Das ist dann eine Neulieferung. Nicht im Sinne von einer neuen Lieferung zur Filiale, sondern eine Neulieferung als Nacherfüllung i.S.d. §439 BGB.paradiesvogel24 schrieb:Sie brauchen das Gerät nur auszutauschen.
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Defektes Notebook Real will es nicht umtauschen
- Ersteller paradiesvogel24
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OldZocKerGuy
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Weiß ja nicht wie das in DE ist aber bei uns hier in AT wurde mir ein nicht mal 12 Stunden altes Notebook das defekt bei Lieferung war sofort umgetauscht. Klar haben auch so komische Storys am Tisch gelegt mit Einschicken und 6-8 Wochen Wartezeit. Habe nur zu der Dame gesagt, ist in Ordnung, schalte meine Rechtschutz ein und Voila wurde das Teil sofort getauscht.
Wo?OldZocKerGuy schrieb:in AT wurde mir ein nicht mal 12 Stunden altes Notebook das defekt bei Lieferung war sofort umgetauscht
OldZocKerGuy
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Saturn/Mediamarkt - Wien
Halb-OT:
Und deswegen kauft man Online mit 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Bei den meisten Onlinehändlern greift noch eine DoA Klausel, bei denen der Händler auf Nachbesserung verzichtet und einen sofortigen 1:1 Tausch durchführt, die Sendungskosten der Rücksendung muss der Händler übernehmen da Defekt.
Das ist der Grund warum viele Leute einfach nur noch online kaufen, weil sich die Läden absolut bescheuert anstellen.
Es wäre für die Läden am Ende des Tages/Monats/wasauchimmer günstiger einfach einen schnellen 1:1 Tausch zu machen.
Kunde ist zufrieden und zieht von dannen --> Kunde wird wieder dort einkaufen --> Win 1
Mitarbeiter im Kundenservice/-verkauf --> Hat mehr Zeit für weitere Kunden --> mehr Verkauf --> Win 2
Andere Mitarbeiter kümmern sich gesammelt um RMA-Prozesse --> Selber Prozess mehrere Geräte --> Effizienz --> Win 3
Alternativ negativfall:
Laden stellt sich dumm an --> Kunde muss 6 Wochen auf Geräte warten, Geld ist weg --> Kunde kauft nie wieder beim Laden ein --> die Mitarbeiter mussten mehrfach und länger mit einem genervten Kunden kommunizieren (Dikussion mit Kunde, einschicken, Kunde fragt nach Status, irgendwann Gerät wieder da --> Kunde informieren --> Kunde holt Gerät und prüft direkt im Laden, was Zeit kostet)
--> Lose/Lose für alle
Ich würds so lösen:
Im aktuellen Fall würde ich einfach zum Laden gehen und sagen: "Ich trete vom kaufvertrag zurück innerhalb meiner 14-tägigen Frist, hier ist das Gerät."
Wenn die dann sagen: Das ist aber defekt, würd ich sagen, "ja ich habs so bekommen aber ich trete vom kaufvertrag zurück, habs mit anderst überlegt, das hat nichts mit dem Defekt zu tun."
Wernn die sich dann krumm stellen: "Beweisen sie mir, mit Gutachter (!) nach Beweislastumkehr, dass ich das Gerät kaputt gemacht habe, der Gutachter wird den Laden aber mehr Geld kosten als einfach das Gerät zurückzunehmen"
Und deswegen kauft man Online mit 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Bei den meisten Onlinehändlern greift noch eine DoA Klausel, bei denen der Händler auf Nachbesserung verzichtet und einen sofortigen 1:1 Tausch durchführt, die Sendungskosten der Rücksendung muss der Händler übernehmen da Defekt.
Das ist der Grund warum viele Leute einfach nur noch online kaufen, weil sich die Läden absolut bescheuert anstellen.
Es wäre für die Läden am Ende des Tages/Monats/wasauchimmer günstiger einfach einen schnellen 1:1 Tausch zu machen.
