Wie lange darf ein Hund im Haus bellen?

Avatoma schrieb:
quasi alle Klauseln zu solchen Themen sind meines Erachtens unwirksam.
Und genau dort muss man doch ansetzen. Die Gegenpartei hängt sich an einer nichtigen Klausel auf. Lass laufen. Mal so salopp gesagt und von der Seite des Halters aus gesehen. Sollte man aber nicht vergessen.
 
.one schrieb:
Die Gegenpartei hängt sich an einer nichtigen Klausel auf
Wenn im Mietvertrag zum Thema Tierhaltung etwas drin steht, dass man das anmelden muss, ist das nichtig?
Im Übrigen müssen auch Katzen angemeldet werden…
Kleintier nicht
 
Nicht die Anmeldung an sich. Aber der Rest ist reichlich unbestimmt formuliert und das hat vor Gericht selten Bestand.
 
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Jetzt wurden doch schon einige Ansätze zur Problemlösung gepostet, da stellt sich die Frage, hat der Threadersteller weitere Maßnahmen getroffen oder läppert das jetzt alles so weiter vor sich hin.
 
Eine Ablehnung muss begründet sein. Da reicht nicht, "Du darfst das nicht!". Fakt ist, wenn ich mit dem Hund drin bin, bin ich drin. Und wenn ich mich an geltendes Recht halt, habe ich nichts zu befürchten. So blöd sich das anhört. Und wenn die Mittagsruhe per Hausordnung geregelt ist, und der Hund dann ruhig ist, was dann?

Ob eine Katze als Kleintier zählt oder nicht, darüber streiten sich btw. schon länger Gerichte. Hätte ich ne Katze wäre die "eh nie zu Hause sondern immer unterwegs.". Gerade in einem Haus mit mehreren Parteien, wird es auch immer viele geben, die den betreffenden Kläffer mögen. Sollte man auch nicht vergessen.

Goldi schreibt einfach nur, den vergessen.
 
@.one,

na ja, deine Diskussion ist natürlich erheblich sinnvoller und zielgerichteter...
 
.one schrieb:
Eine Ablehnung muss begründet sein. Da reicht nicht, "Du darfst das nicht!". Fakt ist, wenn ich mit dem Hund drin bin, bin ich drin. Und wenn ich mich an geltendes Recht halt,
Ich glaube, da bist du nicht ganz informiert.
Ist im Mietvertrag eine Klausel genannt "Genehmigungspflicht" (wird idR an friedlichen belästigungsfreien Zusammenleben fest gemacht) dann kann zwar der zukünftige Hundehalter versuchen die restlichen Mieter zu überzeugen zuzustimmen...aber das scheitert ja dann am Thema des TE 😉 (der ja wohl nicht zustimmt)
Ob du dann eine Abmahnung/Kündigung bekommst (vorausgesetzt du hältst ungefragt einen Hund), weiß ich nicht. Aber wenn dich der Vermieter raus haben will...dann dauert das auch nicht sooo lange.
Ehrlich gesagt versteh ich die romantisierte Einstellung Tierwohl über Menschenwohl nicht ganz.
Der richtige Tier/Hundefreund hält keinen Hund in gemieteter Stadtwohnung. Egoismus zum Leid der Tiere.
Und nein, ich bin kein Hundehasser. Ich hatte 25 Jahre Hunde.(DHH und riesen Garten)
 
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Joker (AC) schrieb:
Ist im Mietvertrag eine Klausel genannt "Genehmigungspflicht"
Der Jurist nennt das Erlaubnisvorbehalt. ;):)

Und auch nicht jede deratige Klausel erkennen die Gerichte als wirksam an. :)

Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. ;):)
Joker (AC) schrieb:
dann kann zwar der zukünftige Hundehalter versuchen die restlichen Mieter zu überzeugen zuzustimmen
Wenn sich ein Vermieter auf so etwas einlässt ... :o

Joker (AC) schrieb:
Aber wenn dich der Vermieter raus haben will...dann dauert das auch nicht sooo lange.
Das würde ich so nicht unterschreiben ... :cool_alt:

Joker (AC) schrieb:
Ehrlich gesagt versteh ich die romantisierte Einstellung Tierwohl über Menschenwohl nicht ganz.
Das musst Du auch nicht verstehen. :rolleyes:

Die Lebensführung anderer geht Dich nämlich nichts an. :schluck:

Joker (AC) schrieb:
Der richtige Tier/Hundefreund hält keinen Hund in gemieteter Stadtwohnung.
Das kommt IMO auf die Größe des Hundes und der Größe der Stadtwohnung an. ;)

Wenn man nur eine kleine Wohnung hat und viele Treppen zu laufen hat, hält man sich halt keinen Schäferhund zum Beispiel. Bei einem Hund, den man problemlos tragen kann, ist das IMO was anderes. Man kann ja durchaus in der Stadt wohnen und dem Tier dennoch einiges bieten. ;)

Ich bin zwar mit Hunden groß geworden, halte aber selbst keinen Hund.

Platz ist nicht das Problem.

Das Tier wäre mir tagsüber zu lange alleine.

Das kann und will ich einem Tier nicht antun.
 
