Dreiste Forderung DiD - EOS für Deutsche Telekom

MrMorgan

Admiral
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Moin,

so, jetzt brauch ich mal n Rat von euch. Die Sache betrifft nicht mich, sondern den Lebensgefährten meiner Mutter.

Dort ist schon vor längerem der angefügte Brief eingeflattert (leider hat mir meinem Mutter erst jetzt davon erzählt, deshalb möchte ich JETZT noch einschreiten).

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Wie ihr sehen könnt soll hier jetzt eine offene Forderung aus dem Jahr 2004 eingetrieben werden! Problem ist, der Lebensgefährte weiß nicht ob da was dran sein könnte da nach der Trennung von seiner Ex damals theoretisch hätte sowas passieren können als der Telefonanschluss noch auf Ihn gelaufen ist.

Dazu gab es zwischenzeitlich eine Art Forderungsaufstellung

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Alleine eine Zinsberechnung seit 2004 bis heute erscheint mir höchst dreist, gibt es da nicht gewisse Verjährungsfristen selbst wenn es einen Titel geben würde?

Leider wurden seitens meiner Mutter+Ihm bereits 3 Ratenzahlungen über gesamt 240€ getätigt (das Geld kann man wohl abschreiben?). Allerdings will ich versuchen noch zu retten, was zu retten ist.

Da völlige Ignoranz auf sowas ggfls. ja schlecht ist, würde ich jetzt auf jeden Fall weitere Ratenzahlungen aussetzen und diese dubiose, ja schon fast mafiose Firma per 2-wöchiger Frist dazu drängen, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen bevor hier weiteres Geld fließt.

  • Original des vorliegenden Titels*,
  • Inkassovollmacht im Original*
-Detailierte Forderungsaufstellung (oder ist die angefügte ausreichend?)
-Vertrag mit meiner Unterschrift im Original*
-Rechnungskopien, Mahnungen im Original*
-sowie Zustellnachweise der Forderung.

*Im einzelnen genügt es, wenn es sich um amtlich beglaubigte Kopien handelt.

Darüber hinaus werde ich die Rückzahlung ggfls. unberechtigt getätigter Ratenzahlung fordern (auch wenn ich da schwarz sehe).

Der Lebensgefährte meiner Mutter ist seit Jahren immer irgendwo gemeldet, somit hätte bereits deutlich früher eine Kontaktaufnahme erfolgen können.

Ich habe jetzt leider im Netz sowohl berechtigte Forderungsaufrufe sowie scheinbar unberechtigte dieser Firma gesehen, deshalb bin ich mir etwas unsicher.

Einen Anwalt einschalten wegen einer Restforderung von um die 200-300€ erachte ich als eher unnütz.

Kann man solch einen Titel (falls überhaupt jemals ausgestellt) auch direkt bei dem im Schreiben genannten Titulierungsgericht Euskirchen abrufen? Oder würdet ihr primär den Weg wie oben über EOS bestreiten?

In meinen Augen ist das alles eine wirklich dreiste Masche - Könnte man hier ggfls irgendwo zusätzlich Beschwerde einreichen falls sich die Forderung als unberechtigt erweist?
 
genau das gleiche ist bei meiner mutter gewesen..forderung aus 2003 wg. angeblich nicht bezahlten gebühren. davon abgesehn, das die telefongebühren von der telekom immer per lastschrift eingezogen wurden, wollte das inkassobüro ernsthaft noch verzugsgebühren eintreiben. vorher gabs nicht mal ne aufforderung von telekom etc.
was du machen kannst, ist erstmal die forderung als unberechtigt deklarieren u. zurückzuweisen. blöd ist nur, das schon einiges gezahlt wurde (versteh ich absolut nicht). bei telekom entsprechende belege anfordern, woraus zu ersehen ist, wie diese gebühren entstanden sind u. ob seitens telekom überhaupt forderungen bestehn..und auch mal nachhaken, warum von telekom keine forderung gestellt wurde?
verbraucherzentrale hat uns auch geholfen, 2-3 schreiben von denen u. dann war ruhe
ist nur abzocke, mehr nicht
 
naja wie gesagt KÖNNTE eine solche Forderung durchaus bestehen weil seine Ex-Frau wohl das ein oder andere solche Ding abgezogen hat. Aber mich machte halt stutzig, das in all den Jahren kein Bescheid bei ihm angekommen ist.

