Ebay Angebot an unterlegene Bieter

Tammy

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Habe heute einen Selbstbaucomputer versteigert und der Höchstbietende ist abgesprungen und schlug vor, das Angebot an den nächsten Bieter zu veräußern und eBay ist da leider nicht deutlich in der Formulierung.

Ich wüsste gerne, ob der ursprünglich Höchstbietende dennoch weiter an sein Gebot gebunden ist, sollte keine Einigung mit dem zweiten der Bieterliste erreicht werden.

Ansonsten muss derjenige sich halt mit meinem Anwalt auseinandersetzen, ich stelle die Artikel ja auch nicht zum Spaß rein.

Danke euch :)
 
Das ist rechtlich bindend. Er muss dir das Teil abnehmen.
 
Sind bindend.
 
Was heißt "der Höchstbietende ist abgesprungen"? Hat er vor Ende noch sein Gebot zurückgezogen? Oder ziert er sich jetzt nach der Ersteigerung?
 
rg88 schrieb:
Das ist rechtlich bindend. