das_mav schrieb:
Weißt du es, nimmst es in Kauf oder ignorierst es bewusst bist du dran. Das Recht zur Verschlüsselung umgeht das zwar, entbindet aber dennoch nicht davon bei Verdacht oder Wissen tätig zu werden. Das Wissen erstmal nachzuweisen ist zwar unstrittig schwieriger, aber eben nicht unmöglich. Wer SteuerCD's kauft kann auch selbst mal Server dort mieten und den Support seine illegale Seite supporten lassen, dann hat man doch den nötigen Beweis.
genau darum ging es mir doch. die notwendigkeit dazu hat aber wahrscheinlich einen erheblichen anteil an der langen ermittlungsdauer. Die werden sicher mehr als eine handvoll seiten kundenkontakt gehabt haben. selbst wenn nicht macht man eben mit logs etc weiter um eben zu ermitteln ob ein berechtiger verdacht vorgelegen haben muss. das wird kaum in ein paar stunden erledigt sein. ich bezog mich auch nur auf die lange dauer und nicht darauf dass es unmöglich sei.
edit: auf den haftungsausschluss bezogen sieht das etwas besser aus für den anbieter, doch auch da müssen beide seiten versuchen ihre behauptung zu untermauern.
hoster sagt sicher nie 'ja, wussten wir, hat uns aber nicht interessiert' sondern eher immer dass sie keine ahnung hatten und jedem hinweis nachgegangen und ggf gehandelt haben.
der kläger müsste hier nachweisen dass dies nicht stimmt.
aber auch da kann man mit technischen mitteln allein für verwirrung sorgen wenn der hoster nicht direkt auf die festplatte guckt. ich gehe mal davon aus dass die bei hinweisen auch erstmal nur einen browser anschmeißen und gucken was sie da zu sehen bekommen. abhängig von OS, browser, ip range etc bekommt man dann eben ne gallerie mit pinguinbildern anstelle der illegalen inhalte zu sehen. wie weist man sowas monate oder jahre später noch nach? sämtlichen datenverkehr bei solchen beschwerdesichtungen archivieren? kann mir nur schwer vorstellen dass das gemacht wird.
Zumindest nach meinem verständnis dürfen sich ermittlungsbehörden weder selbst strafbar machen, noch dürfen sie andere aktiv zu straftaten verleiten. Was du vorschlägst würde in etwa in die kategorie 'jemandem gras in die tasche stecken und dann verhaften' fallen. Davon abgesehen funktioniert das vermutlich bei so ziemlich jedem hoster da der support nicht mit juristen besetzt wird. Daher nahm ich auch kinderpornos als beispiel wo bereits der bloße besitz strafbar ist. rein nach gesetz kann man damit jemanden völlig passiv eine straftat begehen lassen was nicht möglich sein sollte. Das ist schon bei physischen gegenständen schwierig wie mit dem unterschieben von drogen, aber wie soll sich jemand davor schützen unerwünschte daten untergeschoben zu bekommen? aus dem grund gibt es ja auch ausnahmen für die wirtschaft. kein provider wird dafür verurteilt verbotene daten besessen (cache) oder weitergeleitet (verbreitung, verfügbarmachung) zu haben.
Ansonsten könnte man auch gleich jeden mit einem internetfähigen gerät unter verdacht stellen. Ein beamter bittet die jeweilige person dann die seite des jeweiligen kriminalamtes oder ähnliches zu besuchen und dort bekommt man dann seine illegalen daten untergeschoben damit die durchsuchung einen moment später auch sicher etwas findet. wie viele leute haben schon den festplattencache im browser deaktiviert? für den rest müssen die sich dann eben beeilen und verhindern dass das gerät ausgeschaltet wird.
Jeder Beamte der das Gerät in Händen hielt, oder für den webserver verantwortlich war sitzt dann gleich neben der jeweiligen person auf der anklagebank.
Das entspricht weder meinem verständnis von einem rechtsstaat, noch gerechtigkeit oder auch nur einer funktionsfähigen gesellschaft.
Daher soll die polizei lieber 'konventionell' durch feststellung von tatsachen ermitteln anstatt durch schaffung solcher.