Bezüglich entsprechender Belege etc. wäre doch aber wie ich oben angefragt habe die Fa. DiD - EOS in der Pflicht, diese auf Verlangen zur Verfügung zu stellen?
 
wolve666 schrieb:
was du machen kannst, ist erstmal die forderung als unberechtigt deklarieren u. zurückzuweisen. blöd ist nur, das schon einiges gezahlt wurde (versteh ich absolut nicht).
Bei einer bereits titulierten Forderung sehe ich da keine Aussicht auf Erfolg. Auch ist ein Nachhaken bei der Telekom sinnlos, wie aus dem Anschreiben hervorgeht, haben die einen Titel weiterveräußert und sind damit außen vor.
 
Richtig, und zwar die originale auf POSTALISCHEM weg! Nur so und nicht anders, am besten im schreiben noch hinzufügen, dass Telefonate nicht erwünscht sind, sondern nur schriftliche Kommunikation.
 
Andreas_ schrieb:
Bei einer bereits titulierten Forderung sehe ich da keine Aussicht auf Erfolg. Auch ist ein Nachhaken bei der Telekom sinnlos, wie aus dem Anschreiben hervorgeht, haben die einen Titel weiterveräußert und sind damit außen vor.

naja aber schreiben kann ich ja viel....

Ich hätte nur gerne einen Nachweis das die titulierte Forderung auch wirklich besteht, denn sonst hat diese dubiose Firma (man liest ja genug über deren Art und Weise) keine Handhabe zur Einholung der Forderung.

Meine Mutter meinte, Sie hätte da damals angerufen und wollte bestimmte Infos haben, aber die Frau am Telefon wäre total unfreundlich gewesen.

Deshalb will ich hier heute Abend ein Schreiben aufsetzen welches meine Mutter morgen wegschicken kann.

Dafür wollte ich hier nur mal rückfragen ob das so wie oben angesprochen der richtige WEg ist oder noch was fehlt oder zuviel ist etc. pp.
 
niteaholic schrieb:
Richtig, und zwar die originale auf POSTALISCHEM weg!
Kein Gläubiger wird den originalen Titel aus der Hand geben. Er ist schließlich der Nachweis für die Berechtigung seiner Forderung.

Man kann beim Titulierungsgericht nachfragen, keine Ahnung wie lange die die entsprechende Unterlagen aufbewahren müssen. Es gibt zwar ein Schuldnerverzeichnis, aber dort werden soweit ich weiß nur Schuldner eingetragen, die Vermögensauskunft abgeben mussten.
 
Also wäre es rechtens, eine Forderung einfach mal 20 Jahre offen zu lassen und dafür Zinsen + etc zu verlangen und keiner hätte mehr die Möglichkeit nachzuforschen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist?

Kann ich mir kaum vorstellen.

In meinen Augen ist dieses Vorgehen ja schon sittenwidrig. Hier wird eine Forderung doch bewusst über Jahre geschoben um den Zinsertrag in die Höhe zu treiben usw.

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Solche ein Schreiben hab ich übrigens in nem anderen Forum gefunden, wo es um was völlig identisches geht:

Sehr geehrte Inkassobude,
ich beziehe mich auf die Forderung mit dem Aktenzeichen xxxxxxxxxx und fordere Sie hiermit auf bis zum (14 Tage nach Brieffdatum) Ihren Informations und Darlegungspflichten gemäß §11a RDG mit gegenüber nachzukommen.

