News Deepcool TriStellar: Weltraumgehäuse bereitet deutschen Kunden Ärger

rolandm1 schrieb:
Amazon ist auch nicht mehr das, was es mal war.

Amazon =!= Amazon Marketplace.

DiePesto schrieb:
Ich muss mich mal marv anschließen. Hat hier die Hälfte noch nie etwas importiert?

Der große Unterschied ist, dass es hier auf einem deutschen (!) Marktplatz offeriert wird, und nicht gekennzeichnet wird, dass zusätzliche Versandkosten/Importgebühren anfallen. Ich habe schon dutzendfach bei Händlern über den deutschen Amazon Marktplatz gekauft, die aus aller Herren Länder verschickt haben, und habe noch nie (!) mehr als die von Amazon angegeben Kosten bezahlen müssen.

Das, was Deep Cool da treibt, ist und bleibt für mich höchst suspekt. Abgesehen davon, dass mir persönlich das Gehäuse nicht gefällt, würde ich von denen nichts mehr kaufen.

FormatC schrieb:
Wenn ich Artikel bestelle, die von Amazon in den USA angeboten werden, ist die Vorgehensweise doch gleich.

Auch für Dich nochmal: Ich bestelle als Deutscher auf dem Marketplace von Amazon.de. Die Angabe von wo aus verschickt wird, ist vollkommen irrelevant, siehe meine Beispiele oben. Deep Cool hat gefälligst die tatsächlich anfallenden Kosten anzugeben, so wie es vom Gesetzgeber verlangt wird!
 
Ein sehr netter und schneller Schritt muss ich schon sagen: Aufklärung auf ganzer Linie und auch ein großzügiges Entgegenkommen.

Wünscht man sich oft und gern!

Danke CB, dass ihr da dran geblieben seid uns es veröffentlicht habt.


Zanmatou
 
Finde das Gehäuse auch sehr schick und bin der Meinung das der CB-Leser völlig im Recht war.
Solche Angaben gehören einfach sofort auf den ersten Blick zur Beschreibung, egal ob hier einige wieder rumbashen und den Klugscheisser raushängen lassen. (Bei den Asia IPS Monitoren aus dem Forum wird immer auf den Auktionsseiten vor Zollabgaben gewarnt)

Sehr feiner Zug von Deepcool!
 
Boah was hier abgeht wegen einem PC Gehäuse aus China, aber wegnigstens hat man jetzt schon mal eingesehen, das diese ganze Aktion mit dem Verkauf über Amazon sehr unglücklich gelaufen ist und die Fa. Deepcool bietet eine kleine Wiedergutmachung an, ist ja Heutzutage nicht selbstverständlich, ne Nvidia ;)

Was das Gehäuse selbst betrifft, ist das Design ja immer Geschmacksache und wenn es halt wie beschrieben nur eine limitierte Menge davon gibt, was dann wenn es stimmt auch Handgefertigt ist, kostet das halt seinen Preis. Das Design trifft jetzt nicht so meinen persönlichen Geschmack, aber das Konzept finde ich interessant. Es gibt ja auch ein Video das dieses Gehäuse etwas näher vorstellt, was mich allerdings interessieren würde und was man weder im Video noch in den Bildern wirklich sieht, wo all die Kabel untergebracht sind und wie z.B. die Grafikkarte an das MB angeschlossen ist, da diese beiden Komponenten ja in getrennten Einschüben verbaut sind. Das Video wäre noch viel interessanter, hätte man den kompletten Aufbau/Zusammenbau mit all den verbauten Komponenten mit aufgenommen, so sieht man nur das Endprodukt mit den Komponenten und viele Fragen bleiben offen. :(
 
Schön ... Chinesische Hersteller überholen die deutsche Servicewüste.
Take that globalization!

In DE würde das so enden:

- Wir sehen da kein Problem
- Es gab von Anfang an kein Problem
- Der Hersteller hat niemals das Gegenteil kommuniziert

mfg,
Max
 
Das einzige was man Deepcool vorwerfen könnte ist, das sie nicht offensichtlich auf einen Import hingewiesen haben.
Auf der andere Seite hätte aber auch Amazon den Kunden beim Bestellvorgang darauf hinweisen können, das hier importiert wird und man somit nochmal was an den Zoll abdrücken muss. ;)

Deepcool hat sich entschuldigt und ist sogar noch auf den Kunden zugegangen, daran könnte sich so manches Unternehmen ein Beispiel nehmen.

 
XShocker22 schrieb:
Wie kann das normal sein, wenn man einen Kaufvertrag mit einem Händler auf Amazon schließt und kurz darauf die Meldung kommt: "Bitte überweisen Sie noch zusätzlich die aufkommenden Zollgebühren".

Das macht der Zoll dann schon von sich aus, normalerweise, da kann der Versender im Prinzip nichts dafür.
Aber gut, sie sollten vielleicht darauf hinweisen, wenn sie auf dem deutschen Amazon Marketplace verkaufen, dass der Versand aus dem Ausland erfolgt. Bei ebay wird man auf sowas ja auch immer hingewiesen.

