Dienstreisezeit=arbeitszeit

Gismo19

Ensign
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Okt. 2007
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151
Hi Leute,

ich bin fix und alle.(körperlich und geistig)
Ich find einfach nichts was auf meinen Fall zutrifft.

Hoffentlich kann mir einer von euch weiterhelfen.


Ich fang am besten ganz vorne an.

Ich arbeite für einen Dienstleister in München.
Bin aber seit ende März in Herborn (ca. 500km, ca. im schnitt 5std fahrt)
beim Kunden vor Ort eingesetzt, zur Projektbetreuung.

Regulär hab ich eine 40Std Woche bei 5 Tagen(Mo.-Fr.)

Jetzt mein Problem:

mein AG sieht die Fahrt zum Kunden als Arbeitsweg und nicht als Dienstreise=Arbeitszeit.
Arbeiten muss ich aber trotzdem 40Std in der Woche.
D.h. nach 5Std. autofahren (im idealfall) muss ich noch min. 5Std arbeiten,
genauso siehts dann am Fr. aus damit ich auf meine Std. komm.
Und unter der Woche min. 10Std. rein rechnerisch.


Jetzt wollt ich von euch wissen wie es in meinem Fall ist:
gilt die Fahrt zum Kunden als Arbeitszeit? Oder nicht?


Ein biserl hab ich mich schon infomiert und oft kommt der Verweis auf irgendwelche Klauseln im AV.
Nur in meinem steht nichts der gleichen, sondern nur zwischen wem das Arbeitverhältnis ist.
D.h. die Adresse meines AG und meine (Wohnort und Lebensmittelpunkt: München).
Ebnfalls hab ich das gefunden weiß nur nicht ob das so für mich zutrifft.
Einige Fälle hab ich auch gefunden aber keinen, der eine so weite Anreise hat.

Ich hoffe das mir einer da helfen kann, hab auch schon meinen Anwalt gefragt (leider keiner für Arbeitsrecht)
der sagt das sowas mein AG mir nicht zumuten kann...?
In anderen Foren wird auch oft geschrieben das es von AG zu AG unterschiedlich ist und Verhandlungssache ist.

Nur ist eine 5 Tage Woche schon hart, wenn ich aber dann einen Termin hab, den ich nur auf Freitag legen kann, dann wirds richtig hart.
Anreise und Abreise + Arbeitsstd.: min. jew. 17Std.
die anderen Tage min. 12 Std Arbeitszeit.


Danke im voraus.

Gruß G.
 
Also ein Anwalt für Arbeitsrecht wäre dir zu empfehlen. Solange wir deinen Arbeitsvertrag nicht kennen, solange können auch wir nur im Nebel stochern.
Wenn es kein Fachanwalt ist - und wenn dieser vielleicht noch nicht einmal den Arbeitsvertrag gelesen hat - ist dies ja nur seine persönliche Meinung, jedoch keine juristische Wertung. Damit hast du auch nichts gewonnen.
 
Nein, nur Montag und Freitag und das langt auch schon.
Das ist insgesammt fast doppelt soviel Wegzeit wie wenn ich von meiner Wohnung regulär
in die Arbeit fahre.(ges. Woche gerechnet)

Naja in meinem AV steht nicht viel drinne, was solch einen Fall betrifft.
Es gibt weder eine Klausel das mein AG berrechtigt ist mich an dritte weiterzuleiten/überlassen
noch Deutschlandweit zu versetzen.


Ich halt das so auf jedenfall nicht lange aus(körperlich), vorallem nachdem mir letzte Woche
gesagt wurde das ich noch bis min. ende diesen Jahres da oben hocken werde.
 
Das kommt es auch darauf an, ob du Selbstfahrer bist, dass heißt du hast Konzentration aufbringen müssen, dann ist dies Arbeitszeit.
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder aber als Beifahrer, zählt das dann eben nicht mehr zur Arbeitszeit...

Rede mit deinem Chef über eine vertragliche Lösung ;)
 
erkundige dich doch mal beim arbeitsgericht. Dafür sind die ja da. So ne Auskunft kost normalerweise auch nichts.
Dann drehst du deinem AG nen Gespräch ins Bein, danach kannste dir vermutlich nen neuen Job suchen, weil der AG eh nicht klein beigeben muss. Wenn du da nicht konsequent bist, hats eh keinen Sinn.
Vllt sagst es ihm auch einfach mal so, dass es dir nciht passt und suchst dir dann gleich was neues. Die AGs lernen es sonst doch eh nicht. Wenn einem ein MA wichtig ist, dann kann man ihn auch entsprechend behandeln.

40 Stunden werden bezahlt, 40 Stunden werden gearbeitet. Nicht eine mehr, sofern sie nicht bezahlt ist. Alles andere ist doch Mist.
 
