DHL, Tablet aus Päkchen geklaut worden

Wieso soll sich DHL bei dir melden? Wenn dann melden die sich beim Absender. Und der Absender also der Verkäufer steht bei dir in der Pflicht.
 
Zumal Päckchen nicht zwigend kleiner sind als Pakete. Pakete sind quasi der Begriff für versicherte Sendungen und Päckchen für unversicherte Sendungen.
Das hat doch nichts mit Packmaterial am Hut?!
 
Ich glaube wir reden auch einfach aneinander vorbei... Mit Päckchen mein ich einfach nur die kleinere Paketform. So meine es wohl auch der TE.
 
Naja dann muss man sauber schreiben um was es geht. Paket oder Päckchen macht rechtlich einiges aus!
 
Nur weil die Post das so nennt? Wohl kaum... Außerdem kann man auch ein Päckchen versichert verschicken.
 
Darum gehts doch,
Wurde es als Päckchen verschickt ist es nicht versichert, (ok kann man versichern aber nur bis 25€...spielt hier ja wohl keine Rolle)
als Paket aber schon.

WIe groß das Ding war ist total egal...
 
Kann man nicht (mehr), Päckchen ist unversichert, Paket ist versichert und mit der Größe oder dem Verpackungsmaterial hat beides erstmal herzlich wenig zu tun.

Falcon schrieb:
Ähm, doch. Du darfst verlangen, dass Päckchen im Beisein des Postboten zu öffnen, wenn Du bemerkst dass es beschädigt oder evtl. sogar geöffnet wurde.
Nein, das steht bei DHL auch so in den AGB, das einzige was du machen darfst und sollst, ist vor der Unterschrift das Paket äußerlich auf Beschädigungen prüfen.

Den Inhalt eines Paketes zu kontrollieren ist einzig bei UPS möglich, war zuminest vor 1~2 Jahren so.
.
 
Falcon schrieb:
Ähm, doch. Du darfst verlangen, dass Päckchen im Beisein des Postboten zu öffnen, wenn Du bemerkst dass es beschädigt oder evtl. sogar geöffnet wurde.

Verlangen darfst du viel, ein Recht drauf hast du aber nicht!
Das hat ja mit der eigentlichen Dienstleistung des Transports nichts zu tun.
Du darfst das Paket erst öffnen, nachdem du unterschrieben hast.
Solltest du es dann aufmachen und nur Steine vorfinden, dann nimmt der Zusteller das Paket sicher nicht mehr zurück.
Und außerdem besteht ein Unterschied zwischen Paket und Päckchen, das ist bei DHL nun mal so.

Gruß
 
d0xs schrieb:
bis jetzt hat sich keiner von den Diebeversandhandel ( DHL ) gemeldet.

wieso sollten sie auch?
Nochmal: der Händer hat dir ein Tablet zu liefern.
Du hast kein Tablet bekommen, also melde dich beim Händler.
Wenn dieser das wie auch immer Verschlampt, dann muss er dir ein Neues zuschicken.

Du hast DHL nicht beauftragt, also hast du mit DHL auch nichts am Hut.
 
Das war kein Päkchen sondern ein Paket!
Ich habe es bei Satkontor bestellt, denke nicht das die leere Sachen verschicken!

Ja habe direkt bei der DHL Stelle eine Schadensanzeige erstellt! Also die gute Mitarbeiterin meinte ich bekomme Post von denen.
 
das ist doch egal, Satkontor muss dir ein Tablet liefern, das hast du nicht bekommen.
also muss dir Satkontor ein neues Schicken.
sollen die sich doch mit der Post herum ärgern, schließlich sind sie die Vertragspartner der Post und nicht du!
 
d0xs schrieb:
Das war kein Päkchen sondern ein Paket!
Ich habe es bei Satkontor bestellt, denke nicht das die leere Sachen verschicken!

Ja habe direkt bei der DHL Stelle eine Schadensanzeige erstellt! Also die gute Mitarbeiterin meinte ich bekomme Post von denen.

Die Schadensanzeige tätigt der Versender; nicht der Empfänger.
Der Satkontor soll dir einen Ersatz schicken und diese sollen einen Schadensfall/Streitfall bei der DHL öffnen.

Der Empfänger kann eh keine Ansrpüche dort geltend machen.


ps. in der Regel schaut man sich die Pakete bei der Übergabe an. Wenn dort Jemand mit einem Tapetenmesser Löcher reinschnitzt,
nimmt man das Paket einfach nicht an.
Am Besten noch ein Foto machen und dem Versender mitteilen, dass das Paket bereits geöffnet wurde und die Annahme dadurch
verweigert wurde.
 
MopedHeinz schrieb:
Was interessiert Dich als privater Konsument ein HGB?

hast du nix gelernt? :freak:

Auch wenn § 421 I 2 HGB besser passt, wenn du schreibst der Empfänger kann keine Rechte geltend machen, so ist das schlichtweg falsch. Das ging früher in bestimmten Konstellationen über die DSL, heute über die § 421 HGB.

Und ob man sich in dem Fall mit Satkontor oder der Post rumärgert macht keinen großen Unterschied. Als ob ein Händler einfach mal so ein neues Tablet zuschicken würde, weil du behauptest das Paket sei leer gewesen...
 
MopedHeinz schrieb:
Was interessiert Dich als privater Konsument ein HGB?

hast du nix gelernt? :freak:

Natürlich war § 421 Abs. 1 Satz 2 gemeint (Danke canni2k) und ja, das HGB ist selbstverständlich bei einem Frachtvertrag immer anwendbar, weil dieser Vertragstyp eben schlicht dort (und nicht bspw. im BGB) geregelt ist.

Deine erste Frage sollte damit beantwortet sein, die zweite lasse ich mir grds. nur von Personen stellen, die sich intellektuell auf meinem Niveau befinden.
 
Canni2k schrieb:
Und ob man sich in dem Fall mit Satkontor oder der Post rumärgert macht keinen großen Unterschied.

Als ob DHL ihm ein Neues Tablet schickt, geschweige denn ihm Geld gibt. DHL hat doch gar kein Geld von ihm.
Die Post kann eh nicht herausfinden ob das Tablet geklaut wurde, wie auch (außer eventuell über das Paketgewicht)
Ein Neues Tablet bekommt er aber auf alle fälle nur von Satkontor, also sollte er auch da druck machen statt bei DHL.
 
Falcon schrieb:
Ähm, doch. Du darfst verlangen, dass Päckchen im Beisein des Postboten zu öffnen, wenn Du bemerkst dass es beschädigt oder evtl. sogar geöffnet wurde.

Öhm nein! Arbeite selbst bei der Post / DHL. Wenn das ein Kunde von mir verlangt sag ich das geht nicht und Zeit dafür hab ich auch keine und ich muss auch laut Dienstvorschrift nicht warten oder als Zeuge fungieren!

Ganz einfach: Paket annehmen oder verweigern. Andere Optionen gibt es beim Paketmann nicht!
 
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