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News Deutsche Telekom startet „WLAN to go“ mit Speedport W 724V
- Ersteller AbstaubBaer
- Erstellt am
- Zur News: Deutsche Telekom startet „WLAN to go“ mit Speedport W 724V
Zipfelklatscher
Admiral
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- 7.649
klink schrieb:Die Miete ist viel zu teuer, ich Zahle für den Speedport W 723V Monatlich 2,40€ und nun soll der Nachfolger mehr als doppelt so teuer sein?!
Dann bist du aber schon in einer Rabattstufe drin, die gibt es bei Mietgeräten nicht mehr. Der W723V kostet jetzt 3,95 EUR monatlich, und bleibt über die gesamte Zeit bei dem Preis.
Und wer es noch nicht kapiert hat:
- der Traffic des Hotspots wird nicht zum Volumen gezählt
- für illegale Sachen im Internet muss der Hotspot-Nutzer geradestehen (schliessliche muss er sich mit Benutzername und Kennwort anmelden)
- Es können sich maximal 7 User im Hotsport einloggen, alle anderen bekommen eine Fehlermeldung
- Der Traffic des Routerbesitzers hat immer Vorrang, d.h. wenn er die volle Bandbreite braucht, bekommt er sie auch
- wer den Zugang über den Hotspot bereitstellt, kann dafür im Gegenzug kostenlos über FON-Hotspots surfen
Aber ich bin der Meinung, dass sich das nicht durchsetzen wird, da der deutsche Michel generell nicht gerne teilt, was er hat.
Zipfelklatscher schrieb:Dann bist du aber schon in einer Rabattstufe drin, die gibt es bei Mietgeräten nicht mehr. Der W723V kostet jetzt 3,95 EUR monatlich, und bleibt über die gesamte Zeit bei dem Preis
Ja 20%, am Anfang war die Miete 2,95€.
Aber 5€ im Monat ist viel zu teuer, da kaufe ich mir lieber diesen bei ebay für unter 100€.
officeee
Lt. Commander
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- Mai 2011
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- 1.071
Bin ich eigentlich der einzige, den alleine schon der superduper hippe Name ("WLAN to go" - im Gegensatz wozu? "Wired LAN to stay?" - btw. wäre es imho suboptimal, würde der Router mitgenommen werden (->to go) ) nervt? Das erinnert mich an irgendeine Comedy, komme nicht mehr drauf. War irgendwas mit reichlich alten Säcken bei nem Brainstorming und einer sagte die ganze Zeit: Wir brauchen unbedingt was "Englisches", für die "Jugend".
Zuletzt bearbeitet:
Genau, steht auch im Artikel. Sobald irgendwo "Telekom" auftaucht, wird nicht gelesen, sondern orakelt und gebasht. Einfach nur peinlich.Kaerper schrieb:Sicher, dass man wirklich eine Hot Spot Flaterate braucht? Ich dachte bisher, die gibts kostenlos, weil ich meinen Anschluss quasi als WLan für andere anbiete.....?
UNDERESTIMATED
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officeee schrieb:Bin ich eigentlich der einzige, den alleine schon der superduper hippe Name ("WLAN to go" - im Gegensatz wozu? "Wired LAN to stay?" - btw. wäre es imho suboptimal, würde der Router mitgenommen werden (->to go) ) nervt? Das erinnert mich an irgendeine Comedy, komme nicht mehr drauf. War irgendwas mit reichlich alten Säcken bei nem Brainstorming und einer sagte die ganze Zeit: Wir brauchen unbedingt was "Englisches", für die "Jugend".
Du meinst nicht zufällig "Die Anstalt" (Neues aus der Anstalt)
Ist aber auch egal, da es die Generation Playstation trotzdem nicht mal versteht, so erst neulich wieder beim Bäcker geschehen wo eine junge Dame einen "Coffe to go zum mitnehmen bitte" wollte, ich schätze mal weil der 0.20€ günstiger war...
XMenMatrix schrieb:Zwingt dich wer dazu?
Meine Güte, Bild Stammtisch hier....
Na, ich weiß nicht was Du so an Stammtischen treibst ...
Für mich jedenfalls ist das kein Stammtischthema
sondern ganz simpel ein sachliches Entscheidungskriterieum für eine Aufrechterhaltung einer Geschäftsbeziehung.
