Leon schrieb:
Ich sag mal so. jeder hat die Möglichkeit einen unkomplizierten 2 Jahresvertrag zu nehmen, was meiner Meinuing nach ja kein Problem ist.
Es geht nicht darum, dass es ein "Problem" ist, sondern dass es der ThreadOpener nicht möchte. Das war auch klar in der Anforderungsliste im Eröffnungsbeitrag ersichtlich.
Die Leistung die man dann bekommt ist einwandfrei. Wenn jemand das Privileg genießen möchte jederzeit wieder kündigen zu können, dann muss er halt mit Einschränkungen leben. Finde ich völlig in Ordnung.
Es wäre für anfragende User hilfreicher, würdest Du anstatt aus der Position eines
1&1-Resellers heraus lieber objektiver an die Empfehlungen herangehen.
Mit dem "eigenen" Anbieter zufrieden zu sein ist das eine. Darüber hinaus anfragende User jedoch quasi zu eben jenem Anbieter mit Reseller-Background "drängen" zu wollen, deswegen mit "Aluhut" zu betiteln, ist nicht mit einer bedarfsorientierten Beratung vereinbar.
1&1 mag für viele Kunden gute Angebote zur Verfügung stellen, nur passt es halt auch nicht immer, stimmt nicht mit den Anforderungen überein, etc. Und die Bedingungen für die Verwendung abseits eines Routerzwangs und abseits einer Zweijahresbindung sind bei eben diesem Anbieter derzeit nun einmal "nicht die besten", um es vorsichtig auszudrücken. Solche Punkte müssen angesprochen werden, wenn sich aus der Anforderungsbeschreibung des anfragenden Nutzers eine entsprechende Wichtigkeit ergibt.
XMenMatrix schrieb:
Aber die Nutzer hinterfragt ja nicht warum es bei dem einen Anbieter so günstig ist oder ob da was faul ist, schlecht ist das der Anbieter B, der ist ja viel zu teuer.
Nur weil Einstiegstarife günstiger sind, muss es nicht bedeuten, dass "etwas faul" ist. Auch bei easybell gibt es "höherwertigere" Tarife, z.B. mit VDSL 50:
->
https://www.easybell.de/komplettanschluss/komplett-allnet.html
Dieser Tarif bietet sogar eine All-Net-Flat, auch in Mobilnetze. Neben o2 bekommt man das in den Paketen der großen Anbieter in der Regel nicht.
Natürlich gibt es im direkten Vergleich für den ein oder anderen Nutzer auch Nachteile. Die Zwei-Stunden-Trennung wurde hier bereits genannt. Ein weiterer kann auch die monatliche Kündbarkeit sein, weil sie eben für den Anbieter...
Das Recht der Kündigung zum Ende der Laufzeit haben immer beide Seiten.
... gleichermaßen gilt.