darf mein hund bellen?

minimal@sound

Lieutenant
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Apr. 2009
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hallo zusammen

wir sind seit nicht ganz 2 jahren umgezogen und von anfang an hatten unsere nachbarn ein problem mit unserem hund von wegen er währe doch aggressiv ect.

jetzt war der hund gerade drausen im garten ich hab schnell meine freundin auf den bus gebracht komme zurück spricht mich der nachbar an und erzählt mir das sein sohn sich nicht traut zu spielen wenn der hund drausen ist weil er natürlich genau vor unserem grundstück spielen muss und unser hund dann anfängt zu bellen und mit den vorderpfoten an den zaun springt.

dann meinte ich er soll halt nicht direkt vorne drann spielen ect. und er nur wir müssen nicht streiten (was für streit) entweder machst du ihn rein oder wir müssen was unternehmen...(er meinte schon einmal er dreht ihm den hals um) ich dann halt was wollen sie unternehmen und er: ich ruf die polizei und die nehmen ihn dann mit weil er so aggressiv ist.

jetzt meine frage: wie sieht das ganze rechtlich aus? ich denke ja das der hund soviel toben kann wie er will wer die kinder mit ihrem ball ect genau vor unserem zaun spielen.

ps: wir wohnen in BW und der hund ist ein rhodesian ridgeback die wie mir erzählt wurde dafür bekannt sind ihr grundstück so zu verteidigen denn ein bekannter hat auch einen und der macht das gleiche teather wenn sich leute in grundstücksnehe befinden.
 
also kann er bzw die polizei nichts machen wenn der hund auf dem grundstück herumrennt und bellt? egal ob seine kinder nun angst haben oder nicht?
achso wie ist das eigentlich wenn ich wie es vorher war den hund alleine im garten lasse? darf mann das?

ps: die kinder könnten in unserer straße übrigens 10 meter weiter hinten o. vorne spielen und das problem wäre gelöst das sieht der herr aus dem osten aber nicht ein er will das ich den hund einsperre.
 
Es wird auch in BW ortsüblich sein, dass der eigene Hund im Garten ist.:) Niemand verlangt den Hund zu bewachen. (es wäre auch ziemlich sinnlos einen Wachhund zu bewachen, oder?)
Schöne Rasse.
 
Du brauchst deinen Hund nicht zu bewachen, du musst nur dafür Sorge tragen dass durch den Hund niemand zu schaden kommt. Wie du das erledigst interessiert den Gesetzgeber nicht.

Solange dein Hund aber auf deinem Grundstück ist und durch Umzäunung oder ähnliche Vorkehrungen gewährleistet ist, dass er keine Passanten anfallen kann ist erstmal alles in Ordnung. Dass der Hund soviel toben kann wie er will, ist allerdings nicht so locker zu behaupten. Auch hier gilt, dass die Freiheit des Anderen nicht eingeschränkt werden darf, soll heißen wenn der Hund durchgehend bellt oder bei einem Passanten auf dem Gehweg mit gegen den Zaun springt, sodass sich dieser angegriffen fühlt ist das eben nicht in Ordnung.

Natürlich wird die Polizei nicht vorbeikommen und den Hund von jetzt auf gleich mitnehmen, aber als verantwortungsbewusster Tierhalter kennt man sich ja eigentlich auch mit den Rechten und Pflichten aus.
 
Wie wäre es mit einer Leine, dann springt er nicht mehr so wild rum.
 
Die Schilderung lässt leider noch sehr viel Raum für Interpretationen.
Wenn der Hund nur am Zaun langläuft und bellt wenn man zu nah an den Zaun kommt (also vielleicht in nen Bereich von 5m oder so dann halt ich das für in Ordnung. Wenn der hund aber permanent gegen den Zaun springt und vielleicht schon bei deutlich größerem Abstand Radau macht dann ist das schon deutlich kritischer. Dass Kinder im Spiel sind macht die Sache noch schwieriger, du kannst nicht erwarten, dass ein Kind einen Hund einschätzen kann wie ein Erwachsener. Versuch dich mal in die Lage eines Kindes zu versetzen und überlege dir wie viel Angst der Hund verbreitet und ob das wirklich nötig ist (kommst sicher auch noch darauf an wie alt das Kind ist). Im Zweifelsfall nimm den Hund an ne Leine (die kann ja im Garten ruhig recht lang sein) oder setz nen 2. Zaun.
 
Es ist keineswegs normal, dass Hunde am Zaun Kinder verbellen. Leider Gottes begreifen die meisten Hundehalter nicht, dass man Hunde jeder Größe sehr gut erziehen kann, so dass sie keine Gefahr darstellen.

Es kann nach der Schilderung also durchaus sein, dass du bei einem engagierten Ordnungsamt Besuch von dort und/oder dem Veterinäramt bekommst.
 
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@Christmasman
Das ist alles schön und gut, aber völlig belanglos. Auf dem eigenen Grundstück in einer offenen Siedlung darf der Hund tagsüber soviel Kläffen wie er will. (natürlich immer ortsüblichen Rahmen)

@Doc Foster
Nein, dieses Verhalten ist keine Frage der Erziehung. Einem Wachhung kann man "Defense" nicht abgewöhnen. Manchen Züchtungen hängt es die Kette aus, wenn Fremde das Grundstück betreten. Bei einigen Tieren beginnt das Grundstück eben auf der anderen Seite des Zauns an - hier kann man eventuell ansetzen.

