Grundsätzlich gibt es hier keine 100% Aussage, weil es eben darauf ankommt.
Im übrigen ist das Halten eines Haustieres und dessen Verhalten nicht das gleiche, sondern rechtlich getrennt zu betrachten.
So kann es erlaubt sein einen Hund zu halten, aber das bedeutet nicht das dieser dann von Ruhestörungen ausgenommen ist.
Bevor hier aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, empfehle ich das direkte Gespräch mit dem Hundebesitzer. Wer weiß ob dieser überhaupt darüber informiert ist, das sein Hund sehr laut bellt.
Bei einem Gespräch solltest du deine Situation erklären, bist du berufstätig ist das ein wichtiger Grund, aber auch wenn du Kinder hättest oder gesundheitliche Probleme hast. Hier gilt auch der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, gleiches gilt aber auch für den Besitzer wenn dieser ggf. auf den Hund angewiesen ist.
Was du nicht versuchen solltest, ist das Tier loszuwerden, weil das zu gegenteiligem Handeln führen könnte und die Fronten verhärtet.
Auch sind Mietverträge individuell, das Halten eines Hundes kann für den Halter gestattet sein, auch wenn es in deinem keine Angaben oder gar ein Verbot gibt.
Erst wenn der Hundehalter sich nicht einsichtig zeigt, gehst du zum Vermieter. Dafür kannst du ein formelles Schreiben aufsetzen, was deine Argumente und rechtlichen Ansprüche genauestens dokumentiert. Dafür kannst du auch gern hier noch einmal nachfragen.
Wichtig ist, das du dieses Schreiben mit einem Zeugen persönlich überreichst, oder es per Einschreiben an den Vermieter sendest.
Hast du diese Schritte vollzogen, kann man sich ggf. weiter unterhalten.