Sollte die Telekom auch nur ansatzweise auf die Idee kommen ihre DSL-Anschlüsse
mittels Speedport-Hardware zu verdongeln,
dann gibt es für mich keine Grundlage für eine weitere Geschäftsbeziehung.
In diesem Sinne: Prost ;-)
Krautmaster
Fleet Admiral
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- Feb. 2007
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- 24.306
XMenMatrix schrieb:Zwingt dich wer dazu?
Meine Güte, Bild Stammtisch hier....
absolut, der typische CB Kindergarten wieder, nicht auch nur Ansatzweise nen Plan wie sowas technisch gehen könnte aber direkt mal einen von den Häuserdächern bashen ^^
Technisch ist das doch absolut einfach realisierbar und muss keinesfalls das eigene Datenaufkommen, Sicherheit oder Performance beeinflussen. Richtig umgesetzt halte ich es sogar für eine sehr sinnvolle Idee, gerade auch dür die ganzen Läden in Einkaufspassagen die zwar oft Wlan haben das aber selten freigeben wollen.
Wie bereits gesagt... es werden vermutlich einfach zwei Wlan Netzwerke aufgespannt und das lässt sich auch gut trennen. Ich fände es gut wenn mein Smartphone gerade in dein 3G / 4G überladenen Regionen mit hoher Konzentration automatisch in Wlan Netzwerke einwählen könnte. Das kann vollkommen transparent geschehen, ohne Anmeldung (die wäre eher nervig).
Abseits davon würde es zudem die üblichen Funkmasten entlasten.
n8mahr
Commodore
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 4.191
Wenn ich hier lese "wenn sich dann 20 oder mehr bei mir im wlan einloggen?!?" ...
Ist überhaupt einer von euch bei FON bzw hat das Prinzip mal mitgemacht? Selbst in Berlin in der Nähe eines Ubahnhofs logt sich vielleicht alle halbe Jahr mal einer auf dem Gastzugang des FON Routers ein - wenn überhaupt.
Wenn die Telekom nicht ungleich geschickter ist als FON in den letzten 4 Jahren, dann ist und bleibt die Sache tot .
Und wer will es den Leuten verübeln bei der deutschen Rechtsprechung ("Wlan-Betreiber haftet" .. in den meisten Fällen zumindest)
Ist überhaupt einer von euch bei FON bzw hat das Prinzip mal mitgemacht? Selbst in Berlin in der Nähe eines Ubahnhofs logt sich vielleicht alle halbe Jahr mal einer auf dem Gastzugang des FON Routers ein - wenn überhaupt.
Wenn die Telekom nicht ungleich geschickter ist als FON in den letzten 4 Jahren, dann ist und bleibt die Sache tot .
Und wer will es den Leuten verübeln bei der deutschen Rechtsprechung ("Wlan-Betreiber haftet" .. in den meisten Fällen zumindest)
Nur um das ganze nochmal etwas leichter auszudrücken:
Bei WLAN-to-go ist nicht der Anschlussinhaber der Betreiber sondern die Telekom, d.h. es kann noch so viel illegales über das WLAN-to-go laufen, den Anschlussinhaber wird es nicht treffen.
Bei WLAN-to-go ist nicht der Anschlussinhaber der Betreiber sondern die Telekom, d.h. es kann noch so viel illegales über das WLAN-to-go laufen, den Anschlussinhaber wird es nicht treffen.
atb2006 schrieb:Klar doch als ob Telekom nach den ganzen Dopping Affären für die Abgemahnten Kunden grade steht .
Die Telekom wird für niemanden gerade stehen. Personen die das Angebot nutzen müssen sich über einen Log-in authentifizieren. Es werden dann bestimmte Daten gespeichert über die eine Identifizierung der Person möglich ist.
T
Tintenknall
Gast
Aha ... und die Drosselkom macht alles anders? Ich denke Otto-Normal User weiß gar nicht, auf was er sich da einlässt! Und die Telekom auch nicht!
Kritik und Probleme
Rechtliche Lage
Ein Problem stellt die rechtliche Lage bezüglich der Verwendung des Internetzugangs dar. Internetzugänge der großen Internetdienstanbieter in Deutschland durften bisher in der Regel nicht dauerhaft Dritten zur Verfügung gestellt werden. Heute gestatten jedoch einige deutsche Internetdienstanbieter die unentgeltliche bzw. nicht-gewerbliche Teilung des Internetzugangs (also im „Linus“-Modell von FON). Die kommerzielle Nutzung (im „Bill“-Modell) ist bei vielen deutschen Anbietern zurzeit problematisch oder ausgeschlossen, auch wenn einige der größten deutschen Provider die Nutzung bisher dulden.
