Wie lange darf ein Hund im Haus bellen?

Der bellt/heult meistens wenn keiner da ist.. das können schon mal Stunden sein…
 
Du könntest anbieten sich um den Hund zu kümmern.
 
.one schrieb:
Hatte ich dir geschrieben. Aber du verstehst es ja eh nicht
Du hast das Reden vorgeschlagen.
Was wenn der Nachbar nichts unternimmt?
Weiter reden?
Und dann?
Erkläre mir (oder dem TE) mal das weitere Vorgehen, wenn wie du sagst, ich es nicht verstehe.
Ich würde es gerne verstehen.
 
Am wichtigsten wäre erstmal, dass du die für dein Haus und deine Gemeinde geltenden Ruhezeiten ermittelst.
Diese sind nämlich je nach WEG und Gemeinde individuell über die gesetzlichen Ruhezeiten hinausgehend. Internetfunde am besten bei der Gemeindeverwaltung verifizieren ob diese noch aktuell sind.

Bellt der Hund in dieser Zeiten, ist es klar ein Problem.
Bellt der Hund außerhalb dieser Zeiten...naja.
Für den Schlaf kann ich dir wärmstens empfehlen, maßgefertigte Ohrstöpsel machen zu lassen. Kostenpunkt um die 100€, gewonnene Ruhe = Unbezahlbar.
Als Seitenschläfer unbedignt darauf achten, dass die Stöpsel nicht zu weit aus dem Ohr ragen, sonst drückt das Kissen.

Wir versuchen unseren Hund, wenn alleine Zuhause und laut, über eine Furbo Hundekamera zu beruhigen. Das klappt eigentlich sehr gut, wenn er mal bellt. Meist reagiert er aber sowieso nur temporär auf vorbeilaufende andere Hunde. Zudem haben wir immer Radio auf vertretbarer Lautstärke an, wenn der Hund alleine ist, damit er nicht jeden Pups von draußen mitbekommt.

Wir haben aber auch so tolle Nachbarn (paar Häuser weiter), die mit ihrem nahezu permanent bellenden Hund direkt vor unserer Wohnung stehen bleiben um mit Anderen zu tratschen, während der Hund freudig weiter bellt. Da kommt dann natürlich auch (mehrfach) eine Antwort von innen.
Die angrenzenden Nachbarn wissen aber Bescheid, dass sie einfach nur diese Versammlung vor dem geschlossenen Fenster auflösen müssen, dann ist unser Hund auch wieder ruhig.

Es gibt Mittel und Wege wie man Hundegebell vermeiden und reduzieren kann. Aber nach unserer Erfahrung sind die meisten Hundebesitzer meist ähnliche Kategorie wie Helikopter-Eltern, Diskussion scheint völlig sinnlos.

Micha- schrieb:
Du könntest anbieten sich um den Hund zu kümmern.
Solche Vorschläge sind einfach nur völlig weltfremd.
Der TE will seine Ruhe zu anderen Tageszeiten als der Normalo weil er Schichtdienst hat, nicht sich um einen unbeaufsichtigten Hund kümmern.
 
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Ich habe noch nicht verstanden warum der TE das Problem mit seinen eigenen Ressourcen (massiv Zeit, Geld) und zu seinem Nachteil (z. B. Ohrstöpsel sind unbequem, man hört andere Dinge wie Klingeln und Wecker nicht) lösen soll.
 
SpookyFBI schrieb:
Der bellt/heult meistens wenn keiner da ist.. das können schon mal Stunden sein…
Das kann der Nachbar u.U. noch gar nicht wissen, denn wenn das passiert ist ja keiner zu Hause ;).
 
