DVD beschädigt - Umtausch nicht möglich?

Stormtrooper85

Lt. Commander
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Hallo,

Ich habe ein kleines Problem rechtlicher Natur mit einem Spiel, dass ich Februar 2010 gekauft habe. Es handelt sich dabei um Bioshock 2, ich habe es damals bei Amazon gekauft.
Es hat auch alles gut geklappt damals, aber als ich es kürzlich wieder installieren wollte, musste ich feststellen, dass die DVD scheinbar kaputt ist.
Sie weist zwar keine äußerlichen Spuren auf, war jedoch in meheren Laufwerken nicht mehr lesbar bzw. wurde gar nicht mehr erkannt.

Ich habe mich dann an den Support des Herstellers gewandt (Take2 Deutschland). Dort wurde mir mitgeteilt, dass ein Umtausch durch take2 nicht möglich sei und ich mich im Rahmen der Gewährleistung an den Händler wenden solle.
Ich habe mich dann auch an Amazon gewandt, jedoch wurde mir dort jetzt mitgeteilt, dass das geschilderte Problem entweder durch nicht sachgemäße Nutzung oder geänderte Systemvoraussetzungen verursacht worden sei und leider kein Umtausch möglich sei.

Da es jetzt also so aussieht, dass ich auf meinem defekten Datenträger sitzenbleibe, wollte ich mich jetzt mal erkundigen, ob ihr mir vllt. weiterhelfen könnt.
Wie sieht denn die rechtliche Lage aus? Habe ich irgendwelche rechtlichen Ansprüche auf den Umtausch oder muss ich die sache jetzt so hinnehmen?
 
Würde den Hersteller-Support anschreiben und dort nachfragen und mich nicht gleich abwimmeln lassen. Ggfls. hast du eine Rechnung als Nachweis, damit sollte es sicher klappen um dort weiter zu kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
bist du dir sicher das es an der cd liegt?
vllt is dein laufwerk kaputt?
 
Hi!

Als letztens die DVD Dr.House Season 6 kaputt war, hieß es laut Amazon, dass ich das noch beliebig später umtauschen lassen kann, da solch ein Defekt immer ein Grund sei für einen Umtausch und man den Fehler auch erst nach Monaten bemerken könnte. Da der Fehler so schon von anfangan vorhanden war, war ich dann auch im Recht und das ging problemlos.

Vielleicht hättest du einfach sagen sollen, dass du das Spiel seit dem Kauf nicht gespielt hast und die DVD jetzt beim Versuch es Installieren nicht gelesen wird und du hättest gerne eine "funktionierende" DVD gehabt. :)
 
Ansprüche hast du keine. Du hast ja einen Datenträger den du anscheinend nicht Sachgemäß behandelt hast.

Da du mit dem Datenträger auch die Lizenz zum Spiel gekauft hast, reicht eine Kopie des Datenträgers (Freund / Videothek) aus. Vorraussetzung dafür ist natürlich das du den Kopierschutz - sofern vorhanden - nicht umgehst.
 
Auch wenn es ärgerlich ist, dass Deine DVD kaputt ist, Bioshock 2 kostet nur noch 10€. Jegliches hin und her verschicken zusammen mit dem ganzen Schreibkram ist sicher aufwendiger als es neu zu kaufen.

Wenn die DVD keine äusserlichen Fehler aufweisst, würde ich nochmal auf Fehlersuche gehen. Bei mir hat zum Beispiel der Virenscanner ärger gemacht. Konnte da auch die DVD nicht auslesen.
Nach längerem Probieren hat es dann doch noch geklappt. Fehlermeldung gab es bei mir auch keine.