Kunde ist zufrieden und zieht von dannen --> Kunde wird wieder dort einkaufen --> Win 1
Mitarbeiter im Kundenservice/-verkauf --> Hat mehr Zeit für weitere Kunden --> mehr Verkauf --> Win 2
Andere Mitarbeiter kümmern sich gesammelt um RMA-Prozesse --> Selber Prozess mehrere Geräte --> Effizienz --> Win 3
Alternativ negativfall:
Laden stellt sich dumm an --> Kunde muss 6 Wochen auf Geräte warten, Geld ist weg --> Kunde kauft nie wieder beim Laden ein --> die Mitarbeiter mussten mehrfach und länger mit einem genervten Kunden kommunizieren (Dikussion mit Kunde, einschicken, Kunde fragt nach Status, irgendwann Gerät wieder da --> Kunde informieren --> Kunde holt Gerät und prüft direkt im Laden, was Zeit kostet)
--> Lose/Lose für alle
Ich würds so lösen:
Im aktuellen Fall würde ich einfach zum Laden gehen und sagen: "Ich trete vom kaufvertrag zurück innerhalb meiner 14-tägigen Frist, hier ist das Gerät."
Wenn die dann sagen: Das ist aber defekt, würd ich sagen, "ja ich habs so bekommen aber ich trete vom kaufvertrag zurück, habs mit anderst überlegt, das hat nichts mit dem Defekt zu tun."
Wernn die sich dann krumm stellen: "Beweisen sie mir, mit Gutachter (!) nach Beweislastumkehr, dass ich das Gerät kaputt gemacht habe, der Gutachter wird den Laden aber mehr Geld kosten als einfach das Gerät zurückzunehmen"
Das funktioniert so leider nicht. Die 14 Tage gibt es bei "Fernabsatzgeschäften" (online gekauft). Andernfalls muss dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt werden.airwave schrieb:Im aktuellen Fall würde ich einfach zum Laden gehen und sagen: "Ich trete vom kaufvertrag zurück innerhalb meiner 14-tägigen Frist, hier ist das Gerät."
Erst danach kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
Dann ist Real sehr unkulant an der Stelle, da die meisten Läden wenisgtens aus Kulanz innerhalb 14 Tage wenigstens einen Umtausch oder Rückgabe und Gutscheine als Gegenwert ermöglichen.BummlerD schrieb:Das funktioniert so leider nicht. Die 14 Tage gibt es bei "Fernabsatzgeschäften" (online gekauft)
6 Wochen sind aber keine angemessene Frist in diesem Fall.
Ich weiß, die Mitarbeiter haben ihre vorgaben und können nix dafür.
Deswegen: Online kaufen.
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Was ist denn TE?
Der Karton weist keine Schäden auf. Es ist auch nicht erkennbar, dass das Notebook heruntergefallen ist!
Der Karton weist keine Schäden auf. Es ist auch nicht erkennbar, dass das Notebook heruntergefallen ist!
King_Rollo
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Ist wirklich nicht böse gemeint, aber: Sagt wer?airwave schrieb:6 Wochen sind aber keine angemessene Frist in diesem Fall.
Also ganz ernsthaft: was ist (in diesem Fall) eine angemessene Frist und wer legt diese fest?
Ich finde 6 Wochen (oder selbst 2 Wochen) auch völlig unangemessen, aber bei manchen Geräten bzw. Herstellern gibt es ja extra Zusatz-Pakete für "Support am nächsten Arbeitstag" o.ä. ...
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Themen-Ersteller= Du in diesem Fall.paradiesvogel24 schrieb:Was ist denn TE?
Im Zweifel legt ein Gericht das fest, es ist nicht näher definiert. Mag Beispielurteile geben, wonach man sich richten kann.King_Rollo schrieb:wer legt diese fest?
Threadersteller --> Duparadiesvogel24 schrieb:Was ist denn TE?
Es gibt keine klaren Vorgaben; es wird sich nach bestehenden Urteilen und Literatur gerichtet.King_Rollo schrieb:Also ganz ernsthaft: was ist (in diesem Fall) eine angemessene Frist und wer legt diese fest?
