Der Super-GAU - WaKü ausgelaufen

Towelie schrieb:
Und auch Norskit muss sich an das Fernabgesetzt halten, jedoch ist fraglich zu welchen Bedingungen. Wenn z.B. in den AGBs drinnen steht, dass dies nur 7 Tage gültig ist, der Kunde die Lieferkosten zahlt und schon bei aufgemachter Verpackung zumindest Wertverminderung bzw. bei dann nicht wiederkäuflicher Ware keine Rücksendung möglich ist hat man wohl pech gehabt. Das sollte man sich schon vorher durchlesen. :rolleyes:


dann waere das ein klarer fall von agb, die gegen die gesetzlichen vorschriften ueber fernabsatzvertraege, 312 ff. bgb (das fernabsatzgesetz gibts nicht mehr) verstossen und damit unwirksam waeren, denn agb finden ihre ganz klare grenze am gesetz,. 305 ff bgb.
 
Hanni2k schrieb:
is zwar off topic aber wollt das mal klarstellen ^^

gewährleistung != garantie.. ^^

die gewährleistung (idr. 2 jahre) ist nur dazu da das man 2 jaher lang geährleistet bekommt das man das gerät hat was auf der verpackung steht. >)

TFF
...
Da die Sache bei der Lieferung i.O. war isses Garantie.

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ich muss mal was klarstellen: Gewaehrleistung = garantie ??? :rolleyes:
ihr habt leider beide keine ahnung, wovon ihr redet.

garantie und gewaehrleistung sind zwei voellig verschiede schuhe. erstere wird freiwillig vom hersteller und/oder haendler im rahmen eines garantievertrages gewaehrt. den inhalt bestimmt der garantiegeber, genauso wie die bedingungen, unter denen die garnantieleistungen gewaehrt oder verweigert werden (duerfen). der vorteil liegt darin, dass, wenn ein garantiefall eintritt, der garantiegeber die garantieleistung zu erbringen hat, die beweislast liegt beim gg, eine beweislastumkehr fndet nicht statt.
oft ist een grantie weitgehender als die gewaehrleistung.

gewaehrleistung: ergibt sich aus dem gesetz, die frist betraegt exakt und nicht in der regel 2 jahre bei geschaeften, die als verbrauchergeschaeftezsu subsumeren sind (gebrauchtwaren lassen wir aussen vor). regelt rechte und pflichten im falle von sach- und rechtsmaengeln. vorteil, kann man nicht ohne weiteres verlieren, nachteil nach 6 monaten beweislastumkehr zum nachteil des verbrauchers (er muss dann beweisen, dass im zeitpunkt der uebergabe (gefahruebergang !) zb die sache frei von sachmaengeln war.
wenn sich nach 12 monaten ein fehler einstrellt, muss der nicht in einem mangel begruendet sein, der im zeitpunkt des uebergangs schon vorhanden bzw begruendet war. daher ist es klasse, wenn man fuer einen solchen fall auf eine garantie zurueckgreifen kann.
der verbraucher kann waehlen, woraus er wen in anspruch nehmen will, das haengt auch davon ab, was erreichen moechte.

gruss
 
Jetzt check ichs gar nicht mehr. :watt:
Kann ich mir dann aussuchen, ob ich Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nehme?
Ich dachte mit der Gewährleistungen wird mir gewährleistet, dass das Gerät 2 Jahre funzt?
 
Also ganz einfach ausgedrückt: Die Gewährleistung bringt Dir garnichts. Nur die Garantie ist für den normalen User interessant. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben 6 Monate lang. In diesem ersten halben Jahr bist Du auf der sicheren Seite: geht was kaputt, fällt das darunter. Gleiches gilt, wenn der Hersteller 2 oder 3 Jahre Garantie auf sein Produkt bietet.

Was ganz ist aber die Gewährleistung. Die fängt nach 6 Monaten an. Und Du kannst Dein defektes Produkt umtauschen, wenn Du BEWEISEN kannst, dass der Defekt schon VOR dem Kauf vorgelegen hat - und das ginge nur über ein Gutachten o.ä. Und das wiederum dürfte den Wert der meisten Sachen bei weitem übersteigen. Ergo: Gewährleistung ist Kundenverarsche ;)
 
Gewährleistung = Du hast das Recht auf Reperatur (zahlen tust du aber) :D
 
Hi,

Towelie schrieb:
Und auch Norskit muss sich an das Fernabgesetzt halten
sicher? schon mal darauf geachtet wo der Firmensitz ist? :rolleyes:

Gruß,
Uwe
 

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