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Ist das irgendwie witzig Beiträge so aus Kontext auseinanderzuziehn, mit vielen unsinnigen Smileys zu dekorieren, um das wo rum es geht zu verwässern?

Es gibt diese Klauseln und Du als Mieter unterscheibst das. Mietverträge bastelt man sich nicht selber, sondern da gibt es einigermaßen rechtssichere Quellen - so ganz doof wie du tust sind die ja nicht.
Und dann hast du deine erste Abmahnung. Und dann sind wir da, wo der TE sich durch Gebell gestört fühlt.

Auch reden wir nicht von blablabla kleiner/großer Hund, 3. Etage tragen. Ich rede vom allgemeinen Hundehalter in Mietwohnungen Stadt. Es sind Tierquäler. So einfach.
Die eigene Bespaßung oder egoistisch Einsamkeit bekämpfen über Tierwohl gestellt. Und so werden die nächsten Generationen nachgezüchtet die wiederum unter falschen Motiven "gerettet" werden müssen.
Du hast recht, geht mich alles nichts an. Trotzdem erlaube ich mir das beim Namen nennen wie es ist.
 
Joker (AC) schrieb:
Es gibt diese Klauseln und Du als Mieter unterscheibst das.
Heißt dennoch nicht, dass das, was man unterschreibt auch, rechtswirksam ist.
Joker (AC) schrieb:
Mietverträge bastelt man sich nicht selber,

Das kommt darauf an.

Es gibt auch beiderseits ausgehandelte Mietverträge. Kommt leider selten vor, aber es gibt sie. Nennt man Individualvertrag.

Joker (AC) schrieb:
Es sind Tierquäler.
Einen Hund in einer Stadtwohnung sehe ich grundsätlich nicht als Tierquälerei an. Einen Hund jeden Tag acht Stunden in der Wohnung einzusperren, ist ohne Zweifel Tierquälerei.

Joker (AC) schrieb:
Du hast recht, geht mich alles nichts an.
Dem stimme ich vollumfänglich zu. :schluck:
Ergänzung ()

SpookyFBI schrieb:
Wenn im Mietvertrag zum Thema Tierhaltung etwas drin steht, dass man das anmelden muss, ist das nichtig?
Im Übrigen müssen auch Katzen angemeldet werden…
Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Haltung von Hunden und Katzen, erlaubnisbedürftig. Anmelden alleine dürfte nicht ausreichend sein.

Ein Vermieter darf diese Erlaubnis aber nicht nach freiem Ermessen erteilen oder versagen. Vielmehr hat er hierüber aufgrund einer Interessenabwägung zu entscheiden, d. h., dass im Hinblick auf die Interessen aller Beteiligten eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen ist.

Zu denen vom BGH ausdrücklich aufgeführten Beurteilungskriterien zählen:
  • Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere,
  • Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet,
  • Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn,
  • Anzahl und Art anderer Tiere im Haus,
  • bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie
  • besondere Bedürfnisse des Mieters.
 
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Joker (AC) schrieb:
Ich glaube, da bist du nicht ganz informiert.
Ich bin da dank eigener Erfahrung recht gut informiert. Mein Fall ist allerdings speziell und gehört nicht hierher. Nur soviel: mein Hund ist laut Hausverwaltung und deren Hausordnung verboten, mein Vermieter hat auf meine Bitte hin schriftlich, nach Kennenlernen der damals 2 Hunde, vor Einzug im Mietvertrag wörtlich festgehalten: "Hundehaltung ist erlaubt."
 
Dann ist die Klausel ja aufgehoben (?) Verstehe das Argument (Zitat+Zusammenhang) dann in dem Kontext nicht.
Es ging um die Möglichkeit des des Einwand für TE, dass im Mietvertrag eine Klausel besteht und er Nachbar trotzdem einen Hund hält. Ich meine, er hätte da was angedeutet.
 
Joker (AC) schrieb:
Es ging um die Möglichkeit des des Einwand für TE, dass im Mietvertrag eine Klausel besteht und er Nachbar trotzdem einen Hund hält. Ich meine, er hätte da was angedeutet.
Also, laut Gestattungsvertrag darf nur 1 Hund pro Wohnung angemeldet werden.
Deshalb bezweifle ich ja, dass es solch einen gibt. Da es inzwischen Hund Nr 2 ist.
Der heute ab halb 8 bis ich zur Arbeit bin gehen 13 Uhr munter rumgejault und gekläfft hat.
Mit Unterbrechung zwar. Aber nicht kurz.
Wegen Mietminderung ist so nicht ganz einfach, da das eine Tochterfirma meines Arbeitgebers ist und der Vorteil ist, dass man über die Gehaltsabrechnung die Miete direkt zahlen kann.
Wahrscheinlich werde ich demnächst einen Zettel im Briefkasten meiner Nachbarn schmeißen und die direkten Nachbarn gegenüber mal fragen, da das Treppenhaus auch beschallt wird, wenn das Tier nahe der Eingangstür bellt
 
wenn keiner zuhause ist, wenn ich zuhause bin geht das schlecht.


Heute hat mich eine Nachbarin die eine Etage drüber wohnt, angesprochen dass sie zu der Hundebesitzerin gesagt hat, dass dieser ganz schön laut sei…
Also fällt es immerhin nicht nur mir auf
 
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