da es ein Privatverkauf war und Ich die Sachmängelhaftung in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen habe gilt: Gekauft wie gesehen! Deshalb werde Ich die CPU auch nicht zurück nehmen und / oder das Geld zurück erstatten.

Liebe Grüße



<Verkäufername aka TE>


kann man schon zurück antworten. Damit der Käufer weiß woran er ist.
Ich weiß es wirklich nicht, ob ich nicht dadurch weitere Angriffsfläche biete.
Ergänzung ()

Madcat69 schrieb:
War im Anzeigentext denn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Nein nicht in diesem Wortlaut. Habe ich auch gesehen.
 
Jiller192 schrieb:
Was soll ich denn nach deiner Meinung klären?

Gar nichts! Einfach nur kurz Bescheid sagen dass Du die CPU nicht zurück nimmst aufgrund von Privatverkauf (gekauft wie gesehen, Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen) und fertig. Will er sein Geld zurück muss er nun klagen. Spätestens hier wird er denn hoffentlich vom Anwalt gesagt bekommen dass es sind rein finanziell schon nicht lohnt und nach 1 Monat nach Kauf ohne es zu testen auch nicht zu empfehlen ist da die Aussichten auf Erfolg eher schlecht sind.

Da wird also nichts mehr kommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7 und loser
Tja, wenn die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen war, dann ist leider der Verkäufer in der Beweispflicht. Wenn man dann einen Käufer hat, der es vor Gericht darauf ankommen lässt - vermutlich nicht, aber das Risiko besteht - dann wirds richtig teuer.

Was nicht bedeutet, dass man es als Verkäufer nicht versucht mit „keine Sachmängelhaftung“. Alleine weil ein Monat bis zur Reklamation schon sehr unüblich ist. Aber rechtlich ist es eben nicht haltbar…
 
Wenn das Ding erst 1,5 Jahre alt ist... Dann schick ihm doch die Rechnung und er soll es mit dem Händler / Hersteller klären. Und versetze dich mal in seine Lage. Stell dir mal vor, du kaufst eine CPU, dann kommt das Leben und du kommst nicht dazu es zeitnah einzubauen und dann funktioniert sie nicht...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Madcat69 schrieb:
Tja, wenn die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen war, dann ist leider der Verkäufer in der Beweispflicht. Wenn man dann einen Käufer hat, der es vor Gericht darauf ankommen lässt - vermutlich nicht, aber das Risiko besteht - dann wirds richtig teuer.

Was nicht bedeutet, dass man es als Verkäufer nicht versucht mit „keine Sachmängelhaftung“. Alleine weil ein Monat bis zur Reklamation schon sehr unüblich ist. Aber rechtlich ist es eben nicht haltbar…
Bist du dir sicher?
Ich habe das anders gelesen:

"Ist die Ware mangelhaft oder weicht Sie von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab, stellt sich die Frage, welche Rechte Ihnen als Käufer zustehen.

Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?​

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten."

Sind ja immerhin knapp 4 wochen seit der Übergabe/gefahrenübergang vergangen.
 
Zurück
Oben