Wie ist denn das mit der Unterbringung vor Ort? Ist die selbst angemietet oder wird von der Firma gestellt? Ist die nur von Montag bis Freitag angemietet bei Stellung durch die Firma?

Sonst dürfte das Arbeitszeitgesetz greifen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Dort steht ja in § 2 Absatz 1 nichts vom Weg zur Arbeit drin. Sicherlich kann man sich jetzt darüber streiten, wie eine abweichende Beschäftigungsstelle behandelt werden kann aber auch wenns für dich schwer ist, das was du machst ist bei sehr sehr vielen Leuten Alltag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterbringung ist von Mo.- Fr. früh.
Wird vom AG bezahlt.
Das passt auch alles.

Es geht mir rein um die Zeit die mir verloren geht die ich dann in 3 tagen wieder reinholen muss!
Davon mal abgesehen, ich hab mir das mal ausgerechnet: bis jetzt hab ich meinem AG 75 Std geschenkt!
Hat einer von euch vom AG 75 Std. schon mal geschenkt bekommen.
Das sind fast ZWEI WOCHEN URLAUB!!

Und mit der Fahrerrei, wir sind zu zweit und wechseln uns ab(Poolcar).
Und egal ob ich fahr oder er ich bin nach einer Fahrt von 500km total im arsch, da es ja meine
PRIVATE Zeit ist will ich so schnell wie möglich rauf, auch mein Kollege.
Und wenn man dann die meiste Zeit Vollgas fährt (200+ km/h) geht das einem (als Fahrer
oder Beifahrer) ganz schön an die Substanz.
 
Wie sieht denn deine Abrechnung aus?

Ist das sowas wie Auslöse?

Fragen über Fragen.
 
@Touch-Knie: wie Auslöse?
Hab ein ganz normales mtl. Bruttogehalt. Keine Extrakohlen dabei.
 
Dann bleibt dir im Zweifel nur der Wechsel des Arbeitsplatzes, es ist nunmal so. Es gibt im Zweifel nur die Möglichkeit über gewisse Sonderregulungen (mehr Geld, mehr Urlaub,...) mit dem Arbeitgeber zu sprechen soweit dem der Arbeitsvertrag und ein ggf. vorhandener Tarifvertrag nicht im Wege stehen.

Hier auch nochmal ein paar Beispiele zur Bestätigung des Hinweises aus dem Arbeitszeitgesetz:

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/fahrzeiten-sind-keine-arbeitszeit.html
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/351/339197/text/

Auslöse gibts oft in der Baubranche zur Finanzierung von Unterkunft (wird ja hier gestellt) & Co.
 
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@robafella

Deswegen gibt es ja auch genug offene Frage:

Dann halt Verpflegungsmehraufwand.

Es ist dann halt eine Frage,ob der Bruttolohn richtig berechnet wird?

Kann man so nicht beantworten.
 
@robafella: die genannten Beispiele von dir treffen ja nicht mal annähernt auf mich zu!
Mal davon abegesehen das ich das selber auch bei der google-suche gefunden hab und der Typ im ganzen
Jahr auf 155 Std. Fahrzeit kommt. Das ist soviel wie wenn ich ganz normal von mir Daheim ins Büro fahr, sogar weniger!

Ich hab allein in 8 WOCHEN schon die hälfte der Reisezeit wofür er ein Jahr gebraucht hat!
Und da brauchst du mir nicht sagen das das gang und gebe ist...

Ich weiße nur nochmal auf das hir hin:

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstreise

Der erste Satz und "Anlässe für Dienstreisen" s. unten.

Fakt ist das in meinem AV nur die Adresse meiner Firma ist und die meines Wohnsitztes.
Außerdem, soweit ich weiß, beträgt der zumutbarer Arbeitsweg 1,5 Std. am Tag.

Und ich hab mir den Arbeitsort 500km von zu Hause gewiss nicht freiwillig ausgesucht.
Solche Fälle gibts häufig, genannt auch Pendler! Die einfach in ihrer nähe keine Arbeit finden.
Ich wurde ja gezwungenermaßen da rauf verfrachtet!:mad::mad::mad:

Danke erst mal, auch wenn ich gerade nichts neues gehört/gelesen hab.
Vllt gibts ja doch einen hier der deffinitiv weiß was sache ist und nicht nur halbwissentlich helfen will.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du dir das aber durchgelesen hast, konntest du auch erkennen, dass die Fahrzeit in der Summe absolut keine Rolle spielt. Es kommt gar nicht auf die Beispiele an sondern nur auf die rechtliche Würdigung. Demnach ist die Fahrzeit keine Arbeitszeit! Ob das in der Woche nun 5h, 10h oder mehr ist, ist dabei vollkommen irrelevant was die rein gesetzlichen Vorschriften angeht.

Das das eine Dienstreise ist hat keinerlei Auswirkung auf die Anerkennung als Arbeitzeit. Das das ne Dienstreise ist bezweifelt hier auch niemand - dabei gehts vor allem um eine steuerliche Absetzbarkeit und die etwaige Erstattung von Reisekosten.