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Ich habe jetzt mal bißchen in den FAQ zur Hundehaltung meiner WoBau gesucht und da man einen Antrag stellen muss, zwecks Hundehaltung gehe ich von aus, das wurde nicht gemacht…

„Die Anschaffung eines Hundes bedeutet auch die Übernahme von Verantwortung.
Für das gutnachbarschaftliche Zusammenleben stimme ich folgenden Punkten zu:

  • Im Treppenhaus und in den Außenanlagen halte ich meinen Hund an der kurzen Leine.
  • Sollte mein Hund sein „großes Geschäft“ im Wohngebiet verrichten, nehme ich das „Häufchen“ auf und entsorge es im Müll.
  • In Sandkästen und auf Spielplätzen halten sich nur Kinder auf, nicht mein Hund.
  • Mein Hund bellt und jault nicht in der Wohnung, wenn er allein gelassen wird.
  • Der Balkon ist für meinen Hund kein ständiger Aufenthaltsort und keine Toilette.
  • Mein Hund erschreckt durch sein Verhalten nicht meine Nachbarn und deren Kinder.
Bei berechtigten Beschwerden sind wir gezwungen, unsere Zustimmung auf Hundehaltung zu widerrufen. Unsere Zustimmung gilt nur für diesen einen Hund. Mit vorstehenden Bedingungen erkläre ich mich einverstanden.“
 
Die FAQ mal beiseite gelassen - wichtig ist der Mietvertrag.
Die ein oder andere Formulierung in der FAQ, wenn ich mal einfach davon ausgehe, dass es entsprechend auch im Mietvertrag so steht, finde ich zu unbestimmt. Und Gerichte mögen unbestimmte Formulierungen selten.
 
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Ja, quasi alle Klauseln zu solchen Themen sind meines Erachtens unwirksam.

Deshalb sage ich ja: wer sich bei sowas auf den Rechtsweg verlässt, der möchte wirklich viel Zeit und Geld investieren, um am Ende eine Enttäuschung als Ergebnis zu bekommen.
 
SpookyFBI schrieb:
  • Mein Hund bellt und jault nicht in der Wohnung, wenn er allein gelassen wird.

Ist doch super eindeutig?!

Würde jetzt mal mit der WoBau reden....
 
Avatoma schrieb:
Ich habe noch nicht verstanden
dann lies nochmal den ersten Absatz meines Postings.
Der TE will eben zu Zeiten schlafen, da müsste er auch mit Staubsaugen oder lauter Musik klarkommen.
 
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Gohrbi schrieb:
erkundigen in wie weit die Kaltmiete gekürzt werden kann,
Die Berechnungsgrundlage für eine Mietkürzung ist, so der BGH, die Bruttomiete, also die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten (Heizkosten- uind Betriebskosten).

Aber Vorsicht bei einer Mietminderung ist geboten. ;):)
SpookyFBI schrieb:
Zimmerlautstärke gibt es nicht mehr?
Doch, die Regelungen zur Zimmerlautstärke gibt es immer noch ... :D
 
Ich wohne in einem Haus mit 14 Parteien. Irgendeine Partei macht immer Lärm und wenn nicht, dann die Parteien aus den Nachbarhäusern. Also ja, völlig normal.
Alleine wenn die Gärtner in der Anlage unterwegs sind hast du 4-5 Stunden Lärm.
 
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Es ist ein Unterschied ob unterschiedliche Nachbarn unterschiedlichen Lärm verursachen oder notwendige Arbeiten ausgeführt werden, oder ob bewusste oder unbewusste vermeidbare Ruhestörungen stattfinden.

Verschiebe doch bitte nicht die Torpfosten.
 
Ich muss nichts akzeptieren, was das übliche Maß überschreitet. Nachts duschen? Klar. Nachts 2 Stunden duschen? Vermutlich nicht. Jeden Tag Staubsaugen? Ja. Jeden Tag 2 Stunden Staubsaugen? Vermutlich nicht.
 
Avatoma schrieb:
Verschiebe doch bitte nicht die Torpfosten.
Ich verschiebe nicht die Torpfosten. Im Gegenteil habe ich dem TE doch schon die relevantesten Schritte genannt, nämlich Ruhezeiten zu ermitteln und dabei auch die Hausordung zu prüfen.
Hat er ja auch gemacht und den entsprechenden Hunde-Passus entdeckt.

Nur möchte er vielleicht gestern, heute und morgen auch schon schlafen und nicht erst wenn die Sache in 8 Wochen endlich geregelt ist, daher sind Tipps um den Lärm auszublenden sicher nicht verkehrt.

Avatoma schrieb:
was das übliche Maß überschreitet.
aber da biste wieder soweit, dass erstmal jemand bewerten muss, was dieses "übliche Maß" ist und dann muss sich der Nachbar auch erstmal an diese Definition von "übliches Maß" halten
 
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