Ich habe mal Videoequipment aus den USA bestellt für 450 Euro, da wollte der Typ vom Zoll meine Originalüberweisung von Paypal sehen - ich musste mich dort einloggen und ihm die Überweisung zeigen! Auf meinen leichten Protest hin, dass mir das komisch vorkäme hieß es nur: "gut, wir können das Paket ja auch behalten".
Und zusätzlich musste ich dann noch Zoll auf die Versandkosten bezahlen, was ich bis heute nicht verstanden habe. Das sei aber so, sagten die mir...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe mal Videoequipment aus den USA bestellt für 450 Euro, da wollte der Typ vom Zoll meine Originalüberweisung von Paypal sehen - ich musste mich dort einloggen
Sei doch froh, dass die das so locker gehandhabt haben? Sie müssen halt wissen was die Ware wert ist damit sie die Einfuhrumsatzsteuer berechnen können.

Sie hätten ja auch sagen können, hier auf Amazon.de kostet das Teil 700 €, also Wert 700 € und jetzt die Umsatzsteuer drauf. Oder sie hätten es dabehalten können bis du mit einem Beleg vom Versender zurückkommst der den Warenwert bestätigt. Also ich finde es schon in Ordnung wenn sie diesen für dich verhältnismässig schnellen, günstigen und recht stressfreien Weg akzeptieren.

Ich sage nur Passierschein A38! Oder den neuen Passierschein A39, wie er in der neuen Verordnung B49 Absatz 3 festgelegt wurde. ( Zitat Asterix ) :D
 
Traurig, daß in der Diskussion hier die DETAILLIERTE sachliche und objektive Auseinandersetzung mit der Thematik zu wünschen übrig läßt. Das Recht ist nicht, was man anhand der eigenen Meinung für rechtens oder richtig hält, sondern wird durch Gesetzesparagraphen, Gerichtsurteile usw. bestimmt.

Ein Kaufvertrag kommt immer zwischen Käufer und Verkäufer zustande, auf welchem Wege dies erfolgt, ist dafür erstmal ohne Bedeutung.

Amazon.de mag eine deutsche Handelsplattform sein, aber sie ist nunmal nur der Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn du das Ding von einem chinesischen Verkäufer kaufst, dann kaufst du das Ding nunmal in China, ob das über eine deutsche oder chinesische Website erfolgt, ist rechtlich irrelevant.

Im Amazon Marketplace tummeln sich etliche Verkäufer aus aller Herren Länder. Sicherlich sind die Sichtbarkeit des Versandortes und auch der Verkäuferdaten eher schlecht, aber dafür ist kein Verkäufer verantwortlich. Wer damit ein Problem hat, sollte sich bei Amazon zurecht über das schlechte Website-Design der Marketplace-Angebote beschweren. Denn darin liegt der größte Teil der Verantwortung dafür, wie transparent diese Information dargestellt werden.

Bei einem Artikel, der zunächst nur von einem Verkäufer angeboten wird, könnte man zwar theoretisch bei der Artikelbeschreibung auch den Versandort hinzufügen. Das wäre aber in gewisser Weise kontraproduktiv. Man muß bedenken, daß die Artikelseiten bei Amazon eigentlich universell sind und für jeden offen stehen. Jeder von uns könnte jetzt unter dem gleichen Artikel auf der Amazon-Website das gleiche Gehäuse verkaufen, das wäre dann nur ein weiteres zusätzliches Marketplace-Angebot. Es ist die Pflicht eines jeden Kaufinteressenten, die Informationen, die der Verkäufer bei dem Verkäufer-spezifischen Angebot macht, zu beachten. Dazu gehört nunmal auch der Versandort.

Auch sollte man nicht Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer durcheinanderbringen. Die deutsche MWSt ist das, was man bezahlt, wenn man als Privatperson bei einem in Deutschland ansässigen Händler kauft. Der Händler kassiert die Steuer und führt Sie dann ans deutsche Finanzamt ab. Wenn man von einem im Ausland ansässigen Händler kauft, bezahlt man keine deutsche Mehrwertsteuer, sondern nur quasi das MWST-Äquivalent im Land des Verkäufers, daß dieser dann ggf. an sein dortiges Finanzamt abführt. Bei der Einfuhr in Deutschland wird dann die Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Wenn jemand bisher bei aus dem Ausland verschickten Artikeln keinen Zoll oder EUST zahlen musste, kann das mehrere Gründe haben, hier eine kleine Auswahl:
- Wenn der Verkäufer in Deutschland ansässig ist, spielt es keine Rolle für den Käufer woher die Ware kommt, da der Verkäufer die Verantwortung für den Import trägt und er ja auch hierzulande die MWSt abführen muß.
- Innerhalb der EU fallen keine Zölle oder EUST an. EU vs. Nicht-EU ist ein wichtiger Unterschied.
- Evtl. war der deklarierte Warenwert auf dem Paket unterhalb bestimmter Grenzen.
- Manchmal pennt auch einfach nur der Zoll und ne Sendung rutscht durch.

