dlan - Steckdose wirft nach 2 Monaten kein Internet mehr aus

thom53281 schrieb:
Vorsatz ist es auch, wissentlich ein möglicherweise defektes Elektrogerät zu betreiben, welches Störaussendungen hat und damit andere Dienste zu stören.

Als juristischer Laie sollte man vielleicht sich mal etwas zurückhalten, wenn man so Worte wie Vorsatz in den Mund nimmt: Oder wenigstens mal danach Googeln:
https://juratopia.de/vorsatz-definition/

Da ich selber auch kein Jurist bin, werde ich das nicht weiter kommentieren, denn dafür reicht mein Fachwissen nicht aus.

thom53281 schrieb:
Weswegen nun das? Gerade in diesem Bereich gibt es so viel Unwissen und Unverständnis, dass man hier eigentlich noch viel mehr aufklären müsste.

Weil in diesen ausufernden Forendiskussionen eben Unwissen und Unverständnis gerne bestenfalls durch Halbwissen und selbst ausgedachte Theorien ersetzt wird, Du lieferst mit Deinen Ideen zum Thema Vorsatz gerade so ein Beispiel.

Die Argumentationslinie von einem möglicherweise durch einen Bildschirm gestörten DLAN Adapter zu einer möglichen Straftat zu kommen ist einfach hanebüchen.

Selbst die Vermutung das Netzteil wäre möglicherweise defekt oder auch nur regelwidrig finde ich schon gewagt.

Die Möglichkeit das ein Gerät mangelhaft, oder sogar in gefährlicher Weise mangelhaft ist, besteht natürlich grundsätzlich bei jedem Gerät. D.h. wir betreiben alle in unseren Haushalten Geräte die "möglicherweise" defekt sind. Möglichkeiten, diesen Verdacht zu erhärten oder entkräften, hat man ohne Wissen und aufwändiges Equipment nicht.
Sinnvoller ist es allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
  • Geräte nicht bei äußerlich sichtbarer Beschädigung, Verformung, extremer Erhitzung betreiben
  • Geräte wenn möglich nicht auf leicht entflammbaren Oberflächen betreiben
  • Geräte nicht unbelüftet oder gar eingepackt betreiben
  • Da wo praktikabel, Geräte nicht unbeaufsichtigt betreiben
  • Geräte mit Lithium Akkus möglichst nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Materialen lagern.
  • Darauf achten das Rauchmelder vorhanden sind und funktionieren
 
Raijin schrieb:
Die Frequenzen, auf denen PowerLAN arbeitet, waren doch vor PowerLAN vollkommen irrelevant, oder?
Nein, es gab auch schon vorher Richtlinien zur Störaussendung.
Und wie @thom53281 ja schon beschrieb, kommt es mit Kurzwellenradio und Amateurfunk im selben Frequenzband in Konflikt, die es lang vorher gab. Wahrscheinlich war die Motivation zu Petitionen gegen die Änderungen an der EN 50561 aus der Ecke am ausgeprägtesten.
Raijin schrieb:
frage das deshalb so, weil es ja schon fraglich ist, inwiefern ein Netzteil mit Störungen in diesem Frequenzbereich grundsätzlich als defekt oder als nicht-regel-konform bezeichnet werden kann.
Wird es ja nicht grundsätzlich. Für eine Zulassung muss der Hersteller erklären, dass es die in der EU geltenden Grenzwerte zur Störaussendung auch in diesem Frequenzbereich einhält.
Ob nun ein Defekt, ein Fertigungsfehler oder eine erfundene Herstellerdeklaration Ursache für eine Grenzwertüberschreitung ist, kann man als Endkunde kaum rausfinden.

Dazu kommt, dass laut der EN 50561 zwar PLC Geräte mit stark überhöhten Pegeln in definiertem Frequenzbereich kommunizieren dürfen, daraus leitet sich aber keine Pflicht für andere Gerätegruppen ab, eine Verträglichkeit oder geringes Störpotential dagegen aufzuweisen.
 
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Raijin schrieb:
Die Frequenzen, auf denen PowerLAN arbeitet, waren doch vor PowerLAN vollkommen irrelevant, oder? Also wenn ein Netzteil in dem Bereich gestört hat, hat das dann buchstäblich jemanden bzw. etwas gestört oder war das irrelevant, weil es ja noch kein PowerLAN gab und dieser Frequenzbereich nicht genutzt wurde bzw einfach nur egal war?
Nein. Zum einen liegt VDSL im gleichen Frequenzbereich (deswegen gibt es ja die ganzen Probleme), außerdem liegen diverse Funkdienste (Mittel- und Kurzwelle) in diesem Bereich
 
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bender_ schrieb:
Dazu kommt, dass laut der EN 50561 zwar PLC Geräte mit stark überhöhten Pegeln in definiertem Frequenzbereich kommunizieren dürfen, daraus leitet sich aber keine Pflicht für andere Gerätegruppen ab, eine Verträglichkeit oder geringes Störpotential dagegen aufzuweisen.
Darauf wollte ich hinaus. Danke für die Erläuterungen.

