Umtausch nicht möglich, da Artikel nicht lieferbar

Größtmögliche Kulanz wäre wohl gewesen eine Karte mit ähnlichen oder leicht besseren Leistungseigenschaften zur Verfügung zu stellen. Bedeutet für den Händler natürlich Verlust, weil so eine Karte dann heutzutage deutlich teurer gewesen wäre als der Preis der damaligen Karte. Bin mir auch nicht sicher, ob es auch nur einen Händler gibt, der das tun würde ;)
 
der Händler hatte angeboten den vollen Kaufpreis der karte zu erstatten, ohne Nutzungsabzug ( oder wie das heisst).

Wie viel kulanter denn noch? Wäre jetzt gerade vor 2 Wochen das Nachfolgemodell herausgekommen, und der Händler hätte eine Ersatzkarte angeboten hätten alle geschrien : "Was ne Sauerei, ich will das Geld" weil man sich mit wenig Aufpreis die neuere kaufen will.
 
Normalerweise stimme ich da überein, aber auf Grund der aktuellen Situation mit Grafikkarten ist man da als Käufer halt gearscht. Er hätte doch das Geld bekommen können, aber da die Karten im Schnitt 200€ teurer sind im Vergleich zu damaligen Preisen, hätte er halt 200€ drauflegen müssen.

Das ist so ein Lüfter schon sinnvoller. Deswegen meine Aussage, dass der Händler bei einem 1zu1 Tausch, was die Leistung betrifft, deutlich minus gemacht hätte.
 
JardelBenz schrieb:
und wie soll der Händler das Problem für ihn lösen?

Eine eigene Grafikkarten Fabrik aufmachen und das Modell nachbauen?

Die Karte war bei anderen Verkäufern noch verfügbar, genauso ähnliche Karten, vielleicht sogar bei demselben Verkäufer. Eine Unmöglichkeit liegt also wohl eher nicht vor.

Dass der Verkäufer sich dafür entschieden hat von den Produkten, die er verkauft, keine Reserve aufzubauen sondern alles restlos zu verkaufen und damit im Falle einer (berechtigten) Reklamation vor Problemen steht, ist seine unternehmerische Entscheidung. Diese und deren Folgen darf er nicht auf den Kunden abwälzen.

@ verbaliBerlin

Es ging doch gar nicht um Kulanz. Es ging darum, welche rechtlichen Ansprüche u. U. vorhanden sind und welche rechtlichen Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Kulant wäre es gewesen, wenn der Verkäufer z. B. einfach die Garantieleistung gegenüber dem Hersteller geltend gemacht hätte. Das wäre ja etwas gewesen, womit der TE wohl einverstanden war.
 
Grundsätzlich muss man sagen dass viele andere Händler hier evtl. schon auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gepocht hätten und damit würde der TE richtig mies dastehen.
Daher ist das Angebot bei Amazon auch bei der aktuellen Situation nicht zwingend schlecht.
 
Dann hätte der Käufer aber trotzdem die Karte über den Händler einschicken lassen, der Hersteller hätte entschieden und nicht der Händler.
Die Karte einfach repariert oder nen KVA gemacht ... und der Kunde hätte sich dann entschieden.

So bekommt er nur den Willen des Händlers aufgedrückt und sein Geld wieder ... hat aber kein Produkt mehr.
Und die karte wandert in den Müll geht zum Hersteller zurück.

Der gearschte ist der Kunde der ohne Produkt dasteht.
 
Das ist doch kein Bullshit, sondern verdeutlicht nur, dass im Fall einer berechtigten Reklamation, dh also in der reinen Rechtslage, der Verkäufer schlicht dafür einsteht, dass er seinen Vertrag nicht eingehalten hat. Das Geld, das der Käufer als Teil seiner Pflicht übergibt, ist immer gut genug; wenn der aber mal was falsch macht, hält doch auch kein Verkäufer die Füße still.

Die Beweisfrage ist von der Rechtsfrage zu unterscheiden. Sonst weicht man, indem man auf Beweisschwierigkeiten hinweist, ja bloß der Rechtsfrage aus.

Die Wahrnehmung der Gewährleistung zeitigt regelmäßig günstigere Folgen für den Verbraucher als die Wahrnehmung von Garantieleistungen. Das zeigt sich immer wieder. Nach Möglichkeit sollte man daher versuchen, im Rahmen der Gewährleistung zu bleiben. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen der Garantie gar nicht immer geringer; stattdessen kommt es hin und wieder vor, dass Hersteller sich allgemein weniger streng verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da bin ich nicht deiner Meinung. Es ist ja nicht so, dass der TE mit seinem Problem "im Regen" stehen gelassen wird, es wurde ihm angeboten sein eld zurück zu bekommen, und wie ich Amazon kenne war das der volle Kaufpreis, den er damals gezahlt hat, ohne Nutzungsabzug. Amazon würde im Übrigen einen Teufel tun, wenn es ihnen in zumutbarem Rahmen anders möglich wäre. Und ein Austausch nach der Zeit gegen ein Neugerät ist auch nicht so festgelegt, Der TE hat ja einen neuen Lüfter für seine Karte bekommen, damit wurde der Gewährleistung durchaus Genüge getan.
 