Cunhell
 
Kann durchaus sein das dein Laufwerk dran schuld ist und mit manchen CD/DVDs nicht mehr klarkommt - versuchs am besten mal in nem andren Laufwerk/Rechner
 
Stormtrooper85 schrieb:
Sie weist zwar keine äußerlichen Spuren auf, war jedoch in meheren Laufwerken nicht mehr lesbar bzw. wurde gar nicht mehr erkannt.
Ich würde bei den Laufwerken nachhaken. Es gibt mehr kaputte Laufwerke, als Medien (verkratzt/gebrochen ausgenommen). Probiere einfach noch mehr Laufwerke aus, am besten möglichst jung (wenige Monate). Ich weiß nicht warum, aber optische Laufwerke für 20 EUR halten einfach nicht länger.
 
Ich habe die DVD ja in mehreren Laufwerken an verschiedenen Rechnern getestet. Daher kann ich ein defektes Laufwerk eigentlich komplett ausschließen als Ursache.
Mein eigenes DVD-LW ist auch noch recht neu, ich habe es erst zu Beginn des Jahres gekauft.

Warum ich die DVD unsachgemäß genutzt haben soll, kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe das Spiel einmal installiert und dann beim Durchspielen die DVD im Laufwerk gehabt.
 
Versuch von der DVD ne fehlerfreie iso. zu erstellen oder lad dir ein Abbild runter.
Wie erwähnt hast du den orig. Datenträger ja und somit die Lizenz erworben. Mit einem Win 7 Key kann man ja auch die iso. von MS herunterladen, ohne gegen Lizenzrechte zu verstoßen.
 
Auf wie vielen Laufwerken hast du die DVD getestet? Welche Anzahl und wie alt? Natürlich muss es nicht am Laufwerk liegen. Ich habe aber schon ein kaputtes Laufwerk gegen ein anderes kaputtes getauscht. Erst das dritte ging. :freak:
 
Ich habe es jeweils mit 2 verschiedenen Samsung S223C-Laufwerken getestet. Das eine ist in meinem Rechner verbaut, das andere in einem anderen Rechner. Auf diesem war dasselbe OS drauf wie bei mir, aber ansonsten eine komplett verschiedene Software-Konfiguration inkl. anderen Virenscnanner.
Die LWs sind jeweils knapp ein halbes Jahr alt.

Ich habe mit dem LW in meinem Rechner allerdings seitdem bestimmt ein Dutzend andere Spiele installiert, ohne das es jemals Probleme hab. Auch Film-DVDs konnte ich ohne Probleme abspielen, sogar betagte, selbtgebrannte Sicherungs-CDs liesen sich ohne Probleme auslesen.
Daher würde ich wie gesagt ein Laufwerksproblem fast ausschließen.
 
Kauf dir mal ein LG Laufwerk.
Ohne mist, ich habe CDs gehabt die hat kein LW mehr gelesen so kaputt waren die, aber das LG ohne zu mucken, das sind wirklich Allesfresser, mit einer sehr guten Fehlerkorregtur.
 
Naja, 2x das gleiche Model ist jetzt nicht so aussagekräftig... geht mal mit der DVD zu nem Freund, der n komplett anderes LW hat und teste da.
 
Benutze mal ein anderes Laufwerks-Modell. Vielleicht kommt Deines nicht oder nicht mehr mit dem Kopierschutz zurecht.
Hattest Du das selbe Laufwerk auch als Du das Game das erste mal installiert hast?

Cunhell
 
Als ich es das erste Mal installiert hatte, habe ich noch ein anderes Laufwerk gehabt. Es war auch eins von Samsung, die Bezeichnung hab ich leider nicht mehr im Kopf, war aber auch erst ca. 2-3 Jahre alt.
 
Zeicht sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ein Mangel, dann wird vermutet, dass dieser bereits bei Gefahrübergang (hier: Übergabe) vorgelegen hat, der Käufer hätte also gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachlieferung, nachzulesen, in den §§ 434 ff. BGB, § 476 BGB.
 
Und was bringt ihm das hier?
Das Spiel wurde im Februar 2010 gekauft...
 
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