Wenn dir die Information hier nicht genügen, bleibt dir im Zweifel nur der Weg zu einem Arbeitsrechtsanwalt, deiner Gewerkschaft wenn du dort Mitglied bist, einem Gespräch mit dem Betriebs-/Personalrat oder aber Arbeitgeber. Im Zweifel gerade bei den ersten beiden den Arbeitsvertrag nicht vergessen, da kommts im Zweifel auf die Formulierungen an.

Hinsichtlich eines zumutbaren Arbeitsweges (der übrigens nirgendwo ultimativ bestimmt ist - dort gibt es nur gerichtliche Einzelfallentscheidungen, die auch abhängig von Verdienst & Co sind) solltest du nicht vergessen, dass dieser Weg auf Grund einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft nicht jeden Tag zurück gelegt wird.
 
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Gismo19 schrieb:
...Hab ein ganz normales mtl. Bruttogehalt. Keine Extrakohlen dabei.

D.h. du bekommst keine Reisekostenpausche von 24 Euro (- Frühstück, falls es anfällt)) pro Tag (24 Stunden) vor Ort bzw. die anteiligen Reisekostenpauschen für Reisetage?

Bei meinem Arbeitgeber ist Reisezeit = Arbeitszeit, welche wir individuell abfeiern, ich bin aber immer an verschiedenen Orten. So gehe ich mal früher oder komme später ins Büro, das handhaben wir ganz frei.
 
Die Anfahrtszeit zählt normalerweise nicht zur Arbeitszeit, da der der Dienstbeginn ja später liegt und du dich lt. deinem Arbeitsvertrag pünktlich zum Arbeitsbeginn einfinden musst.
(Die Anfahrt ist sozusagen dein Privatvergnügen)
Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort fallen nicht unter Arbeitszeit.

Sonst müsste der AG ja jedem AN die Anfahrtszeit in die Arbeitszeit mit anrechen. Auch wenn der AN nur 15 Minuten unterwegs wäre.

Für den erhöhten Aufwand um den anderen Dienstort zu erreichen, bzw. dort zu bleiben (Frühstück, Hotel, Verpflegung etc) muss dir der AG allerdings eine Vergütung ausbezahlen.

Was anderes wäre, wenn du Arbeitsmaterial mit zum Dienstort transportierst, dann muss die Reisezeit als Arbeitszeit angerechnet werden, da du dann einen Auftrag (fahr mit dem Material zum Kunden A nach Hamburg und bau das ein) hast und somit dienstlich unterwegs bist.

Kommt aber immer drauf an, was genau im Vertrag steht.
 
Reisezeit = Arbeitszeit in dem Falle.
Keine Arbeitszeit ist natürlich die Fahrt von der Wohnung zum Sitz des Arbeitgebers.
 
@Fu Manchu: doch die bekomm ich. aber das ist kein muss, da ich die Verpflegungspauschale auch am ende
des Jahres mir vom Staat holen kann. Das zählt nicht als Sonderleistung, weil das der AG nicht zahlen muss!

@Virus27: Da geb ich dir auch völlig recht. Nennt sich dann, soweit ich weiß, Wegezeit.
Aber ich fahr ja nicht in meine Firma, sondern zum Kunden. Und diese Fahrt dauert 5Std. einfach.
Und genau so eine Klausel steht nicht in meinem AV!!!
Das der AG den normalen Arbeitsweg von Wohnort zur Arbeit nicht zahlt ist mir völlig klar, nur fahr ich
ja nicht zu meinem normalen Arbeitsplatz.

Naja wie dem auch sei, ich ruf jetzt mal beim Arbeitsgericht an, dann sind wir alle schlauer.


So ich hab jetzt mit dem Arbeitsgericht telefoniert, die dürfen keine Ausagen machen und AV prüfen
sondern nur Infos ürber Gesetze geben, da es dafür aber keines gibt muss ich zu einem Anwalt für Arbeitsrecht.
D.h. bis jetzt hat noch keiner recht, weder ich noch ihr.;)

Ich hof aber trotzdem noch das es hier einen gibt der sich tatsächlich mit der Materie auskennt.

Danke aber trotzdem und eine schönen langens WE, wer eins hat.;)
Ich rühr mich wenn ich schlauer bin.^^
 
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hi!

Ich glaub das hängt vom Dienstvertrag ab.
Was steht den in deinem Dienstvertrag beim Arbeitsort?
Wenn es ein fixer Ort ist z.B. Berlin und du aber irgendwoanders hin muss,
dann kriegst du das Geld vom Arbeitsgeber.

Aber wie gesagt, das hängt vom Vertrag ab,
aber informiere dich lieber bei der Gewerkschaft, die wissens sicher besser.

mfg
 
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