Hanni2k schrieb:
is zwar off topic aber wollt das mal klarstellen ^^
gewährleistung != garantie.. ^^
die gewährleistung (idr. 2 jahre) ist nur dazu da das man 2 jaher lang geährleistet bekommt das man das gerät hat was auf der verpackung steht. >)
TFF
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Da die Sache bei der Lieferung i.O. war isses Garantie.
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ich muss mal was klarstellen: Gewaehrleistung = garantie ???
ihr habt leider beide keine ahnung, wovon ihr redet.
garantie und gewaehrleistung sind zwei voellig verschiede schuhe. erstere wird freiwillig vom hersteller und/oder haendler im rahmen eines garantievertrages gewaehrt. den inhalt bestimmt der garantiegeber, genauso wie die bedingungen, unter denen die garnantieleistungen gewaehrt oder verweigert werden (duerfen). der vorteil liegt darin, dass, wenn ein garantiefall eintritt, der garantiegeber die garantieleistung zu erbringen hat, die beweislast liegt beim gg, eine beweislastumkehr fndet nicht statt.
oft ist een grantie weitgehender als die gewaehrleistung.
gewaehrleistung: ergibt sich aus dem gesetz, die frist betraegt exakt und nicht in der regel 2 jahre bei geschaeften, die als verbrauchergeschaeftezsu subsumeren sind (gebrauchtwaren lassen wir aussen vor). regelt rechte und pflichten im falle von sach- und rechtsmaengeln. vorteil, kann man nicht ohne weiteres verlieren, nachteil nach 6 monaten beweislastumkehr zum nachteil des verbrauchers (er muss dann beweisen, dass im zeitpunkt der uebergabe (gefahruebergang !) zb die sache frei von sachmaengeln war.
wenn sich nach 12 monaten ein fehler einstrellt, muss der nicht in einem mangel begruendet sein, der im zeitpunkt des uebergangs schon vorhanden bzw begruendet war. daher ist es klasse, wenn man fuer einen solchen fall auf eine garantie zurueckgreifen kann.
der verbraucher kann waehlen, woraus er wen in anspruch nehmen will, das haengt auch davon ab, was erreichen moechte.
gruss