Da mit Ihre Mitarbeiterin am Telefon bereits mitteilte ich hätte keinen Anspruch hierauf, weise ich Sie darauf hin, dass ich, bei fruchtlosen Verstreichen der Frist oder unvollständigen Unterlagen, Beschwerde bei, für Sie zuständigen Aufsichtsgericht einreichen werde.
Des Weiteren werde ich mir weitere, auch strafrechtliche, Maßnahmen vorbehalten.

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Ist das so rechtlich korrekt mit der Auskunftspflicht etc?
 
MrMorgan schrieb:
Also wäre es rechtens, eine Forderung einfach mal 20 Jahre offen zu lassen und dafür Zinsen + etc zu verlangen und keiner hätte mehr die Möglichkeit nachzuforschen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist?
Ja klar, ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren.

Bevor es zu dem Titel gekommen ist, gab es sicher einen gerichtlichen Mahnbescheid, der zugestellt werden konnte und nach der Titulierung einen Vollstreckungsbescheid, der ebenfalls zugestellt werden konnte. Bei beiden hätte ein Widerspruch eingelegt werden können, das ist anscheinend unterblieben.

Der Gläubiger kann ja nichts dafür, wenn beim Schuldner die Unterlagen verloren gehen.

Der §11a RDG greift nicht. Das Inkassobüro erbringt hier keine Inkassodienstleistung. Die wollen einen Titel abkassieren, der ihnen gehört.
Sorry, habe mich verguckt. Die arbeiten ja doch im Auftrag der Telekom. Es besteht also Anspruch auf die entsprechenden Unterlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, trotzdem möchte ich erstmal einen Nachweis (sei es von DiD -EOS oder dem zuständigen Gericht) das es diesen Titel überhaupt gibt.

Für blindes Vertrauen liest man leider dann doch zuviel über diese besagte Firma ;)

Und hier geht's nicht darum das man nicht zahlen will, schließlich sinds "nur noch" um die 300€ sondern es geht schon alleine ums Prinzip dieser Art und weise der Forderung.

Jetzt will mir nochmal wer weiß machen das eine Firma 16 Jahre braucht um eine Forderung einzutreiben... wers glaubt wird seelig.
 
MrMorgan schrieb:
...Jetzt will mir nochmal wer weiß machen das eine Firma 16 Jahre braucht um eine Forderung einzutreiben... wers glaubt wird seelig....
Wer sagt denn, dass die 16 Jahre gewartet haben? Da wurden doch 280 Euro gezahlt, vielleicht wurde die Zahlung erst letztes Jahr ausgesetzt und nun wollen die endlich den Rest. Und dass fast die Hälfte der Forderung bezahlt wurde stellt übrigens die Anerkenntnis der Forderung dar.
 
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Wenn die Kosten korrekt angegeben sind, dann gab es eine erfolgslose Zwangsvollstreckung bzw. wurde dort eine Ratenzahlung vereinbart. Da für jede Vollstreckung der Gläubiger das Geld vorschießen muss, ist es völlig normal, dass dann eine längere Zeit gewartet wird.
 
Es gibt auch noch eine Möglichkeit und zwar sich direkt an den Gerichtsvollzieher zu wenden und dort nachzufragen. Vielleicht ist einer so nett und gibt deiner Mutter Auskunft, auch wenn er nicht der bearbeitet ist/war. Oder kann zumindest mitteilen wer es war.

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Das sind alle beim AG Euskirchen beschäftigen Gerichtsvollzieher.
 
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areiland schrieb:
Wer sagt denn, dass die 16 Jahre gewartet haben? Da wurden doch 280 Euro gezahlt, vielleicht wurde die Zahlung erst letztes Jahr ausgesetzt und nun wollen die endlich den Rest. Und dass fast die Hälfte der Forderung bezahlt wurde stellt übrigens die Anerkenntnis der Forderung dar.

dieses Geld wurde von meiner Mutter die letzen 3 Monate als Rate bezahlt... nicht irgendwann mal die letzten Jahre ;)
 
Sorry, habe mein Posting weiter oben korrigiert. Es ist ja doch eine Inkassodienstleistung ... also greift auch §11a RDG.

