Original-80
Ensign
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 187
Holy Moly,
ich verstehe durchaus was ich lese. Du auch?? Klang jetzt ein bisl hart aber leider hast Du aus dem bürgerlichen genau den Abschnitt rausgesucht der fürs erste halbe Jahr gilt in dem eben der Hersteller/Verkäufer dir was nachweisen müsste bzw. ich eben nicht beweisen muss das der Magel bereits bei der Fertigung vorlag:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten..."
Glaub mir ich kann mich durchaus aus der (zugegebenermaßen) lang zurückliegenden Zivilrechtsvorlesung an die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erinnern und weis auch noch was die Beweislastumkehr ist.
Letztlich bleibt aber dennoch, dass ich mich in Sachen Gewährleistung als erstes an den Verkäufer wende und evtl. wenn es länger als die 6 Monate zurückliege auf dessen Kulanz (die die großen Ketten ja doch oft an den Tag legen) setze.
Außerdem gibt er nicht das expliziete Datum an. Er schreibt zwar: "gekauft in Leipzig Mediamarkt vorm halben Jahr", aber ob er auf-/ abrundet oder nur ungefähr meint wissen wir nicht. Ich sag auch, dass ich vor nem halben Jahr Geburtstag hatte, dennoch liegt er rechtlich gesehen noch keine 6 Monate zurück.
ich verstehe durchaus was ich lese. Du auch?? Klang jetzt ein bisl hart aber leider hast Du aus dem bürgerlichen genau den Abschnitt rausgesucht der fürs erste halbe Jahr gilt in dem eben der Hersteller/Verkäufer dir was nachweisen müsste bzw. ich eben nicht beweisen muss das der Magel bereits bei der Fertigung vorlag:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten..."
Glaub mir ich kann mich durchaus aus der (zugegebenermaßen) lang zurückliegenden Zivilrechtsvorlesung an die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erinnern und weis auch noch was die Beweislastumkehr ist.
Letztlich bleibt aber dennoch, dass ich mich in Sachen Gewährleistung als erstes an den Verkäufer wende und evtl. wenn es länger als die 6 Monate zurückliege auf dessen Kulanz (die die großen Ketten ja doch oft an den Tag legen) setze.
Außerdem gibt er nicht das expliziete Datum an. Er schreibt zwar: "gekauft in Leipzig Mediamarkt vorm halben Jahr", aber ob er auf-/ abrundet oder nur ungefähr meint wissen wir nicht. Ich sag auch, dass ich vor nem halben Jahr Geburtstag hatte, dennoch liegt er rechtlich gesehen noch keine 6 Monate zurück.