Die Dienstbereitstellung von FON wurde gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß geltendem Recht ordnungsgemäß angemeldet, registriert und veröffentlicht. Möglicherweise besteht außerdem noch eine Anzeigepflicht der Dienstbereitstellung gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß § 6
Telekommunikationsgesetz, nach der jeder einzelne Standort angezeigt werden muss.[17]
Die rechtliche Verantwortlichkeit desjenigen, der anderen Benutzern seinen Internetzugang, auch über Vermittlung von FON, zur Verfügung stellt, ist in Deutschland bisher noch nicht abschließend geklärt. Es ist insbesondere noch offen, ob eine Haftung, zumindest als Mitstörer, in Betracht kommt, wie dies nach aktueller, aber noch nicht obergerichtlicher Rechtsprechung bei einem ungesicherten WLAN der Fall war,[18][19] oder ob die Registrierungspflicht aller Benutzer bei FON die Mitstörerhaftung wirksam ausschließt. Zu Beachten ist hier insbesondere, dass FON neben den Login-Daten der FON-Nutzer auch die DNS-Aufrufe protokolliert, so dass ein durch dritte verursachter Schaden in vielen Fällen eindeutig zuzuordnen wäre.
Am 5. Juni 2009 hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass kommerzielles WLAN-Sharing gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.[20][21] Der Fall wurde dort jedoch nicht verhandelt, da FON und 1&1 sich am Tag vor der Verhandlung außergerichtlich geeinigt haben.[22]
Sicherheit
FON bietet dem Nutzer keine Möglichkeit, die WLAN-Datenübertragung des öffentlichen Signals zu verschlüsseln (weder WEP, WPA noch VPN-Tunnel). Alle übertragenen Daten (auch Benutzernamen, Passwörter und Mails) sind daher ohne (optionale) Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Empfangsgebiet für Dritte mit Hilfe entsprechender Software mitlesbar. Der seit Oktober 2006 von FON ausgelieferte Router „La Fonera“ sendet mit zwei getrennten SSIDs, einer öffentlichen und einer verschlüsselten für den abgesicherten privaten Zugang.
Eine anonyme Nutzung ist vertraglich ausgeschlossen.
Die Aufstelladresse des Hotspots ist für jedermann abrufbar. Es steht eine Straßenkarte bereit, auf der der genaue geographische Ort, samt Umgebung angezeigt wird. Der Name ist dagegen nicht öffentlich verfügbar, wenn er nicht explizit angegeben wird.
Nutzbarkeit der „La Fonera“
Die La Fonera ist ein vollwertiger WLAN-Router. FON verpflichtet die Bezieher der Hardware vertraglich, diese ausschließlich mit der von FON freigegebenen Firmware zu betreiben, um am FON-Verbund teilnehmen zu können. Ein Überspielen der Firmware durch nicht autorisierte fremde Firmware wird durch den Einsatz elektronischer Signaturen erschwert. Die Firmware steht als Derivat von OpenWrt unter der GPL und ist im Einklang mit dieser Lizenz frei herunterladbar. Trotz des durch die GPL zugesicherten Rechts auf Anpassung und Weiterentwicklung bemüht sich FON, die Verwendung veränderter Firmware auf dem Router zu unterbinden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/FON
Mithilfe von signierter Firmware will FON verhindern, dass eine andere Firmware auf den Router aufgespielt wird. Inzwischen ist es aber mit etwas Mühe dennoch möglich ein unsigniertes OpenWrt oder DD-WRT zu installieren.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/La_Fonera
Kritik und Probleme
Rechtliche Lage
Ein Problem stellt die rechtliche Lage bezüglich der Verwendung des Internetzugangs dar. Internetzugänge der großen Internetdienstanbieter in Deutschland durften bisher in der Regel nicht dauerhaft Dritten zur Verfügung gestellt werden. Heute gestatten jedoch einige deutsche Internetdienstanbieter die unentgeltliche bzw. nicht-gewerbliche Teilung des Internetzugangs (also im „Linus“-Modell von FON). Die kommerzielle Nutzung (im „Bill“-Modell) ist bei vielen deutschen Anbietern zurzeit problematisch oder ausgeschlossen, auch wenn einige der größten deutschen Provider die Nutzung bisher dulden.
