kachiri
Fleet Admiral
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Sonderkündigung nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Kann er liefern, nur nicht schalten, weil bereits ein Vertrag läuft (mit einer anderen Person), dann hat man KEIN Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sonderkündigung, dann mit 3 Monate Frist. Die muss man in der Regel mindestens abzahlen. Insbesondere, wenn der Vertrag frisch verlängert ist.
@SimSon: Niedersachsen ist Kabel Deutschland, NRW ist Unitymedia. Dementsprechend: Kabel Deutschland hätte nicht liefern können und war scheinbar so kulant, den Vertrag fristlos aufzulösen.
Wenn Sonderkündigung, dann mit 3 Monate Frist. Die muss man in der Regel mindestens abzahlen. Insbesondere, wenn der Vertrag frisch verlängert ist.
@SimSon: Niedersachsen ist Kabel Deutschland, NRW ist Unitymedia. Dementsprechend: Kabel Deutschland hätte nicht liefern können und war scheinbar so kulant, den Vertrag fristlos aufzulösen.