Da genügend Artikel auf Lager sind und ein 1:1 Tausch möglich wäre, wäre die für mich akzeptable Frist 1 Tag in diesem Fall, ansonsten: https://www.haufe.de/recht/deutsche...ssene-nachfrist_idesk_PI17574_HI11021915.htmlKing_Rollo schrieb:Also ganz ernsthaft: was ist (in diesem Fall) eine angemessene Frist und wer legt diese fest?
Rz. 147
1 Woche, in SELTENEN Fällen 6 Wochen.Wie gesagt, da Ersatzartikel vorhanden sind, wäre das für mich als Kunde absolut indiskutabel.
Im Übrigen muss der Gläubiger (Kunde) dem Schuldner (Real) die Frist setzen.
OldZocKerGuy
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In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer das mal beweisen, hat da eher schlechtere Karten in der Hand als der Kunde.
Joker (AC)
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Genau genommen 1 Jahr (Änderungen für 2022 )OldZocKerGuy schrieb:In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer das mal beweisen, hat da eher schlechtere Karten in der Hand als der Kunde.
Darum bitte die 6 Monate nicht mehr wiederholen. Das ist falsch.Bisher wurde vermutet, dass ein in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Diese Zeitspanne wird ab 2022 auf ein Jahr erhöht.
Bevor sich das jetzt weiter im Kreis dreht. @paradiesvogel24
Wenn du das Gespräch hast, fordere eine Neulieferung innerhalb einer Woche. Wenn der Verkäufer das Gerät in irgendeiner Art reparieren will, widersprich dem.
Sprich an, dass du eine Rechtschutzversicherung hast und du vom Vertrag zurücktreten wirst, sollte der Verkäufer nicht liefern.
Entweder druckst du dir vorher die Forderung der Neulieferung und Fristsetzung aus und lässt dir das unterschreiben, oder du schreibst eine Mail mit dem selben Inhalt an die Filiale.
Sollte sich der Verkäufer trotzdem querstellen, melde dich bei der Verbraucherzentrale.
Wenn du das Gespräch hast, fordere eine Neulieferung innerhalb einer Woche. Wenn der Verkäufer das Gerät in irgendeiner Art reparieren will, widersprich dem.
Sprich an, dass du eine Rechtschutzversicherung hast und du vom Vertrag zurücktreten wirst, sollte der Verkäufer nicht liefern.
Entweder druckst du dir vorher die Forderung der Neulieferung und Fristsetzung aus und lässt dir das unterschreiben, oder du schreibst eine Mail mit dem selben Inhalt an die Filiale.
Sollte sich der Verkäufer trotzdem querstellen, melde dich bei der Verbraucherzentrale.
OldZocKerGuy
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Joker (AC) schrieb:Genau genommen 1 Jahr (Änderungen für 2022 )
Darum bitte die 6 Monate nicht mehr wiederholen. Das ist falsch.
Sitze in AT daher kann ich nur den Wissenstand von da nehmen, kann sein das dieses bei uns auch gültig ist, wusste nicht mal das es da mit 2022 eine Änderung gab.
R O G E R
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Saturn Mediamarkt tauschen in Deutschland auch ohne Probleme um. Bzw. man kann das Gerät zurückgeben.OldZocKerGuy schrieb:Saturn/Mediamarkt - Wien
Sonst würden die ja auch die Leute an den Onlinehandel verlieren.
Habe es selber schon gemacht.
Die Erfahrung habe ich nicht gemacht. das Mainboard vom Fernseher hatte innerhalb der (damals noch gültigen) Beweislastumkehr von 6 Monaten einen Defekt und der Fernseher lies sich nicht mehr einschalten.R O G E R schrieb:Saturn Mediamarkt tauschen in Deutschland auch ohne Probleme um
MM wollte auf Teufel komm raus keinen neuen Fernseher liefern und hat immer an den Hersteller verwiesen. Am Ende hat es dann zum Glück doch noch geklappt; "ohne Probleme" war das in dem Fall aber nicht.
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