Display gesprungen beim Nexus 7

Holy Moly,

ich verstehe durchaus was ich lese. Du auch?? Klang jetzt ein bisl hart aber leider hast Du aus dem bürgerlichen genau den Abschnitt rausgesucht der fürs erste halbe Jahr gilt in dem eben der Hersteller/Verkäufer dir was nachweisen müsste bzw. ich eben nicht beweisen muss das der Magel bereits bei der Fertigung vorlag:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten..."

Glaub mir ich kann mich durchaus aus der (zugegebenermaßen) lang zurückliegenden Zivilrechtsvorlesung an die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erinnern und weis auch noch was die Beweislastumkehr ist.

Letztlich bleibt aber dennoch, dass ich mich in Sachen Gewährleistung als erstes an den Verkäufer wende und evtl. wenn es länger als die 6 Monate zurückliege auf dessen Kulanz (die die großen Ketten ja doch oft an den Tag legen) setze.

Außerdem gibt er nicht das expliziete Datum an. Er schreibt zwar: "gekauft in Leipzig Mediamarkt vorm halben Jahr", aber ob er auf-/ abrundet oder nur ungefähr meint wissen wir nicht. Ich sag auch, dass ich vor nem halben Jahr Geburtstag hatte, dennoch liegt er rechtlich gesehen noch keine 6 Monate zurück.
 
Ribery88 schrieb:
Weil der Garantiegeber bei einem Displaybruch, die Garantie ablehnt.
Tablet im Rücksack sagt schon alles.....

Wenn es durch Sonneneinstrahlung passiert ist wird es getauscht werden,
habe das beim Nexus 4 auch gehabt, war im Winter lange draußen und dann drinnen auf den Tisch gelegt. Dabei ist es dann gesprungen :D . Eingeschickt und gleich ein neues bekommen.....
 
Original-80 schrieb:
Holy Moly,

ich verstehe durchaus was ich lese. Du auch?? Klang jetzt ein bisl hart aber leider hast Du aus dem bürgerlichen genau den Abschnitt rausgesucht der fürs erste halbe Jahr gilt in dem eben der Hersteller/Verkäufer dir was nachweisen müsste bzw. ich eben nicht beweisen muss das der Magel bereits bei der Fertigung vorlag:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten..."

Glaub mir ich kann mich durchaus aus der (zugegebenermaßen) lang zurückliegenden Zivilrechtsvorlesung an die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erinnern und weis auch noch was die Beweislastumkehr ist.

Warte ich helfe dir beim Lesen:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Ein Displaybruch fällt unter diesem Punkt....
 
Aha darauf spielst Du an.

Und warum sollte er unter diesen Punkt fallen und nicht unter diesen?:

"...so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war..."

wenn man durchaus genug Beispiele/Leute findet (wie ja auch bereit hier im Tread) bei denen Temperatureinwirkungen das Display schädigten?

Außerdem sag ich ja, ich weis es nicht ob tnyp860 mit seiner Reklamation Erfolg haben kann, aber ich würd mich mit Sicherheit nicht einfach abwimmeln lassen. Im Nachgang kann man immernoch selber schrauben, aber der Ärger nicht wenigstens alles versucht zu haben wird mit großer Wahrscheinlichleit immer wieder hoch kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original-80 schrieb:
Aha darauf spielst Du an.

Und warum sollte er unter diesen Punkt fallen und nicht unter diesen?:

"...so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war..."

In der Regel geht man eben davon aus, dass so ein Schaden durch den Kunden verursacht worden ist.
Deswegen liegt hier die Beweislast beim Kunden.
 
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