CPU über Kleinanzeigen verkauft. Wie Reagieren?

Ich bin mit so "Kunden" immer gut gefahren mit einem Gutachter zu drohen. Dieser stellt dann die Ursache und den Schaden fest, die Kosten trägt dann natürlich der Verursacher. Inklusive Folgekosten.

Weiß ich jetzt nicht ob das bei einem CPU auch so einfach geht aber das reine Drohen war schon immer ganz witzig, danach meist nie wieder was gehört.
 
Ich würde mal sagen es kommt alles auf die Sichtweise drauf an.
Was wenn der Käufer hier einen Thread aufmacht und schreibt:
Ich habe eine CPU über Kleinanzeigen gekauft, die Übergabe fand aber auf Wunsch des Verkäufers auf einem Parkplatz statt, so dass lediglich eine Sichtprüfung möglich war.
Es war aber ein gutes Angebot und der Verkäufer hat mir die einwandfreie Funktion versichert
Die CPU war ein Geschenk für meinen Sohn, der erst vier Wochen später Geburtstag hatte, ich wollte aber das Geschenk frühzeitig besorgen.
Und jetzt habe ich festgestellt, dass die CPU nicht mehr funktioniert.
Ich habe den Verkäufer kontaktiert, aber er antwortet nicht mehr.

Gleicher Sachverhalt, aber andere Sichtweise.
Ich weiß genau wie da die Reaktionen hier ausfallen würden, pro Käufer und anti Verkäufer.
Ist am Ende halt alles sehr subjektiv.

Und was wäre gewesen, wenn der Käufer gleich am nächsten Tag gesagt hätte, CPU funktioniert nicht?
Der Verkäufer hätte dann trotzdem geantwortet, dass sie zum Zeitpunkt der Übergabe intakt war.
Ich glaube nicht, dass das Geschäft dann rückgängig gemacht worden wäre, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jiller192 schrieb:
Gar nicht antworten?
Du könntest die Angelegenheit in der Tat aussitzen.

Bei einem Privatverkauf über Kleinanzeigen gelten die Vorschriften des § 446 BGB, wonach die Gefahr mit der Übergabe der Kaufsache auf den Käufer übergegangen ist.

Die Beweislast für einen Defekt der CPU liegt bei dem Käufer.

Er müsste nachweisen, dass der von ihm behauptete Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag, was in diesem Fall schwierig sein wird, wenn Du die CPU vorher zur eigenen Nutzung betrieben hast und sie funktionierte.

Du könntest dem Käufer, wenn Du magst, antworten und diesem mitteilen, dass Du die von ihm erworbene CPU nicht zurücknehmen wirst.
 
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