Gismo19
Ensign
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 151
Hi Leute,
ich bin fix und alle.(körperlich und geistig)
Ich find einfach nichts was auf meinen Fall zutrifft.
Hoffentlich kann mir einer von euch weiterhelfen.
Ich fang am besten ganz vorne an.
Ich arbeite für einen Dienstleister in München.
Bin aber seit ende März in Herborn (ca. 500km, ca. im schnitt 5std fahrt)
beim Kunden vor Ort eingesetzt, zur Projektbetreuung.
Regulär hab ich eine 40Std Woche bei 5 Tagen(Mo.-Fr.)
Jetzt mein Problem:
mein AG sieht die Fahrt zum Kunden als Arbeitsweg und nicht als Dienstreise=Arbeitszeit.
Arbeiten muss ich aber trotzdem 40Std in der Woche.
D.h. nach 5Std. autofahren (im idealfall) muss ich noch min. 5Std arbeiten,
genauso siehts dann am Fr. aus damit ich auf meine Std. komm.
Und unter der Woche min. 10Std. rein rechnerisch.
Jetzt wollt ich von euch wissen wie es in meinem Fall ist:
gilt die Fahrt zum Kunden als Arbeitszeit? Oder nicht?
Ein biserl hab ich mich schon infomiert und oft kommt der Verweis auf irgendwelche Klauseln im AV.
Nur in meinem steht nichts der gleichen, sondern nur zwischen wem das Arbeitverhältnis ist.
D.h. die Adresse meines AG und meine (Wohnort und Lebensmittelpunkt: München).
Ebnfalls hab ich das gefunden weiß nur nicht ob das so für mich zutrifft.
Einige Fälle hab ich auch gefunden aber keinen, der eine so weite Anreise hat.
Ich hoffe das mir einer da helfen kann, hab auch schon meinen Anwalt gefragt (leider keiner für Arbeitsrecht)
der sagt das sowas mein AG mir nicht zumuten kann...?
In anderen Foren wird auch oft geschrieben das es von AG zu AG unterschiedlich ist und Verhandlungssache ist.
Nur ist eine 5 Tage Woche schon hart, wenn ich aber dann einen Termin hab, den ich nur auf Freitag legen kann, dann wirds richtig hart.
Anreise und Abreise + Arbeitsstd.: min. jew. 17Std.
die anderen Tage min. 12 Std Arbeitszeit.
Danke im voraus.
Gruß G.
ich bin fix und alle.(körperlich und geistig)
Ich find einfach nichts was auf meinen Fall zutrifft.
Hoffentlich kann mir einer von euch weiterhelfen.
Ich fang am besten ganz vorne an.
Ich arbeite für einen Dienstleister in München.
Bin aber seit ende März in Herborn (ca. 500km, ca. im schnitt 5std fahrt)
beim Kunden vor Ort eingesetzt, zur Projektbetreuung.
Regulär hab ich eine 40Std Woche bei 5 Tagen(Mo.-Fr.)
Jetzt mein Problem:
mein AG sieht die Fahrt zum Kunden als Arbeitsweg und nicht als Dienstreise=Arbeitszeit.
Arbeiten muss ich aber trotzdem 40Std in der Woche.
D.h. nach 5Std. autofahren (im idealfall) muss ich noch min. 5Std arbeiten,
genauso siehts dann am Fr. aus damit ich auf meine Std. komm.
Und unter der Woche min. 10Std. rein rechnerisch.
Jetzt wollt ich von euch wissen wie es in meinem Fall ist:
gilt die Fahrt zum Kunden als Arbeitszeit? Oder nicht?
Ein biserl hab ich mich schon infomiert und oft kommt der Verweis auf irgendwelche Klauseln im AV.
Nur in meinem steht nichts der gleichen, sondern nur zwischen wem das Arbeitverhältnis ist.
D.h. die Adresse meines AG und meine (Wohnort und Lebensmittelpunkt: München).
Ebnfalls hab ich das gefunden weiß nur nicht ob das so für mich zutrifft.
Einige Fälle hab ich auch gefunden aber keinen, der eine so weite Anreise hat.
Ich hoffe das mir einer da helfen kann, hab auch schon meinen Anwalt gefragt (leider keiner für Arbeitsrecht)
der sagt das sowas mein AG mir nicht zumuten kann...?
In anderen Foren wird auch oft geschrieben das es von AG zu AG unterschiedlich ist und Verhandlungssache ist.
Nur ist eine 5 Tage Woche schon hart, wenn ich aber dann einen Termin hab, den ich nur auf Freitag legen kann, dann wirds richtig hart.
Anreise und Abreise + Arbeitsstd.: min. jew. 17Std.
die anderen Tage min. 12 Std Arbeitszeit.
Danke im voraus.
Gruß G.