Die Dienstbereitstellung von FON wurde gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß geltendem Recht ordnungsgemäß angemeldet, registriert und veröffentlicht. Möglicherweise besteht außerdem noch eine Anzeigepflicht der Dienstbereitstellung gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß § 6
Telekommunikationsgesetz, nach der jeder einzelne Standort angezeigt werden muss.[17]
Die rechtliche Verantwortlichkeit desjenigen, der anderen Benutzern seinen Internetzugang, auch über Vermittlung von FON, zur Verfügung stellt, ist in Deutschland bisher noch nicht abschließend geklärt. Es ist insbesondere noch offen, ob eine Haftung, zumindest als Mitstörer, in Betracht kommt, wie dies nach aktueller, aber noch nicht obergerichtlicher Rechtsprechung bei einem ungesicherten WLAN der Fall war,[18][19] oder ob die Registrierungspflicht aller Benutzer bei FON die Mitstörerhaftung wirksam ausschließt. Zu Beachten ist hier insbesondere, dass FON neben den Login-Daten der FON-Nutzer auch die DNS-Aufrufe protokolliert, so dass ein durch dritte verursachter Schaden in vielen Fällen eindeutig zuzuordnen wäre.
Am 5. Juni 2009 hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass kommerzielles WLAN-Sharing gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.[20][21] Der Fall wurde dort jedoch nicht verhandelt, da FON und 1&1 sich am Tag vor der Verhandlung außergerichtlich geeinigt haben.[22]
Sicherheit
FON bietet dem Nutzer keine Möglichkeit, die WLAN-Datenübertragung des öffentlichen Signals zu verschlüsseln (weder WEP, WPA noch VPN-Tunnel). Alle übertragenen Daten (auch Benutzernamen, Passwörter und Mails) sind daher ohne (optionale) Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Empfangsgebiet für Dritte mit Hilfe entsprechender Software mitlesbar. Der seit Oktober 2006 von FON ausgelieferte Router „La Fonera“ sendet mit zwei getrennten SSIDs, einer öffentlichen und einer verschlüsselten für den abgesicherten privaten Zugang.
Eine anonyme Nutzung ist vertraglich ausgeschlossen.
Die Aufstelladresse des Hotspots ist für jedermann abrufbar. Es steht eine Straßenkarte bereit, auf der der genaue geographische Ort, samt Umgebung angezeigt wird. Der Name ist dagegen nicht öffentlich verfügbar, wenn er nicht explizit angegeben wird.
Nutzbarkeit der „La Fonera“
Die La Fonera ist ein vollwertiger WLAN-Router. FON verpflichtet die Bezieher der Hardware vertraglich, diese ausschließlich mit der von FON freigegebenen Firmware zu betreiben, um am FON-Verbund teilnehmen zu können. Ein Überspielen der Firmware durch nicht autorisierte fremde Firmware wird durch den Einsatz elektronischer Signaturen erschwert. Die Firmware steht als Derivat von OpenWrt unter der GPL und ist im Einklang mit dieser Lizenz frei herunterladbar. Trotz des durch die GPL zugesicherten Rechts auf Anpassung und Weiterentwicklung bemüht sich FON, die Verwendung veränderter Firmware auf dem Router zu unterbinden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/FON
Mithilfe von signierter Firmware will FON verhindern, dass eine andere Firmware auf den Router aufgespielt wird. Inzwischen ist es aber mit etwas Mühe dennoch möglich ein unsigniertes OpenWrt oder DD-WRT zu installieren.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/La_Fonera
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Dr.Duschlampe
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- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 327
Bald ist doch eh keiner mehr bei diesen PinkThrottlePussies, also was soll die ganze Aktion, wenn man dann überhaupt kein WLAN-2-go finden kann, weil alle zu Kabelanbietern gewechselt sind, die 1. keine Bandbreiten Drosselung vornehmen und 2. die maximal mögliche Bandbreite viel besser einhalten. Bei den Pinken muss man sich sogar ein Add-on besorgen, damit man Youtube-Videos wenigsten anschauen kann:
Kein Wunder, dass viele hier eine Abneigung gegen die Telekom entwickelt haben. Die Pinken haben es sich mehr als nur einmal mit den Kunden verspielt, treten ständig in weitere Fettnäpfchen und machen sich ziemlich unbeliebt.