Na, dann sagst du es doch selbst: auch in diesem Beispiel ist er besser dran als bei zweifelhaften Garantiebedingungen. Amazon handelt schließlich als Gewährleistungsschuldner, nicht als Garantiegeber. Meine Aussage war aber nicht konkret auf den Fall bezogen, sondern auf die allgemeineren Gedanken, die Jardel ausgeführt hat.

Oder falls du dich nur auf meine Aussage beziehst, dass Hersteller zuweilen weniger streng sind als Verkäufer: Das war nur die Erklärung dafür, warum Garantien bei vielen einen besseren Ruf haben.

Auf deine allgemeine Aussage, nach der Zeit sei ein Neugerät nicht "festgelegt": Wenn man schon davon ausgeht, dass wirklich ein zur Gewährleistung berechtigender Mangel vorliegt, dann könnte auch ein Neugerät grundsätzlich beansprucht werden - von den allgemeinen Ausnahmen, die immer gelten, abgesehen. Die lange Zeit nimmt darauf nicht unmittelbar Einfluss.
 
Sag mal, kanns sein, dass wir wieder einmal aneinander vorbeireden obwohl wir das Gleiche meinen?

Und nein, ein Mangel, der die Gewährleistung betrifft beihaltet eben nicht zwingend, dass ein Neugerät fällig wird. Im vorliegenden Fall des TE ist die karte an und für sich in Ordnung, nur ein Lüfter muss getauscht werden, und es ist fraglich, ob dieser Mangel am Lüfter von Anfang an bestanden hat, zumal er ja bislang merkfrei und tadellos seinen Dienst verrichtet hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann schon sein; ein Grund mehr, niemals etwas persönlich oder gar übel zu nehmen - es könnte ja immer ein Missverständnis dahinterstecken :)

Was die daneben aufgemachte Thematik um Neugerät vs. Reparatur angeht, fasse ich das unter die "allgemeinen Ausnahmen, die immer gelten", wobei "die lange Zeit .. nicht unmittelbar Einfluss (darauf nimmt)". Das kann im konkreten Fall also durchaus bedeuten, dass nur Anspruch auf eine Reparatur besteht. Es ist jedoch ein Anspruch auf Neugerät nicht generell ausgeschlossen und es kommt ebenso vor, dass eine Reparatur dem Käufer lieber wäre, er jedoch "nur" ein Neugerät erhält.
 
Stimmt, zumindest trifft das bei dir zu, dass man sich einfach nur missversteht, aber eigentlich das Gleiche meint
 
Idon schrieb:
Die Karte war bei anderen Verkäufern noch verfügbar, genauso ähnliche Karten, vielleicht sogar bei demselben Verkäufer. Eine Unmöglichkeit liegt also wohl eher nicht vor.

Dass der Verkäufer sich dafür entschieden hat von den Produkten, die er verkauft, keine Reserve aufzubauen sondern alles restlos zu verkaufen und damit im Falle einer (berechtigten) Reklamation vor Problemen steht, ist seine unternehmerische Entscheidung. Diese und deren Folgen darf er nicht auf den Kunden abwälzen.

@ verbaliBerlin

Es ging doch gar nicht um Kulanz. Es ging darum, welche rechtlichen Ansprüche u. U. vorhanden sind und welche rechtlichen Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Kulant wäre es gewesen, wenn der Verkäufer z. B. einfach die Garantieleistung gegenüber dem Hersteller geltend gemacht hätte. Das wäre ja etwas gewesen, womit der TE wohl einverstanden war.

Es sind mehr als 6 Monate vergangen.

Wenn der Lüfter nicht schon beim Kauf der Karte kaputt war und der Käufer das auch beweisen kann, hat Amazon mit dem Fall nichts mehr zu tun.

Alles was Amazon hier macht, ist reine Kulanz.

Der Kunde muss das Geld ja nicht annehmen.
Er darf die Karte auch gerne behalten.

Dass ich deine restliche Aussage für Unsinn halte, darf ich hier nicht schreiben.

Sonst greift sofort wieder die DDR 2.0 Zensur vom übereifrigen Mod hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kann doch aber die Garantie anstoßen bzw. in Anspruch nehmen? Oder gibt diese nicht die ersten beiden Jahre und er muss warten bis die rum sind um es dann über den Hersteller abzuwickeln?


Wie funktioniert das? Ist die Garantie etwa ausgesetzt?
 
Garantie ist eine freiwillige Sache vom Hersteller.

Er muss nachlesen, wie groß der Garantieumfang ist, den der Hersteller gibt.
 
Wenn der Hersteller aber sagt wende dich dafür in den ersten 2 Jahren an den Verkäufer :confused_alt:
Und der will nur das Geld zurück geben ...
 
Dann kann man auch mal Pech haben.

Hätte man womöglich bei einem anderen Hersteller mit besseren Garantiebedinungen kaufen sollen.
 
Komische auffassung ... :confused_alt:

Der Ansprechpartner in D ist in den ersten 2 Jahren der Verkäufer.
Und wenn ich meine Garantie in Anspruch nehmen will hat der wohl folge zu leisten?
 
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