Daß Deepcool nun einem Käufer Zoll+EUST bezahlt und ihm noch etwas dazugibt, ist ein Geschenk, zu dem man sich aufgrund des sachlich falschen und rufschädigenden Artikels auf einer sehr populären deutschen Website wohl eher genötigt gefühlt hat. Die Diskussion hier im Forum zeigt ja, daß man den Verkäufer als Bösen darstellt, obwohl dieser von vornherein nichts und zwar gar nichts falsch gemacht hat.

Umso ärgerlicher ist es, daß in dem Update zum Artikel noch nicht einmal eine Richtigstellung seitens ComputerBase hinsichtlich der Rechtslage und des von Anfang an einwandfreiem Verhaltens von Deepcool erfolgt, sondern daß das Geschenk seitens DeepCool als vermeintlich sinnvolle Wiedergutmachung präsentiert wird. Kein Wunder, daß der Hersteller sich zu sowas bei einem drohenden kleinen Shitstorm genötigt fühlt.

Leider hat dieser Artikel damit das typische Niveau der Bild-Zeitung übernommen, sachlich falsche aber trotzdem rufschädigende Anschuldigungen ohne die Courage, den Fehler einzugestehen. Sorry, aber ich finde, das muß jetzt mal so direkt gesagt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Recht ist nicht, was man anhand der eigenen Meinung für rechtens oder richtig hält, sondern wird durch Gesetzesparagraphen, Gerichtsurteile usw. bestimmt.
und genau das vermisse ich bei dir ^^

edit: du wirst nix finden ;)
Hab eben auch mal gesucht. Gibt dazu keine klaare Aussage, außer "vereinbarter Kaufpreis".
Alles etwas grau.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gehäuse sieht ja mal oberscharf aus.

Wenn ich mir einen neuen PC bauen würde, wäre das bei einem Preis von 399 € eine Überlegung wert. Da müsste ich dann wohl aber bei CPU und GraKa sparen, aber wenigstens ein Weltraumgehäuse auf/unterm Tisch. ;)

Soll das insgesamt nur auf 100 Stück limtiert werden oder gibt es jetzt von der 599 € bzw. 699 €-Version nur 100 Stück?
 
cruse schrieb:
und genau das vermisse ich bei dir ^^

Wieso? Ich würde sagen rein juristisch hat er es richtig durchleuchtet.
Wenn ich im Amazon-Marketplace was kaufe checke ich immer das Herkunftsland, schon alleine wegen der Versand dauer.

Man könnte ihm maximal vorwerfen das er die Empfindung der Menschen ignoriert, aber wenn es hart auf hart kommt tut das ein Gericht auch. Es mögen vllt. welche als Ungerecht empfinden, aber rechtlich war da eigentlich nix zu beanstanden.

Eigentlich schon lobenswert das man den Käufe überhaupt über die Gebühren informiert hat, das ist nämlich ziemlich unüblich wenn man was im Ausland kauft.
 
nein das meinte ich nicht. er prangert etwas an und hält sich selbst nicht daran.

Und unüblich finde ich es nicht. Bisher stand bei jeder Ware, für die ich Zoll zahlen musste, diese Zollgebühr schon im Gesammtpreis.

Bestelle allerdings eher wenig bis garnix im Zollpflichtigem Ausland. War ein paar mal was aus den USA
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich etwas sachlich falsches geschrieben haben sollte, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Ich bin auch kein Jurist. Ich wollte lediglich für die Fakten sensibilisieren, da die Diskussion durch den inkorrekten ComputerBase-Artikel eindeutig in die falsche Richtung ging (-> vermeintlich böser Verkäufer).

Ich lese ComputerBase seit Jahren und schätze die in der Regel sehr gut geschriebenen Artikel. Von daher war es irritierend, daß ein solcher Artikel mit falschen Annahmen, die nun wirklich nicht so kompliziert und leicht recherchierbar waren (für eine IT-Redaktion) eine Anti-Deepcool-Diskussion auslöst.

Wenn ich mit meinen „harten“ Aussagen eher wie Spock als wie Kirk wirke, kann ich damit leben ;)
 
@marvi
http://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung

Bei Online-Angeboten ergibt sich aus der Preisangabenverordnung die Verpflichtung zur Angabe, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist und in welcher Höhe noch Versandkosten hinzukommen (§ 1 Abs. Nr. 2 PAngV).
Folglich ist ein Angebot über eine deutsche Webseite, die an deutsche Endverbraucher gerichtet ist inkl. der USt. und der Versandkosten anzugeben. Aber Deepcool hat seinen Fehler korrigiert, alles wieder gut. :)
 
wie kann man für so einen hässlichen schrotthaufen nur 400€ oder mehr zahlen -.-
 
@Beefsupreme

Wie kann man für ein Auto mehr als 80k € zahlen? Wie kann man für ein Spiel über 60 € zahlen? Du siehst Geschmack und Geld ist sehr subjektiv. Ich könnte mir das Gehäuse locker leisten aber es sagt mir einfach nicht zu da ich ein µATX Gehäuse habe.
 
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