Telekom YouTube Turbo - lädt Videos schneller 1.0.1
von Malte Götz
Sorgt für schnelleres laden auf YouTube bei Kunden der Deutschen Telekom.
Nur für Telekom Kunden! Keine anderen Anbieter.
Die Telekom drosselt die Geschwindigkeit auf YouTube! Mit diesem AddOn holen sie sich die Geschwindigkeit zurück.
Kein Wunder, dass viele hier eine Abneigung gegen die Telekom entwickelt haben. Die Pinken haben es sich mehr als nur einmal mit den Kunden verspielt, treten ständig in weitere Fettnäpfchen und machen sich ziemlich unbeliebt.
Kenneth Coldy
Banned
- Registriert
- Dez. 2011
- Beiträge
- 4.476
Tintenknall schrieb:Aha ... und die Drosselkom macht alles anders? Ich denke
Nein, denken tust Du offensichtlich nicht. Ansonsten Gratulation, Du schaffst es Dünnschiss in hochtrabenden Worten zu verpacken. Es bleibt aber Dünnschiß. Keine Substanz, eine nur für Kinder interessante Brühe.
T
Tintenknall
Gast
Kenneth Coldy schrieb:Nein, denken tust Du offensichtlich nicht. Ansonsten Gratulation, Du schaffst es Dünnschiss in hochtrabenden Worten zu verpacken. Es bleibt aber Dünnschiß. Keine Substanz, eine nur für Kinder interessante Brühe.
Okay... dann ist Wlan to go also von Anfang an VPN ???
Komisch das ich meinen alten Palm Zire72 mit Wifi Cart noch ungestört mit alten Fonera Free User Account anmelden und als Hotspot nutzen kann !
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tintenknall schrieb:Aha ... und die Drosselkom macht alles anders? Ich denke Otto-Normal User weiß gar nicht, auf was er sich da einlässt! Und die Telekom auch nicht!
Kritik und Probleme
Rechtliche Lage
Ein Problem stellt die rechtliche Lage bezüglich der Verwendung des Internetzugangs dar. Internetzugänge der großen Internetdienstanbieter in Deutschland durften bisher in der Regel nicht dauerhaft Dritten zur Verfügung gestellt werden. Heute gestatten jedoch einige deutsche Internetdienstanbieter die unentgeltliche bzw. nicht-gewerbliche Teilung des Internetzugangs (also im „Linus“-Modell von FON). Die kommerzielle Nutzung (im „Bill“-Modell) ist bei vielen deutschen Anbietern zurzeit problematisch oder ausgeschlossen, auch wenn einige der größten deutschen Provider die Nutzung bisher dulden.
Nachdem die Deutsche Telekom und Fon kooperieren stellt dies kein Problem dar.
Tintenknall schrieb:Die Dienstbereitstellung von FON wurde gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß geltendem Recht ordnungsgemäß angemeldet, registriert und veröffentlicht. Möglicherweise besteht außerdem noch eine Anzeigepflicht der Dienstbereitstellung gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß § 6
Telekommunikationsgesetz, nach der jeder einzelne Standort angezeigt werden muss.[17]
Die Anschrift des Kunden ist bekannt, ebenso ob der Kunde eine Nutzung von WLAN-to-go ermöglicht.
Tintenknall schrieb:Die rechtliche Verantwortlichkeit desjenigen, der anderen Benutzern seinen Internetzugang, auch über Vermittlung von FON, zur Verfügung stellt, ist in Deutschland bisher noch nicht abschließend geklärt. Es ist insbesondere noch offen, ob eine Haftung, zumindest als Mitstörer, in Betracht kommt, wie dies nach aktueller, aber noch nicht obergerichtlicher Rechtsprechung bei einem ungesicherten WLAN der Fall war,[18][19] oder ob die Registrierungspflicht aller Benutzer bei FON die Mitstörerhaftung wirksam ausschließt. Zu Beachten ist hier insbesondere, dass FON neben den Login-Daten der FON-Nutzer auch die DNS-Aufrufe protokolliert, so dass ein durch dritte verursachter Schaden in vielen Fällen eindeutig zuzuordnen wäre.
Die rechtliche Verantwortlichkeit liegt bei der Telekom als Betreiber des WLAN-to-go und durch eine Authentifizierung des Nutzers ist die Identifikation des "Störers" möglich.
