DHL, Tablet aus Päkchen geklaut worden

Canni2k schrieb:
Auch wenn § 421 I 2 HGB besser passt, wenn du schreibst der Empfänger kann keine Rechte geltend machen, so ist das schlichtweg falsch. Das ging früher in bestimmten Konstellationen über die DSL, heute über die § 421 HGB.

Und ob man sich in dem Fall mit Satkontor oder der Post rumärgert macht keinen großen Unterschied. Als ob ein Händler einfach mal so ein neues Tablet zuschicken würde, weil du behauptest das Paket sei leer gewesen...

ach der TE ist ein Gewerblicher und lt. deiner Argumentation gilt nun das HGB? :D

Der Versender ist der Jenige, welcher Ansprüche gegenüber DHL geltend machen kann.
Welchen Contract hat der Empfänger(=Konsument, nach BGB ) mit dem Versender geschlossen? Antwort: Gar Keinen!

Einziger Contract-Partner vom Versender ist die DHL und nicht der Empfänger.


vermutlich ist dir die Differenz zwischen BGB und HGB nicht ganz klar? Ein billiger Konsument nach BGB ist nie und wird
nie ein Vertragspartner nach HGB. so ist
 
Eine Ausbildung zum Paketwart und ein Englischkurs an der VHS machen noch lange keinen Juristen und erst recht keinen Transportrechtler.

Letzterer muss man in diesem Fall nicht wirklich sein, um die Anwendbarkeit des § 421 HGB oder der DSL ganz allgemein zu verstehen.

Mglw. hat canni2k ja die Geduld, dir das zu erklären, wobei ich die nötige Einsichtsfähigkeit bezweifle.
 
Doc Foster schrieb:
Eine Ausbildung zum Paketwart und ein Englischkurs an der VHS machen noch lange keinen Juristen und erst recht keinen Transportrechtler.

Letzterer muss man in diesem Fall nicht wirklich sein, um die Anwendbarkeit des § 421 HGB oder der DSL ganz allgemein zu verstehen.

Doc Foster....
ach du bist Paketwart und Englishkursteilnehmer an der VHS? :freak:
ich dachte, du bist
ein Arzt?



Erkenntnis: Dampfplauderer plaudern viel Dampf!
 
Bis heute hat sich keiner gemeldet! Schade nie wieder DHL! :)
 
Wieso sollte sich jemand bei Dir melden? Vertragspartner von DHL ist immer noch der Händler und im Geschäftsleben ist es nun einmal so, daß erster Ansprechpartner immer der Vertragspartner ist.
Und: was kann DHL dafür, wenn sich derjenige, der die Lieferung angenommen hat, diese nicht auf äußere Beschädigungen untersucht hat? Ich mache das jedenfalls immer, ist es beschädigt, nehme ich es nicht an. Davon abgesehen ist es sehr dreist, für das eventuelle Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters ein komplettes Unternehmen zu verunglimpfen, wie es in Deinem, im Aquarium versenkten, Post geschehen ist. Ich für meinen Teil kann nur sagen, daß DHL das zuverlässigste Transportunternehmen ist. Mit anderen Anbietern hatte ich gelegentlich Probleme, mit DHL nie.
 
Dir wurde doch schon oft genug gesagt, dass du dich an den Händler wenden sollst (unter anderem Post 2)
Sofern du irgendwann noch ein Tablet willst, solltest du das endlich tun. Wenn der Händler nicht will, dann mach ihm druck...
 
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