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Das hängt schlicht und einfach vom Arbeitsvertrag ab.
Bei uns in der Firma gibt es eine Betriebsvereinbarung, nach der Reisezeiten als Abreitszeit gelten.
Aber das eben auch unter besonderen Bedingungen.
Fliegt man z.B. zu einem Kunden, gilt die Zeit des spätesten CheckIns (siehe Flugticket) als Arbeitsbeginn, die Zeit der Ankunft am Heimatflughafen als Arbeitsende.
Logischerweise kann man aber natürlich (GERADE BEI EINEM DIENSTLEISTER) dann nicht einfach nach 4 Stunden beim Kunden wieder abhauen.
An solchen Tagen kommen dann eben ein paar Stunden mehr zustande, die man anderswo dann wieder abbummelt.
Aber wie gesagt:
Das sollte entweder in Deinem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung des Unternehmens einheitlich geregelt sein (würde mich wundern, wenn das nicht so ist)
Übrigens...
In Deinem Fall wäre es durchaus sinnvoll (und meines Erachtens auch die normale Vorgehensweise), wenn Du Dir unter der Woche in München ein Hotel nimmst und halt Montag früh hinfährst und am Freitag abend zurück.