Crucial M4 Defekt Händler erstattet nur den Zeitwert

time-machine

Captain
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hi, ich habe letztes jahr eine crucial m4 gekauft mitte 2012.
diese ging mir defekt und wurde zum händler zurück geschickt.
auf nachfrage teilte mir dieser mit, das die crucial nicht mehr repariert werden konnte und auch nicht mehr hergestellt wird und ich somit nur den zeitwert zurück erstattet bekomme.
ich habe damals knapp 200€ gezahlt und der händler würde mir jetzt knapp 150 zurück erstatten.
darf der händler das oder muss er mir den preis den ich dafür damals gezahlt habe komplett zurück erstatten?
der händler argumentiert, das der artikel zu lange in gebruach war und der versandpartner einen zeitwert anlegen musste.
ich kenne das so nicht da ich bisher immer das gerät ausgetauscht bekommen habe oder im fall von amazon den kompletten preis.

LG
 
Besser als wenn er dir die billigste 256GB SSD gibt dier er in Inventar fuehrt....
 
alles klar danke für die schnelle antwort
 
150 Euro ist doch nicht schlecht, da hab ich deutlich schlechte Restwerte bei der Reklamation bekommen.
Soweit ich weiß darf das ein Händler natürlich machen.
 
alles klar wollte nur mal nochmal sicher gehen von amazon kenne ich das anders die haben mir immer den kaufpreis zurück erstattet bei defekt
na dann wirds wohl halt ne neue SSD

edit/ der händler sagte mir ja bereits die m4 wird nicht mehr produziert
 
Um welchen Shop handelt es sich denn, da ich auch gerade eine defekte SSD eingeschickt habe?
 
zeitwert ist eine gängige praxis, und völlig im rahmen des gesetzes.

aaaaber: nächstes mal bei amazon bestellen, dann hättest den vollen preis wiederbekommen ;)
 
Ist so völlig OK so. Du bekommst für die jetzt ausgezahlten ca. 150€ sehr wahrscheinlich auch eine neue SSD mit 240/ 250/ 256GB von einem der bekannten Markenhersteller wie z.B. die Samsung 840 250GB Evo, eine Crucial m500 240GB oder mit ein wenig draufzahlen auch eine Samsung 840 256 Pro.
 
NightfireNES schrieb:
Um welchen Shop handelt es sich denn, da ich auch gerade eine defekte SSD eingeschickt habe?

habe über hitmeister bei okluge versandhadel die SSD damals gekauft
 
Danke für die Antwort. Ich habe bei Digitalo eine OCZ (ja naja war ja klar dass das mal kommt ^^) eingeschickt. Mal schauen wie es bei mir läuft.
 
Aus diesem Grund ist es auch Humbug, wenn auf manche Hardware 5 oder sogar 10 Jahre Garantie gegeben wird.
Im Garantiefall wirst du dann mit ein paar € Restwert abgespeist.
150€ ist sogar noch fair, sind immerhin 75% nach ca 1 1/2 Jahren.
Das reicht schon für eine neue Samsung EVO.
 
Sollte rechtens sein und für dich ist der Deal doch im Prinzip besser, als wenn er dir die billigste, vlt. auch noch entstandgesetzte SSD im Sortiment als Austausch geschickt hätte. Für 150€ kannste ein gutes neues Modell kaufen :)
 
Hallo zusammen,

das Verhalten des Händlers ist in diesem Fall nicht 100% korrekt. Die 75% Zeitwert scheinen erstmal großzügig, lt. Gesetz muss er, da er die Platte nicht reparieren kann und auch keine Austauschplatte möglich ist, den Kaufvertrag rückabwickeln.

D.h. er bekommt seine Festplatte zurück und der Käufer den VOLLEN Kaufpreis. Darauf solltest du den Händler nochmal hinweisen.

Gruß
thornhill

EDIT: wenn er eine Austauschplatte anbietet muss diese exakt der damals gekauften entsprechen. Du musst weder eine kleinere, noch langsamere Platte in Kauf nehmen, da es sich in diesem Fall um eine abweichende Sache handeln würde.

Das Beispiel von AMAZON zeigt die korrekte Abwicklung in so einem Fall. Nichts anderes ist zulässig und nur zu deinem Nachteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
150€ sind ja völlig ok, allerdings habe ich bei HDDs / SSDs (gut da hatte ich noch nie eine Defekte) nie über den Händler getauscht sondern im Rahmen der Garantie immer beim Hersteller. Geht gerade bei Festplatten imho besser als beim Händler.
Beim Hersteller leg ich ne RMA an, krieg nen Versandaufkleber, schicke die als Paket los und hab nach max. 10 Tagen die neue Platte in der Post.
 
Arcturus schrieb:
Aus diesem Grund ist es auch Humbug, wenn auf manche Hardware 5 oder sogar 10 Jahre Garantie gegeben wird.
Bitte nicht die Herstellergarantie mit der Gewährleistung verwechseln, und umgekehrt. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Wenn man ein defektes Produkt direkt an den Hersteller sendet, bekommt man in der Regel ein Austauschgerät. Allerdings ist es empfehlenswert sich vorher die Garantiebedingungen gut durchzulesen.

@thornhill
Da er die SSD schon länger als 6 Monate hat, könnte sich der Händler auch mit dem Hinweis auf die Beweislastumkehr herauswinden und weder einen Zeitwert noch den vollen Kaufpreis oder ein Austauschgerät leisten müssen.

Vergessen darf man auch nicht, dass die gesetzliche Gewährleistung nur einen Mangel, der bereits beim Kauf im Keim vorhanden war, berücksichtigt. Hier gibt es gerade bei elektronischen Artikeln einen recht großen Spielraum, in dem sich ein Händler von seinen Pflichten lösen könnte (zumindest ab dem 7. Monat nach dem Kauf).

/Edit
thornhill schrieb:
Das Beispiel von AMAZON zeigt die korrekte Abwicklung in so einem Fall. Nichts anderes ist zulässig und nur zu deinem Nachteil.
Entschuldige, aber das ist Quatsch. Bei Amazon ist das reine Kulanz. Ich habe jetzt leider nicht die Zeit entsprechende Fallbeispiele rauszusuchen, aber schau dich doch mal in Foren um, die sich mit dem deutschen Recht befassen. Ein Abzug aufgrund der Nutzungsdauer ist durchaus legitim.
 
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