WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 9.949
Benzer schrieb:Natürlich ist ein Schaden entstanden... da es B-Ware zu einem Sonderpreis war und das Produkt so und zu dem Preis nicht mehr lieferbar ist "muss" der TE jetzt den vollen Preis bezahlen. Die Differenz + evtl. Versandkosten ist sein Schaden.
Wenn man bware kauft dann kann man doch aber nicht Geld für A-ware verlangen. Wie dreist ist das denn bitte? Reparatur nicht möglich, Produkt nicht mehr lieferbar, also wird der Kaufvertrag aufgelöst.
Sehe da kein Problem.