Allerdings habe ich meine Zweifel, dass die mehr als eine Kopie des Titels vorlegen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja eine Kopie wäre ja mal ein Anfang, und nicht nur eine blanke Behauptung es läge ein Titel vor.
 
Problem ist, der Lebensgefährte weiß nicht ob da was dran sein könnte da nach der Trennung von seiner Ex damals theoretisch hätte sowas passieren können als der Telefonanschluss noch auf Ihn gelaufen ist.

Und da wird auch das problem liegen schätz Ich mal.
Wer weis was die gemacht hat und nun ist die Zahlungsunfähig also wird der nächste vorgeschoben der mit drinne steckt.
 
naja, ich hab jetzt mal folgendes Schreiben aufgesetzt... was soll schon passieren. Das "schlimmste" was erstmal passieren kann ist das Sie das ANgebot zur Ratenzahlung zurückziehen, dann wird die Kohle halt sofort fällig.

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EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
Steindamm 71
20099 Hamburg

Ihre Forderung zur Buchungskontonummer xxxxxxxxx // Aktenzeichen xxxxxxxxx

Sehr geehrtes EOS-DiD Team,

ich beziehe mich auf die Forderung mit dem Aktenzeichen xxxxxxxxxx und fordere Sie hiermit auf bis zum 25.02.2020 Ihren Informations- und Darlegungspflichten gemäß §11a RDG mir gegenüber nachzukommen.

Bitte senden Sie mir darüber hinaus noch den vollstreckbaren Schuldtitel vom 19.05.2004, welche nach Ihren Angaben vom Titulierungsgericht Euskirchen ausgestellt wurde, in Kopie zu.

Sollten sie mir die geforderten Unterlagen nicht vollumfänglich zukommen lassen, sehe ich mich gezwungen, eine Aufsichtsbeschwerde beim für ihr Unternehmen zuständigen Aufsichtsgericht Hamburg einzureichen

Darüber hinaus wünsche ich keine telefonische Kontaktaufnahme, bitte senden Sie mir die geforderten Unterlagen postalisch zu.

Bis zur vollständigen Klärung der Angelegenheit werde ich meine Zahlung an Sie einstellen. Alle bisherigen Zahlungen stellen kein Schuldeingeständnis meinerseits zu Ihrer Forderung dar.

mfg

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Moin,

ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht mag ich nicht beurteilen. Was mir aber auffällt ist, dass deine Mutter oder ihr Lebensgefährte dir erst nach Monaten davon erzählt hat. Da würde es mich nicht wundern, wenn da evtl. schon mehr bekannt wäre (beim Lebensgefährten), von dem er dir evtl. nicht erzählen mag?

Und sofern die Forderung berechtigt ist und ein Titel besteht muss der Lebensgefährte davon auch rechtzeitig etwas mitbekommen haben.


Sollte kein Titel bestehen folgender Hinweis:

Mir wurde mal ein Inkassounternehmen vorstellig wegen einer angeblich nicht bezahlten Rechnung, welche zu dem Zeitpunkt knapp 5 Jahre zurücklag. Ich wusste 100%, dass ich bei besagtem Unternehmen einen Vertrag, nie aber eine unbeglichene Rechnung hatte, da immer per Lastschrift gezahlt. Es kam nie zur Rücklastschrift.

Das ist nach der Zeit alles schwierig nachzuvollziehen gewesen, war aber auch nicht nötig, Stichwort "Einrede der Verjährung". Danach hat man die Forderung fallen gelassen. Funktioniert aber nur ohne gültigen Titel!

Also entweder, es besteht bei ihm ein Titel: Dann selber Schuld und zahlen.
Oder es besteht keiner, dann: Einrede der Verjährung.
 
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