bender_ schrieb:
Hier wurde den Unternehmen Zeit für Stellungnahmen eingeräumt. Das kann man jetzt so interpretieren, dass bis zum Erlass einer Allgemeinverfügung erstmal aktive ONTs illegal sind.
Das waere eine abenteuerliche Interpretation. Aktive ONTs sind nicht illegal, was illegal ist den Ethernet-Ausgang des ONTs als den gesetzlich vorgeschriebenen "passiven Netzabschlusspunkt" zu erklären. Ein ISP kann und darf natuerlich ISP-ONTs (und Router anbieten).
bender_ schrieb:
Sie existieren aber nunmal und das aus guten Gründen, welche die BNetzA auch schlüssig dargestellt hat. Der gesunde Menschenverstand erfordert anscheinend die Situation ganzheitlich zu betrachten und nicht blind einer Verordnung zu folgen, die - um Mal ehrlich zu sein - hauptsächlich die feuchten Träume von ein paar wenigen Technikverstehern befriedigt. Für die Mehrheit der Endkunden bringt sie aber nicht wirklich einen Mehrwert sondern in den meisten Fällen nur Mehrkosten.
Mit anderen Worten, Du stimmst mit der Analyse des Gesetzestextes mit mir überein, meint aber die Befolgung des Gesetzes durch ISPs wäre optional? Und zwar weil in Deiner Meinung das Gesetz nicht ideal ist? Das ist ein interessantes Rechtsverständnis. Bei der Befolgung von Vorschriften/Gesetzen ist erst mal egal ob diese einen Mehrwert oder Kosten verursachen und auch fuer wen (ISP oder Endkunde). Ob nun die Verwendung eines eigenen ONTs tatsächlich nennenswerte Vorteile bringt ist eine gänzlich andere Frage.
bender_ schrieb:
Dass in einem Computerforum, im Speziellen hier im Bereich wo sich verdichtet solche Technikverstehern tummeln, ein anderer Tenor herrscht, finde ich verständlich. Nur das Maß an Arroganz mit dem man sich hier über gemäßigtere Sichtweisen, sei es von Verbänden, der BNetzA empört, finde ich unangemessen.
Das Problem ist, dass es sich hier um eine direkte Konsequenz eines relevanten Gesetzes handelt, es herrscht hier wenig Spielraum fuer "gemäßigtere Sichtweisen" zumindest wenn diese, so wie Deine, nicht kompatibel zum Gesetz sind; dabei ist es wie gesagt egal ob Du oder ich eigene ONTs fuer sinnvoll halten. Was Du Arroganz nennst, nenne ich zunehmende Direktheit in der Kommunikation um klar zu machen, dass es hier keinen Kompromiss geben kann, Zwngs-ONTs sind entweder Gesetzes-konform oder sie sind es nicht. In meiner textnahen Lesung des aktuellen TKG sind sie es nicht. IMHO ergibt sich daraus quasi automatisch die Konsequenz, dass Schlauberger ISPs die bisher keine Gf-TAs gebaut haben (wie wir uns hoffentlich einig sind nicht aus Kostengründen) diese auf Kunden-Wunsch nachtraeglich montieren muessen; und das mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne das in Rechnung stelle zu dürfen (die BNetzA hat in ihrer Antwort dazu keine klare Stellung bezogen).
ALTERNATIV, kann ein solcher ISP allerdings hingehen und den ONT als Teil seines aktiven Netzes erklaeren, muss dann aber fuer die Stromkosten aufkommen (
TKG § 145 (1)):
"(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann.
Soweit dies zum Netzabschluss erforderlich ist, ist der Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, dem Telekommunikationsnetzbetreiber auf Antrag den Anschluss aktiver Netzbestandteile an das Stromnetz zu ermöglichen. Die durch den Anschluss aktiver Netzbestandteile an das Stromnetz entstehenden Kosten hat der Telekommunikationsnetzbetreiber zu tragen."
Das laesst extrem wenig Spielraum fuer alternative Interpretationen...
bender_ schrieb:
Ab dem Punkt ist die Diskussion dann auch von meiner Seite beendet. Denn bis zu meiner Anmerkung dahingehend hast Du weiterhin argumentiert als würde es die Stellungnahme der BNetzA nicht geben. Die behält übrigens ihre Gültigkeit auch wenn das konkrete Gesetz bereits Nachfolger hat. Chronologie ist im Recht nur ein Aspekt von vielen.
Nein, mein Argument war nicht, dass die BNetzA das nicht gesagt haben könnte, sondern dass das nicht die aktuelle Position der BNetzA beschreiben dürfte. Und zu dieser Aussage stehe ich weiterhin, weil das TKG da wenig Spielraum lässt, das TKG schränkt den zulässigen Spielraum aller Beteiligten ein, der ISPs, der Endnutzer, aber auch den der BNetzA.
Es steht Dir natürlich frei die Sachlage anders zu bewerten und zu einer anderen Interpretation zu kommen. Allerdings halte ich Deine bisherige Begründung Deines Standpunktes fuer zu dünn um mich zu überzeugen, meine Interpretation aufzugeben.
Ich halte es fuer realistischer, dass die BNetzA Ihre Position ans geltende Recht anpasst als dass der Gesetzgeber das TKG an die Position anpasst die wir der TKG hier in den Mund legen... (
Der relevante Satz ist, glaube ich:
"Ob zusätzliche Kosten für die Einrichtung eines passiven Netzabschlusspunktes durch einen Rückbau des ONT gerechtfertigt sind ist eine Frage des Einzelfalles, insbesondere ob dieser Wunsch erst nachträglich geäußert worden ist."
Den Du mit "nachträgliche gf-TA Montage darf kostenpflichtig sein" (wie die Vitroconnect oder die DG es anbieten) zu interpretieren scheinst, während ich das erst mal so lese, dass die BNetzA sich zur Kostenfrage gar nicht festlegt (was die BNetzA i.d.R. auch nicht in Antworten auf Anfragen macht sondern durch Veröffentlichung eigener Papiere). Ich denke es wird sich zeigen welche von unseren Interpretationen hier das Rennen machen wird.