thom53281 schrieb:Vorsatz ist es auch, wissentlich ein möglicherweise defektes Elektrogerät zu betreiben, welches Störaussendungen hat und damit andere Dienste zu stören.
Als juristischer Laie sollte man vielleicht sich mal etwas zurückhalten, wenn man so Worte wie Vorsatz in den Mund nimmt: Oder wenigstens mal danach Googeln:
https://juratopia.de/vorsatz-definition/
Da ich selber auch kein Jurist bin, werde ich das nicht weiter kommentieren, denn dafür reicht mein Fachwissen nicht aus.
thom53281 schrieb:Weswegen nun das? Gerade in diesem Bereich gibt es so viel Unwissen und Unverständnis, dass man hier eigentlich noch viel mehr aufklären müsste.
Weil in diesen ausufernden Forendiskussionen eben Unwissen und Unverständnis gerne bestenfalls durch Halbwissen und selbst ausgedachte Theorien ersetzt wird, Du lieferst mit Deinen Ideen zum Thema Vorsatz gerade so ein Beispiel.
Die Argumentationslinie von einem möglicherweise durch einen Bildschirm gestörten DLAN Adapter zu einer möglichen Straftat zu kommen ist einfach hanebüchen.
Selbst die Vermutung das Netzteil wäre möglicherweise defekt oder auch nur regelwidrig finde ich schon gewagt.
Die Möglichkeit das ein Gerät mangelhaft, oder sogar in gefährlicher Weise mangelhaft ist, besteht natürlich grundsätzlich bei jedem Gerät. D.h. wir betreiben alle in unseren Haushalten Geräte die "möglicherweise" defekt sind. Möglichkeiten, diesen Verdacht zu erhärten oder entkräften, hat man ohne Wissen und aufwändiges Equipment nicht.
Sinnvoller ist es allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
- Geräte nicht bei äußerlich sichtbarer Beschädigung, Verformung, extremer Erhitzung betreiben
- Geräte wenn möglich nicht auf leicht entflammbaren Oberflächen betreiben
- Geräte nicht unbelüftet oder gar eingepackt betreiben
- Da wo praktikabel, Geräte nicht unbeaufsichtigt betreiben
- Geräte mit Lithium Akkus möglichst nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Materialen lagern.
- Darauf achten das Rauchmelder vorhanden sind und funktionieren