KurzGedacht schrieb:Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen da ich davon nicht all zu viel verstehe.
Soweit ich weiß bedeutet die Verwendung einer Befehlssatzarchitektur die unter der BSD Lizenz steht nicht zwangsläufig dass kein Teil der tatsächlichen technischen Umsetzung einen Patentschutz erlangen kann.
Die BSD Lizenz enthaelt keinen Schutz vor Patenten. Ist ohnehin recht schwierig, weil Patente etwas ganz was anderes sind als das Urheberrecht; die GPLv3 versucht wenigstens, davor zu schuetzen, dass ein Hersteller zwar den Quellcode hergibt, aber das Zeug vorher patentiert und dann Ansprueche auf die freie Software geltend macht; gegen ein Patent eines Drittherstellers schuetzt auch das nicht.
M.a.W., wenn RISC-V unter BSD Lizenz steht, koennte jemand versuchen, ein Patent auf eine Befehlssatzerweiterung zu beantragen, gleich darauf diese Erweiterung als Standard-RISC-V-Erweiterung vorzuschlagen, und wenn das akzeptiert wird und das Patent erteilt wird, hat RISC-V ein Problem. Wobei ich es ohnehin pervers finde, dass Patente auf (Teile von) Befehlssaetze erteilt werden.
Weg von Befehlssatz, reden wir ueber Implementierungstechniken: Gegen das Patentieren von Implementierungstechniken hilft sowieso nichts (auch nicht GPLv3), aber da ist zumindest die Theorie, dass man dann eben eine andere Implementierungstechnik verwendet (und wenn es keine andere Moeglichkeit gibt, sollte das Patent nichtig sein; wie effektiv das ist, ist aber die Frage).