News DRM-freie iTunes-Songs haben Wasserzeichen

Sasan

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Wie das inoffizielle Apple Weblog berichtet, sollten über das neue, DRM-freie iTunes-Segment „iTunes-Plus“ erworbene Songs nicht in Tauschbörsen zur Verfügung gestellt werden. Ein integriertes Wasserzeichen führt alle Informationen zu dem Käufer stets mit sich – und kann diesen schnell wieder einholen.

Zur News: DRM-freie iTunes-Songs haben Wasserzeichen
 
Das ist ... doof ^^

Ich wette, da haben sie ne Menge Menschen mehr <illegale> Möglichkeiten versprochen. :D

Aber es gibt ja immer noch die gute alte CD.....
 
In welcher Form wird das Wasserzeichen denn gespeichert? Es könnte ja sein, dass es bei einer Konvertierung ins MP3-Format verloren geht. Dann würde es nicht sonderlich ins gewicht fallen, da das von iTunes verwendete Format ohnehin nicht so weit verbreitet ist.... jedenfalls nicht in Tauschbörsen!
 
....wenn ich also meinen MP3-Player ausversehen verliere oder er mir gestohlen wird, mache ich mich strafbarm da der Dieb theoretisch die MP3s ins Netz stellen könnte?

Also schon wieder uninteressant.... Man, die tun wirklich alles um sich unbeliebt zu machen und Raubkopien zu fördern. Solange man auch nur einen Nachteil mit dem Original hat, wird die Masse immer Kopien verwenden...
 
Wie unverschämt ist das denn?! Jetzt wollen die auch noch das man deren Songs nicht illegal und kostenlos verbreiten darf? *tztztz* ;)

By the way: ich finds okay... so hat das Projekt sicherlich eher Erfolg, sodass die anderen Anbieter auch noch aufm Zug aufsprigen... wenn man doch jetzt eh sofort den eigentümer ausfindig machen kann
 
Man kann sie aber auch irgendwie verstehen... ich glaube es wird noch lange dauern, bis es wirklich freie Songs zum kaufen gibt, denn dann geht den Verkäufern ein immer größerer Prozentanteil Geld durch die Lappen.

Verständlich deswegen.
 
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Verständlich, einen gewissen "Schutz" müssen Sie ja haben da sie sonst eben wild verbreitet werden könnten. Glaube aber nicht, dass das Wasserzeichen bei einer Konvertierung vorhanden bleibt.
 
Aus meiner Sicht eine verständliche und für mich akzeptable Maßnahme...
 
Finde ich vollkommen in Ordnung so...

@4: wenn dein MP3-Player geklaut wird, dann mach bei der Polizei halt eine Anzeige gegen Unbekannt und fertig, da kann dir keiner was wollen. Es kann ja auch keiner hingehen und sagen, dass du ins Gefängnis musst, weil einer mit deinem geklauten Wagen jemanden totgefahren hat...
 
jep macht Sinn das ganze...Massenhafte Verbreitung durch Tauschbörsen wird verhindert, jedoch kann man ohne Probleme ein Stück auch mal einem Freund geben oder so...
 
finde ich ebefalls ok.
 
Ich finde das Wasserzeichen den besten Kopierschutz.
Wer viel Raubkopiert hat jedoch natürlich ein Problem dabei, aber einem Normal-User sollte das Wasserzeichen gleichgültig sein.
 
Oh man wieso wird so ein Unsinn verbreitet? Das ist KEIN Wasserzeichen. Das sind einfach Metatags. Wenn ein Song von zwei verschiedenen Accounts gekauft wurde, so ergibt die Konvertierung nach WAV eine identische Datei.
Schade das computerbase nur irgendeinen Scheiss nachschreibt und nicht selbst die Meldungen überprüft :utminigun:
 
@11
das würd ich mir aber SEHR gut überlegen welchem freund ich ein "lied geben" würde...
 
Btw... ich vermute dass eine Neukodierung der Datei wenig bis nichts bringt, ist ja auch so, dass die DVDs die an die Oscar-Jury-Mitglieder gehen über digitale Wasserzeichen verfügen - das wurde allerdings erst später bekanntgegeben, nach dem schon der ein oder andere Film durchs Internet kursierte...

Edit:
@Lefteous: Hast du dafür Quellen?
 
stna1981 schrieb:
Finde ich vollkommen in Ordnung so...

@4: wenn dein MP3-Player geklaut wird, dann mach bei der Polizei halt eine Anzeige gegen Unbekannt und fertig, da kann dir keiner was wollen. Es kann ja auch keiner hingehen und sagen, dass du ins Gefängnis musst, weil einer mit deinem geklauten Wagen jemanden totgefahren hat...
der vergleich hinkt aber irgendwie. auto bleibt auto, klar. da is die sache eindeutig. wenn du aber deinen mp3-player verliest, oder der gestohlen wird, oder sonst irgendwie wegkommt, und du das ggf. anzeigst, musst du aber beweisen können, das die im netz aufgetauchten mp3-titel auch die sind, die damals beim verlust des players auf selbigen drauf waren. und da hast du dann ein problem, wenn du keine liste :D führst....oder sonst das irgendwie belegen kannst. ich denke, das der käufer da erstmal in der beweispflicht ist. die rechteinhaber haben ihren beweis der verletzung aber erbracht.
 
Ist das überhaupt Juristisch so erlaubt? Weil es geht ja in letzter Zeit öfter mal um Datenschutz und Privatsphäre... Korrigiert mich falls was nicht stimmt!
 
@15: Danke für die Richtigstellung. Genau das wollte ich wissen. :-)

@19: Den Gedanken hatte ich zuerst auch, aber da du das File eh nicht weitergeben darfst, wird auch niemand je über dieses "Wasserzeichen" eine Statistik über dich anfertigen können.


Sollte es eine Art digitales Wasserzeichen sein und nich nur ein META-Tag, geht die Information bei Konvertierung in sehr einfache und alte Formate wie .wav doch verloren oder? Kann mir grad nicht vorstellen in wie weit man ein "digitales Wasserzeichen" in einer Audiodatei verstecken kann, ohne ein Format zu nutzen, dass dieses explizit unterstützt.
 
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