Defekte Festplatte

Nikuda

Ensign
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März 2004
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199
Hallo liebe Community,

ich brauche mal euren Rat.

Ich habe am 27.02.2013 mehrere Festplatten von Toshiba zu je 104 Euro pro Stück bei einem Händler gekauft.

Davon ist eine Festplatte nach genau einem Jahr kaputt gegangen.

Ich habe mich dann mit dem Händler in Verbindung gesetzt und diesem die Festplatte zwecks Überprüfung zu geschickt.

Nach ca. einer Woche erhalte ich von dem Händler eine E-Mail, in der mir gesagt wird, dass die Festplatte
durch Toshiba geprüft wurde und man mir gerne eine Gutschrift in Höhe von 60,80 Euro auszahlen möchte und man hier
meine Kontodaten benötigen wollte.

Ich habe dann direkt auf die E-Mail geantwortet und habe nach gefragt, warum ich keine neue Festplatte und statt dessen nur eine Gutschrift erhalte, die nicht mal dafür ausreichen würde, sich die Festplatte neu zu kaufen. Der aktuelle Preis der Festplatte liegt bei diesem Händler bei 83,80 Euro. Ich müsste also aus eigener Tasche weitere 23 Euro drauf legen.

Eine Antwort erhielt ich nicht.

Ich habe dann bei der Verbraucherzentrale angerufen, weil ich wissen wollte, ob diese Vorgehensweise normal sei.

Laut Verbraucherzentrale könnte ich hier aber einen Austausch der Festplatte fordern, da ich bei einem neu Produkt ja noch innerhalb der gesetzlichen 2 Jahren Gewährleistung wäre und der Händler dazu verpflichtet sei.

Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass Toshiba ja selber mir auf die Festplatte noch Garantie bis 2016 gibt.

Ich habe die Antwort der Verbraucherzentrale dann dem Händler mitgeteilt, auch hier bekam ich keine Antwort.

Stattdessen erhielt ich zwischendurch einen Brief vom Händler, mit der Mitteilung, dass ich eine Gutschrift auf meinem Kundenkonto erhalten hätte.


Ich habe nun keine Ahnung, wie ich da stehe, was ich tun kann und welche Rechte ich nun habe.

Steht mir, wie es die Verbraucherzentrale gesagt hat, wirklich eine neue Festplatte zu, weil der Händler dazu verpflichtet ist, mir diese Auszutauschen oder was sind nun meine Möglichkeiten? Muss ich hier wirklich wegen einer dämlichen Festplatte einen Anwalt einschalten?

Ich bin etwas durcheinander und hoffe auf eure Hilfe bzw. würde mich auf eure Antworten dazu freuen.

Vielen Dank und Gruß

Nikuda
 
ich würde mal den händler kontaktieren, wenn er per mail nicht reagiert, dann vll telefonisch.

ob sich wegen 23€ ein anwalt auszahlt, naja, muss jeder selber wissen.
 
Na ja, in meinen Augen lohnt es sich halt eben nicht. Mich interessiert nur, wie mein Lage in diesem Fall ist. Habe ich nun ein Recht auf einen Austausch oder muss ich wohl oder übel die geringe Gutschrift annehmen?

Ich verstehe halt das Verhalten des Händlers nicht. Auch frage ich mich, was es mir bringt, wenn ich Garantie bis 2016 auf die Festplatte habe, ich aber dann nur eine Zeitwert Gutschrift erhalte?

Ich kenne das so halt nicht. Wenn eine Festplatte z.B. der Firma WD defekt war, habe ich diese innerhalb der Garantiezeit anstandslos ausgetauscht bekommen. Hier bei Toshiba erhalte ich nur eine Gutschrift...
 
Zuletzt bearbeitet:
schick sie das nächste mal direkt zum hersteller.. bei dem händler würde ich nicht mehr kaufen.

schlitzohren..

die gewährleistung ist ein halbes jahr garantie.. aber da du ja noch herstellergarantie hast.

der händler hat wohl nun einfach die platte eingeschickt.. wird auch eine neuendafür erhalten und hat dir die kosten dafür aufs auge gedrückt. unseriös.. schlecht.

würde eine abrechnung verlangen.

muss er ja erstellt haben.. sonst ists steuerhinterziehung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das habe ich ja versucht. Toshiba bietet das im Consumerbereich aber so nicht an. Die haben gesagt, dass ich das über den Händler laufen lassen muss.
 
Du hast die Festplatte ja für ein Jahr genutzt - somit bekommt man NICHT mehr den vollen Kaufpreis zurück. (Stichwort: Zeitwert).

Das Vorgehen ist rechtens.

Ich würde an deiner Stelle jedoch die Festplatte zurückfordern und direkt mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen, da du dort i.d.R. ein REFURBISHED Modell bekommst. (=neuwertig)

^^Da Toshiba jedoch auf die Händler verweist, hast du schlechte Karten. Deshalb kaufe ich im Privatbereich nur WD.
 
Und wieder mal alles falsch. Also: Du hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Dabei tritt aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft, du bist also in der Beweispflicht! Das kannst du in der Regel vergessen.

Viele Händler verweigern dir dann die Gewährleistung, sind rechtlich auch auf der sicheren Seite. Das sollte eine Verbraucherberatung eigentlich wissen.

Zur Garantie: Diese ist eine freiwillige Leistung und kann an Bedingungen geknüpft sein, die bei der Gewährleistung nicht möglich sind. Also zum Beispiel nur eine Teil-Erstattung, ein versicherter Versand nach Dubai und was weiß ich noch.

Nimm dein Geld und fertig.
 
Hallo,

Ich als Händler kann Ihnen durchaus bestätigen, dass Zeitwert Gutschriften grade bei Festplatten durchaus legitim und Normal sind.

Bei Festplatten findet dauerhaft eine Weiterentwicklung statt, soll heißen, das Ihre defekte Festplatte evtl. derzeit nicht mehr Hergestellt wird und somit auch kein Austausch mehr statt finden kann.

Daher tendieren Händler zur Kundenzufriedenstellung eher zur Zeitwertgutschrift.
 
also bei seagate, wd, samsung bekommst dann zb refurbished, neues modell mit gleicher kapazität usw.. dann muss toshiba ein ausnahmefall sein.. was ich nicht glaube.
 
Der ändert aber Nichts daran, dass der Zeitwert in dem Fall deutlich unter dem Kaufpreis liegt. Mag ja richtig so sein, aber toll ist es deswegen trotzdem nicht :)
 
Toshiba ist kein Ausnahmefall.

Ich habe gerade mit Toshiba telefoniert und die haben mit gesagt, dass Garantie auf der Festplatte ist und das diese dann durch Toshiba über den Händler, repariert oder direkt ausgetauscht wird.

Die haben mir gesagt, dass ich den Händler anschreiben und denen das mitteilen soll, dass Toshiba das auch so in seinen Garantiebedingungen stehen hat und der Händler die Festplatte innerhalb der Garantie austauschen soll.

Ich soll Toshiba auch in das CC der E-Mail setzen.
 
Meine Erfahrung mit "refurbished" HDs liegt schon etwas zurück und war eigentlich immer schlecht, da ich das Gefühl hatte hier wurde mir eine reparierte Platte zusammengebaut aus Altteilen geschickt. Entsprechend kurz war die Lebensdauer und die Garantie für diese war natürlich auch nur für die Restdauer der Alt-Platte gültig. Kann sein das dies heute anders ist, ich hab aber seitdem lieber selbst eine Platte neu gekauft als mich darauf einzulassen.
 
Nikuda schrieb:
Ich habe am 27.02.2013 mehrere Festplatten von Toshiba zu je 104 Euro pro Stück bei einem Händler gekauft.

Welche Bedingungen hatte die Herstellergarantie damals? Bei manchen Produkten steht in Preisvergleichen sowas wie Keine Herstellergarantie für Endkunden bei Bulk- oder OEM-Kit.

Ich habe mich dann mit dem Händler in Verbindung gesetzt und diesem die Festplatte zwecks Überprüfung zu geschickt.

Warum nicht direkt an Toshiba?

Laut Verbraucherzentrale könnte ich hier aber einen Austausch der Festplatte fordern, da ich bei einem neu Produkt ja noch innerhalb der gesetzlichen 2 Jahren Gewährleistung wäre und der Händler dazu verpflichtet sei.

Das ist falsch.

Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass Toshiba ja selber mir auf die Festplatte noch Garantie bis 2016 gibt.

Unter welchen Bedingungen?
 
Toshiba sagt, dass das nicht sein kann und hier was nicht stimmt.

Laut Händler wurde die Festplatte innerhalb der Garantie seitens Toshiba abgewickelt und eine Gutschrift erfolgte auch durch Toshiba.

Laut Toshiba wurde die Festplatte vom Händler über die Gewährleistung abgewickelt und die Gutschrift erfolgte durch den Händler.


Toshiba hat aber darum gebeten, dass ich den gesamten Vorfall aufschreibe und Ihnen per E-Mail zwecks Prüfung zu kommen lassen soll.
Ich kann mir hier also nur vorstellen, dass der Händler hier das schwarze Schaf ist und mich versucht über den Tisch zu hauen.

Wäre die Abwicklung laut Toshiba über die Garantie gelaufen, hätte Toshiba anstandslos die Festplatte ausgetauscht und mir eine neue
zu kommen lassen.

Ich bin richtig angepisst... und das wegen 20 Euro, die keiner übernehmen will...
 
Wenn du meine Hilfe möchtest wäre es sinnvoll meine Fragen zu beantworten.
 
Mallory schrieb:
Welche Bedingungen hatte die Herstellergarantie damals? Bei manchen Produkten steht in Preisvergleichen sowas wie Keine Herstellergarantie für Endkunden bei Bulk- oder OEM-Kit.

- Kann ich dir nicht mehr sagen, wo könnte ich das nachträglich noch finden?

Warum nicht direkt an Toshiba?

- Weil Toshiba das hier in Deutschland für interne OEM Festplatten nicht anbietet.
Dies muss leider über den Händler laufen.




Das ist falsch.

- War Die Aussage der Dame von der Verbraucherzentrale, ich kenne mich da leider nicht aus.



Unter welchen Bedingungen?

- Kann ich dir leider auch nicht genau sagen, da ich hier auf der Webseite von Toshiba nur Garantiebedingungen für externe Festplatten, aber nicht für interne finde. Ich muss mich hier auf die Aussage vom Support Mitarbeiter für interne Festplatten verlassen.
 
Toshiba DT01ACA300 - 3TB Festplatte.

Garantie Check: KLICK
 
Genau zu der steht bei Geizhals: Achtung: Keine Herstellergarantie für Endkunden bei Bulk- oder OEM-Kit!

Wenn es also Bulk- oder OEM-Ware ist musst du dich an den Händler wenden.
 
Ja gut, aber der Toshiba Support sagt klipp und klar, doch es gibt Garantie seitens Toshiba und zwar bis 2016, wie im Link zu sehen.

Der Supportmitarbeiter hat dies ja auch extra überprüft.

Wenn der Händler das jetzt freiwillig aber über die gesetzlichen 2 Jahren Gewährleistung abwickelt, steht mir dann nicht auch eine Nachbesserung, wenn nicht möglich, ein Austausch oder eine Gutschrift zu.

Wenn ja, kann ich als Kunde dann nicht selber entscheiden, was ich möchte?
 
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