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Für Altverträge wird altes Recht gelten (Artikel des "Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen": Auf einen Kaufvertrag, der vor dem 1. Januar 2022 geschlossen worden ist, sind die Vorschriften des BGB in der bis einschließlich 31. Dezember 2021 geltenden Fassung anzuwenden.).
Konkret: Hier gelten 6 Monate Beweislastumkehr nach altem Recht.