Nikuda
Ensign
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 199
Hallo liebe Community,
ich brauche mal euren Rat.
Ich habe am 27.02.2013 mehrere Festplatten von Toshiba zu je 104 Euro pro Stück bei einem Händler gekauft.
Davon ist eine Festplatte nach genau einem Jahr kaputt gegangen.
Ich habe mich dann mit dem Händler in Verbindung gesetzt und diesem die Festplatte zwecks Überprüfung zu geschickt.
Nach ca. einer Woche erhalte ich von dem Händler eine E-Mail, in der mir gesagt wird, dass die Festplatte
durch Toshiba geprüft wurde und man mir gerne eine Gutschrift in Höhe von 60,80 Euro auszahlen möchte und man hier
meine Kontodaten benötigen wollte.
Ich habe dann direkt auf die E-Mail geantwortet und habe nach gefragt, warum ich keine neue Festplatte und statt dessen nur eine Gutschrift erhalte, die nicht mal dafür ausreichen würde, sich die Festplatte neu zu kaufen. Der aktuelle Preis der Festplatte liegt bei diesem Händler bei 83,80 Euro. Ich müsste also aus eigener Tasche weitere 23 Euro drauf legen.
Eine Antwort erhielt ich nicht.
Ich habe dann bei der Verbraucherzentrale angerufen, weil ich wissen wollte, ob diese Vorgehensweise normal sei.
Laut Verbraucherzentrale könnte ich hier aber einen Austausch der Festplatte fordern, da ich bei einem neu Produkt ja noch innerhalb der gesetzlichen 2 Jahren Gewährleistung wäre und der Händler dazu verpflichtet sei.
Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass Toshiba ja selber mir auf die Festplatte noch Garantie bis 2016 gibt.
Ich habe die Antwort der Verbraucherzentrale dann dem Händler mitgeteilt, auch hier bekam ich keine Antwort.
Stattdessen erhielt ich zwischendurch einen Brief vom Händler, mit der Mitteilung, dass ich eine Gutschrift auf meinem Kundenkonto erhalten hätte.
Ich habe nun keine Ahnung, wie ich da stehe, was ich tun kann und welche Rechte ich nun habe.
Steht mir, wie es die Verbraucherzentrale gesagt hat, wirklich eine neue Festplatte zu, weil der Händler dazu verpflichtet ist, mir diese Auszutauschen oder was sind nun meine Möglichkeiten? Muss ich hier wirklich wegen einer dämlichen Festplatte einen Anwalt einschalten?
Ich bin etwas durcheinander und hoffe auf eure Hilfe bzw. würde mich auf eure Antworten dazu freuen.
Vielen Dank und Gruß
Nikuda
ich brauche mal euren Rat.
Ich habe am 27.02.2013 mehrere Festplatten von Toshiba zu je 104 Euro pro Stück bei einem Händler gekauft.
Davon ist eine Festplatte nach genau einem Jahr kaputt gegangen.
Ich habe mich dann mit dem Händler in Verbindung gesetzt und diesem die Festplatte zwecks Überprüfung zu geschickt.
Nach ca. einer Woche erhalte ich von dem Händler eine E-Mail, in der mir gesagt wird, dass die Festplatte
durch Toshiba geprüft wurde und man mir gerne eine Gutschrift in Höhe von 60,80 Euro auszahlen möchte und man hier
meine Kontodaten benötigen wollte.
Ich habe dann direkt auf die E-Mail geantwortet und habe nach gefragt, warum ich keine neue Festplatte und statt dessen nur eine Gutschrift erhalte, die nicht mal dafür ausreichen würde, sich die Festplatte neu zu kaufen. Der aktuelle Preis der Festplatte liegt bei diesem Händler bei 83,80 Euro. Ich müsste also aus eigener Tasche weitere 23 Euro drauf legen.
Eine Antwort erhielt ich nicht.
Ich habe dann bei der Verbraucherzentrale angerufen, weil ich wissen wollte, ob diese Vorgehensweise normal sei.
Laut Verbraucherzentrale könnte ich hier aber einen Austausch der Festplatte fordern, da ich bei einem neu Produkt ja noch innerhalb der gesetzlichen 2 Jahren Gewährleistung wäre und der Händler dazu verpflichtet sei.
Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass Toshiba ja selber mir auf die Festplatte noch Garantie bis 2016 gibt.
Ich habe die Antwort der Verbraucherzentrale dann dem Händler mitgeteilt, auch hier bekam ich keine Antwort.
Stattdessen erhielt ich zwischendurch einen Brief vom Händler, mit der Mitteilung, dass ich eine Gutschrift auf meinem Kundenkonto erhalten hätte.
Ich habe nun keine Ahnung, wie ich da stehe, was ich tun kann und welche Rechte ich nun habe.
Steht mir, wie es die Verbraucherzentrale gesagt hat, wirklich eine neue Festplatte zu, weil der Händler dazu verpflichtet ist, mir diese Auszutauschen oder was sind nun meine Möglichkeiten? Muss ich hier wirklich wegen einer dämlichen Festplatte einen Anwalt einschalten?
Ich bin etwas durcheinander und hoffe auf eure Hilfe bzw. würde mich auf eure Antworten dazu freuen.
Vielen Dank und Gruß
Nikuda