Ein Gerät, das in den Frequenzen von PowerLAN stört, ist also nicht per Definition defekt oder verstößt gegen Richtlinien/Gesetze, sofern es sich grundsätzlich an die geltenden Grenzwerte hält - auch wenn diese für das PowerLAN als solches eventuell trotzdem schon zu hoch, für den Gesetzgeber aber 100% ok sind. Habe ich das so richtig interpretiert?
 
Raijin schrieb:
Habe ich das so richtig interpretiert?
Ja.
Ändert zwar nix daran, dass sich die Geräte stören - aber wenn beide für sich betrachtet innerhalb der anzuwendenden Richtlinien konform sind, kann man normativ nix einwenden.
Problem der PLC Geräte dürfte sein, dass mit stark erhöhter "Störaussendung" ggü. den Grenzwerten von sonstigen Geräten stark verringerte "Störfestigkeit" einhergeht. PLC ist ja schließlich eine bidirektionale Kommunikation und stellt damit nicht nur für andere PLC Geräte sondern auch sonstigen Frequenzgeneratoren im spezifizierten Bereich eine prima Senke dar.
 
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Müssen dann hier die Hersteller nicht entsprechende Dokumente für die technische Prüfung und Abnahme in der EU vorlegen? Sieht man doch heute bei allen technischen Geräten in der Schachtel bzw. vieles heute auch als PDF.
 
PHuV schrieb:
Müssen dann hier die Hersteller nicht entsprechende Dokumente für die technische Prüfung und Abnahme in der EU vorlegen?
Ja schon. Das ist aber eine Selbstauskunft die nicht zwingend von einer unabhängigen Stelle geprüft wird. Das passiert in der Regel erst, wenn es im Zuge der Produkthaftung zu Steitigkeiten kommt. Dann tut man als Hersteller gut daran, dass man die Prüfung auch wirklich durchgeführt und dokumentiert hat.
 
bender_ schrieb:
Problem der PLC Geräte dürfte sein, dass mit stark erhöhter "Störaussendung" ggü. den Grenzwerten von sonstigen Geräten stark verringerte "Störfestigkeit" einhergeht.
Genau andersherum wird eher ein Schuh draus. Die PLC-Geräte haben einen sehr hohen Sendepegel und damit auch einen hohen SNR gegenüber dem "Grundgeräusch" auf dem Stromnetz. Jedes Elektrogerät stört das Netz etwas und das ist auch was ganz normales. Aus diesem Grund gibt es auch eben diese CE-Prüfung, damit die Geräte nicht zu viel stören. Da die PLC-Adapter erheblich stärker senden, muss ein Elektrogerät schon relativ viel stören, damit diese Probleme bekommen.

Und ja, ich bestreite den Punkt gar nicht, dass der Bildschirm auch weiterhin die Grenzwerte theoretisch einhalten könnte, sofern man das nicht kontrolliert. Trotzdem bin ich der Meinung, dass etwas damit nicht stimmt. Jetzt grad ist das Gerät noch in der Gewährleistung. Warum also nicht mal unverbindlich beim Verkäufer anfragen und auf ein einwandfreies Produkt bestehen?

PHuV schrieb:
Müssen dann hier die Hersteller nicht entsprechende Dokumente für die technische Prüfung und Abnahme in der EU vorlegen? Sieht man doch heute bei allen technischen Geräten in der Schachtel bzw. vieles heute auch als PDF.
Diese Dokumente kann man fälschen. Es gibt keine Behörde, die die Prüfungen kontrolliert. Erst bei Verdacht wird die BNetzA tätig.

TomH22 schrieb:
Die Argumentationslinie von einem möglicherweise durch einen Bildschirm gestörten DLAN Adapter zu einer möglichen Straftat zu kommen ist einfach hanebüchen.
Der Monitor stört ganz offensichtlich DLAN. Was stört er noch? Wie wir einige Beiträge vorher gelernt haben, sind auch noch viele andere Dienste in dem Frequenzband unterwegs. Die werden z. B. von DLAN-Adaptern teilweise ausgespart, damit sie nicht gestört werden. Ein störender Monitor spart diese Frequenzbereiche nicht aus.

Unwissenheit schützt grundsätzlich vor Strafe nicht. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit natürlich unter den vorhandenen Gesichtspunkten nicht so groß ist, dass man hier direkt eine "Strafe" bekommt. Eine "Aufwandsentschädigung" für die BNetzA würde ich aber nicht ausschließen, sofern die tätig werden müssen.
 
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thom53281 schrieb:
Genau andersherum wird eher ein Schuh draus. Die PLC-Geräte haben einen sehr hohen Sendepegel und damit auch einen hohen SNR gegenüber dem "Grundgeräusch" auf dem Stromnetz.
Sehe ich anders. HF Übertragung basiert hauptsächlich auf Anpassung. Findet nun die Anpassung auf höhere Pegel in einem Frequenzbereich statt, der von unangepassten Geräten verwendet wird, kann es durch Fehlanpassung zu erhöhter Störanfälligkeit durch ungewünschte Resonanzen oder Reflexionen am Gerät für die hohen Pegel kommen.
 
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