BaseUser
Ensign
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 200
Hallo Zusammen,
eventuell kann mir bei folgendem Sachverhalt jemand weiterhelfen: Wenn man einen defekten Artikel erhält, mit dem Verkäufer sich auf die Gutschrift des Kaufbetrages für den Arikel geeinigt hat - wer trägt dann die Entsorgungskosten für den Artikel? Es handelt sich nicht um Elektroschrott.
Kann man vom Verkäufer verlangen -
a) Die defekte Ware auf eigene Kosten abholen zu lassen
b) Die Entsorgungskosten zu tragen?
Gibt's da vielleicht nen schönen BGB-§?
Wenn hier jemand Rat hat, wäre ich dankbar!
Gruß
BaseUser
eventuell kann mir bei folgendem Sachverhalt jemand weiterhelfen: Wenn man einen defekten Artikel erhält, mit dem Verkäufer sich auf die Gutschrift des Kaufbetrages für den Arikel geeinigt hat - wer trägt dann die Entsorgungskosten für den Artikel? Es handelt sich nicht um Elektroschrott.
Kann man vom Verkäufer verlangen -
a) Die defekte Ware auf eigene Kosten abholen zu lassen
b) Die Entsorgungskosten zu tragen?
Gibt's da vielleicht nen schönen BGB-§?
Wenn hier jemand Rat hat, wäre ich dankbar!
Gruß
BaseUser