Deutsche Bürgerschaft

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alpAsytLer

Gast
Hallo,
ich bin in Deutschland geboren, meine Eltern haben die türkische Bürgerschaft und haben unbefristeten Aufenhaltserlaubnis, sowie ich ! Aber ich muss mir neuen Pass beantragen, weil man mit 15 einen eigenen haben muss. (sonst kann ich dieses jahr nicht in der türkei urlaub machen)
Wenn ich 16 bin, kann ich dann endgültig selbst entscheiden ob ich die deutsche Bürgerschaft bekomme oder die tükische behalte. Mit 0-16 Jahren kann man nicht einfach die türkische Botschaft kündigen, nur wenn die Eltern auch kündigen, weil man mit 0-15 Jahren kein Pass hat.

Meine Frage:

Wie teuer kostet die deutsche Bürgerschaft ?
Wie teuer ist die Bearbeitung ?
Wie lange dauert die Bearbeitung ?
Welche Rechte bekomme ich dann, EU-Reise Visumfrei ?
Ich glaub ich bekomme mit 16 auch nen Personalausweiss.
Mini-Job Arbeitsrecht ?

mfg alp
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du zum Ende der Seite gehst, stehen Links wo alle Fragen beantwortet werden, musst Dich halt mal durchlesen.
Da Du in Deutschland geboren bist, hast Du eine Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn Du sie bekommst, hast Du alle Rechte die jeder Deutsche Bürger hat, Pflichten natürlich auch. Arbeiten, Reisen ohne Visum innerhalb der EU und den Personalausweis bekommst Du dann auch, der kostet aber ca. 45 €.

Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
Diese Regelung gilt jedoch nur für Kinder, deren Eltern Ausländer sind und die nach dem 1. Januar 2000 geboren wurden, vgl. § 4 Abs. 3 StAG. Für Kinder, die vor diesem Zeitpunkt geboren wurden, eröffnete die Regelung des § 40 b StAG für die Dauer eines Jahres die Möglichkeit des zusätzlichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Voraussetzung hierfür war, dass das Kind am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und bei dessen Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG vorgelegen haben. Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der staatlichen Stelle erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).
Also lies mal welche Vorraussetzungen Du erfüllen musst um Deutscher zu werden.
http://www.bundesregierung.de/Webs/...rIntegration/Einbuergerung/einbuergerung.html
Noch etwas zum Lesen.
 
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