DSL Vertrag kündigen/ stillegen? Umzug

Sonderkündigung nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Kann er liefern, nur nicht schalten, weil bereits ein Vertrag läuft (mit einer anderen Person), dann hat man KEIN Sonderkündigungsrecht.

Wenn Sonderkündigung, dann mit 3 Monate Frist. Die muss man in der Regel mindestens abzahlen. Insbesondere, wenn der Vertrag frisch verlängert ist.

@SimSon: Niedersachsen ist Kabel Deutschland, NRW ist Unitymedia. Dementsprechend: Kabel Deutschland hätte nicht liefern können und war scheinbar so kulant, den Vertrag fristlos aufzulösen.
 
Man kann den Vertrag kündigen wenn am neuen Wohnort nicht geliefert werden kann. Nur hat es inzwischen eine Änderung gegeben und man muß 3 Monate weiter zahlen.

Kachiri war schneller (wenn man zu lange beim absenden wartet)
 
Mit dem Anbieter reden ! Das ist dein Vertragspartner ! Was wir hier schreiben ist alles nur kann/könnte.
Rechtlich gesehen, Sonderküdigung +3 Monate nur wenn bisheriger Vertrag am neuen Ort nicht erfüllbar !
Alle anderen Regelungen können frei vom Anbieter vorgeschrieben werden (z.B. Kündigung wenn schon ein Vertrag am neuen Ort, meistens beschränkt auf gleichen Anbieter und nicht Konkurrenz)
 
ikkebins101 schrieb:
OK, kann ich denn dann schon UnityMedia bitten den Anschluss ab meinem Auszugsdatuim "freizugeben"
Ja, in dem du jetzt schon den Umzug anmeldest zum geplanten Termin. Meldebestätigung reichst du dann nach.

Bei Kabel ist es übrigens relativ unmöglich den alten Anschluss zu blockieren. Is ja eh Baumstruktur, gibt ja keine "eigene Leitung". Der neue Mieter wird ja über die MAC Adresse seines Kabelmodems identifiziert.
 
Hayda Ministral schrieb:
ImA: Ohne zu schalten kann er nicht liefern.

Das ist nicht der Punkt. Er könnte technisch liefern. Das technische Hindernis wird im Zweifel nicht durch den Anbieter verursacht, sondern durch den Nutzer. Wenn Unitymedia liefern kann, dann hat man kein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Anbieter kann die Leistung ja liefern. Ein Zweitanschluss ist zudem häufig technisch möglich... Letztlich ist das mit dem Anbieter zu klären. Im Zweifel gibt es die Möglichkeit über eine Ablöse vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen...

Für mich vergisst man zu sehr, dass das ein beidseitiger Laufzeitvertrag ist. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten.
 
ikkebins101 schrieb:
OK, kann ich denn dann schon UnityMedia bitten den Anschluss ab meinem Auszugsdatuim "freizugeben"
Ich habs dir eigentlich schon alles direkt im ersten Post erklärt. Nochmal: Bei Kabel kann man KEINE PORTS BLOCKIEREN. Da muss nichts freigegeben werden. Bei DSL ist das etwas anderes.

Check doch mal endlich die neue Adresse, dafür gibts doch die Verfügbarkeitsprüfung auf der Seite. Kann unity nicht liefern, bist du fein raus. Können sie an der neuen adresse liefern, hast du halt zwei Anschlüsse parallel. Oder du "schenkst" den Anschluss Verwandten oder Freunden - festnetz nutzen heute doch viele überhaupt nicht mehr, also ist es auch mit der Rufnummer egal. Einfach dorthin "umziehen". Eine Meldebescheinigung musst du nur liefern, wenn unity dich an der Adresse nicht versorgen kann und du sonderkündigen möchtest - quasi als Beweis.
 
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