Das mit der Leine kann man auch vergessen. Nach 20 angeleinten Minunten ist die Leine verwurschtelt und der Hund gefangen.


Nachbarschafftlich relevant: Bitte doch die Kinder deinen Hunt nicht zu provozieren. Sie können ja 100m weiter auch spielen und alle sind glücklich.
 
Also ich für meinen Teil kenne nur drei Arten von Hunden:
1. Die einen mit einem führsorglichen Halter, der sich um sein Tier kümmert und die Belange der Mitmenschen beachtet.
2. Die anderen, denen ihr Hund das Ein und Alles ist.
3. Die letzten "Hunde", deren Halter weder das eine, noch das andere wichtig ist.


Ich würde dich jetzt mal kategorisch zur größten Gruppe der Hundehalter zählen -> 2. Punkt. Ich persönlich finde es zum Kotzen, wenn man an einem Zaun langgeht und das Vieh kläfft einen an. In meiner Nachbarschaft gibt es zich Hunde, die so erzogen sind (bzw. nicht), aber auch einige, wo man den Besitzer sehr gut kennt und dieser auch sein Tier im Griff hat.

Es gehört meiner Meinung nach zu einem guten Ton in der Nachbarschaft und zur Pflicht des Hundehalters, dass man darauf achtet, dass sein eigener Hund nicht wie ein Rasenmäher / Kreissäge im Dauerlauf ist. Das würde DICH nämlich auch stören!

Und ja: Hunde lösen einen Angstfaktor bei anderen Menschen aus. Ich kenne kaum Hundehalter die darauf Acht geben, nur weil sie ihr eigenes Tier "kennen". Warum fallen dann Hunde immer wieder unvermittelt Menschen an, auch wenn man stets geglaubt hat, dass es ein lieber Hund ist? Klar als Hund kann man sich nicht "richtig" verständigen. Da braucht es nur einen dummen Zufall und der Hund schnappt mal kurz, ohne es wirklich böse zu meinen. Aber Erziehung, und die kann man überall professionell erlernen, gehört zur Verpflichtung eines Hundehalters dazu.


Oder wie würdest du es finden, an jedem dritten Garten vorbeizugehen und dich brüllt ein Gestählter an:" Guck nicht so doof, kriegst gleich auf die Fresse!" ? Ein Kind hat einfach eine andere Wahrnehmung von Hunden, als du dir das beschreiben kannst....


Denk mal drüber nach.
 
@Sherman:

Das ist, wie so oft, deine Laienmeinung aber ich habe beruflich viel mit großen Hunden, Amtstierärzten und Rassegutachtern zu tun und kann dir deshalb versichern, dass deine Aussage so nicht stimmt.
 
1. Grundsätzlich darf dein Hund bellen, aber natürlich im angemessenen Rahmen (als Richtlinie nach einem Urteil nicht mehr als 30 Min./Tag und nicht mehr als 10 Min. durchgängig.) Sonst könntest du Ärger wegen Lärmbelästigung bekommen und das auch zu Recht.

2. Dein Nachbar kann auch nicht "einfach so" verlangen dass du den Hund nicht mehr alleine im Garten lässt. Allerdings gehört eine entspr. Sicherung eures Grundstückes (hoher Zaun etc. ein Ridgeback ist ja nicht grad klein) dazu.

3. Bellen und gegen den Zaun springen muss ja nicht zwangsläufig etwas mit Agression zu tun haben. Vielleicht will er ja nur spielen. Trotzdem solltest du verstehen dass ein Kind entspr. Angst haben kann vor einem solch großen Hund. Vielleicht ist ja mal eine Zusammenführung möglich, sofern der Hund dazu geeignet ist ;-)

Wenn der Nachbar das Ordnungsamt/Amtstierarzt etc. einschaltet und der Hund wirklich Anzeichen von Aggressivität zeigt kann es je nachdem wie die Beteiligten so drauf sind passieren dass du mal eben den Zaun erhöhen darfst etc.

Grundsätzlich gilt: Grundloses Radaumachen am Zaun ist idR durch entsprechende Erziehung in den Griff zu kriegen und das sollte man als Hundehalter dann auch in Angriff nehmen.
 
Erzähl doch dem Nachbar, dass deine Hunderasse dafür bekannt ist, potentielle Feinde (auch Kinder, sofern sie nahe des Grundstücks kommen, das weiß ein Hund ja nicht) abzuschrecken. Das liegt ihm in den Genen, er kann gar nicht anders.
Und wer weiß, wie der Herr Nachbar bzw sein Sohn den Hund provozieren.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, spielen auf der einen Seite Kinder und auf der anderen Seite ist der Hund - jeweils auf eigenem Grundstück!?!
Das würde bedeuten, dass die Kinder da sehr wohl spielen dürfen und der Hund evtl. sogar beaufsichtigt werden muß! Du kannst von keinem spielendem Kind verlangen, dass es nicht mal an den Zaun fasst - wo der Hund möglicherweise dann zugreift!

Ich würde einen Doppelzaun ziehen, dass auf keine Fall Kontakt zwischen Kindern und Hund passieren kann!

Leichter wäre es natürlich dem Hund etwas mehr Anstand beizubringen - und ja, das geht bei jeder Rasse - ist natürlich mit Arbeit verbunden und noch wichtiger man muß es auch wollen!

P. S. ich habe fast mein ganzes Leben über mit Hunden, auch eigenen zu tun gehabt! Selbst die wildesten Kläffer lassen sich erziehen, wenn auch mühselig!
 
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