Tintenknall schrieb:Sicherheit
FON bietet dem Nutzer keine Möglichkeit, die WLAN-Datenübertragung des öffentlichen Signals zu verschlüsseln (weder WEP, WPA noch VPN-Tunnel). Alle übertragenen Daten (auch Benutzernamen, Passwörter und Mails) sind daher ohne (optionale) Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Empfangsgebiet für Dritte mit Hilfe entsprechender Software mitlesbar. Der seit Oktober 2006 von FON ausgelieferte Router „La Fonera“ sendet mit zwei getrennten SSIDs, einer öffentlichen und einer verschlüsselten für den abgesicherten privaten Zugang.
Eine anonyme Nutzung ist vertraglich ausgeschlossen.
Die Aufstelladresse des Hotspots ist für jedermann abrufbar. Es steht eine Straßenkarte bereit, auf der der genaue geographische Ort, samt Umgebung angezeigt wird. Der Name ist dagegen nicht öffentlich verfügbar, wenn er nicht explizit angegeben wird.
Kein Unterschied zu herkömmlichen HotSpots.
Für weitere Information:
- Telekom - WLAN-to-go
- Youtube - Telekom Info-Video zu WLAN-to-go
ja und?
Ist doch alles kein Thema.
Nicht wirklich!
Ein Telekom-Kunde, der auf seinem Router "WLAN-to-go" freigegeben hat,
und unterwegs einen "WLAN-to-go" Hotspot eines anderen Telekom-Kunden nutzt
hat erst mal überhaupt gar nichts mit Fon zu tun!
Er bleibt schlicht und einfach im Telekom-Netz
und ist als Teilnehmer (sprich Kunde) eindeutig identifiziert.
Wie am heimischen Router auch.
Das macht keinen Unterschied.
Ein nicht-Telekom-Nutzer ist entweder über sein Fon-Login identifiziert
oder er hat bezahlt (und ist darüber identifiziert).
Externe Nutzer nutzen nicht den Anschluß ("die IP") oder gar die Zugangsdaten Eigentümers des DSL-Anschlusses
der einen "WLAN-to-go" Hot-Spot via seinem Router der Telekom zur Verfügung stellt .
Das ist nämlich der kleine, aber feine Unterschied:
Der Telekom-Nutzer stellt den Hotspot der Telekom zur Verfügung,
somit ist der "WLAN-to-go" Hot-spot juristischer Teil der Telekom Hotspot Infrastruktur.
Die Telekom ist also der Betreiber des "WLAN-to-go" Hot-spots,
genau so wie das bei einem Telekom-Hotspot in einem Hotel auch der Fall ist.
Die Telekom speichert die Daten gemäß den gesetzlichen Vorlagen etc etc.,
jeder der hier gesurft hat, ist identifzierbar, im gesetzlichen Rahmen halt.
Ist doch alles kein Thema.
Nicht wirklich!
Ein Telekom-Kunde, der auf seinem Router "WLAN-to-go" freigegeben hat,
und unterwegs einen "WLAN-to-go" Hotspot eines anderen Telekom-Kunden nutzt
hat erst mal überhaupt gar nichts mit Fon zu tun!
Er bleibt schlicht und einfach im Telekom-Netz
und ist als Teilnehmer (sprich Kunde) eindeutig identifiziert.
Wie am heimischen Router auch.
Das macht keinen Unterschied.
Ein nicht-Telekom-Nutzer ist entweder über sein Fon-Login identifiziert
oder er hat bezahlt (und ist darüber identifiziert).
Externe Nutzer nutzen nicht den Anschluß ("die IP") oder gar die Zugangsdaten Eigentümers des DSL-Anschlusses
der einen "WLAN-to-go" Hot-Spot via seinem Router der Telekom zur Verfügung stellt .
Das ist nämlich der kleine, aber feine Unterschied:
Der Telekom-Nutzer stellt den Hotspot der Telekom zur Verfügung,
somit ist der "WLAN-to-go" Hot-spot juristischer Teil der Telekom Hotspot Infrastruktur.
Die Telekom ist also der Betreiber des "WLAN-to-go" Hot-spots,
genau so wie das bei einem Telekom-Hotspot in einem Hotel auch der Fall ist.
Die Telekom speichert die Daten gemäß den gesetzlichen Vorlagen etc etc.,
jeder der hier gesurft hat, ist identifzierbar, im gesetzlichen Rahmen halt.
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