M
micha`
Gast
Hi,
das allseits bekannte Thema: Der Anschluss ist langsam. Kunde hilft sich über das Tool der Bundesnetzagentur, erstellt das Protokoll, mahnt an etc. pp. Nun ist es im Ergebnis so: Statt der 100MBit/s kommen (dauerhaft!) um die 65MBit/s an.
Der Anbieter kommt jetzt mit drei Lösungsvorschlägen:
Möglichkeit 1: Abstufung in den 50MBit/s Tarif für 5€ weniger (wenig sinnvoll)
Möglichkeit 2: Verbleiben im 100MBit/s Tarif, jedoch mit 5€ Rabatt pro Monat (Verhältnis passt nicht zur Minderleistung, aber besser als Möglichkeit 1)
Möglichkeit 3: Sonderkündigung (letzte Möglichkeit)
Ich hätte aber ehrlich gesagt gern Möglichkeit 4: Reduzierung des Preises um die Minderleistung in Prozent - so wie es die Bundesnetzagentur auch vorsieht. In meinem Fall wären das 35% Abzug auf den Monatspreis. Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Kann der Anbieter das ablehnen und mich entsprechend zur Sonderkündigung zwingen? Das Problem, welches zur Minderleistung führt, wird mittelfristig nicht gelöst werden (Aussage des Anbieters). Der Sticky-Thread oben handelt nur von der Sonderkündigung, welche ich natürlich als Plan B verfolgen würde. Die Reduzierung des Monatspreises wär mir persönlich jedoch lieber.
Vielen Dank für euren Input!
Grüße
das allseits bekannte Thema: Der Anschluss ist langsam. Kunde hilft sich über das Tool der Bundesnetzagentur, erstellt das Protokoll, mahnt an etc. pp. Nun ist es im Ergebnis so: Statt der 100MBit/s kommen (dauerhaft!) um die 65MBit/s an.
Der Anbieter kommt jetzt mit drei Lösungsvorschlägen:
Möglichkeit 1: Abstufung in den 50MBit/s Tarif für 5€ weniger (wenig sinnvoll)
Möglichkeit 2: Verbleiben im 100MBit/s Tarif, jedoch mit 5€ Rabatt pro Monat (Verhältnis passt nicht zur Minderleistung, aber besser als Möglichkeit 1)
Möglichkeit 3: Sonderkündigung (letzte Möglichkeit)
Ich hätte aber ehrlich gesagt gern Möglichkeit 4: Reduzierung des Preises um die Minderleistung in Prozent - so wie es die Bundesnetzagentur auch vorsieht. In meinem Fall wären das 35% Abzug auf den Monatspreis. Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Kann der Anbieter das ablehnen und mich entsprechend zur Sonderkündigung zwingen? Das Problem, welches zur Minderleistung führt, wird mittelfristig nicht gelöst werden (Aussage des Anbieters). Der Sticky-Thread oben handelt nur von der Sonderkündigung, welche ich natürlich als Plan B verfolgen würde. Die Reduzierung des Monatspreises wär mir persönlich jedoch lieber.
Vielen Dank für euren Input!
Grüße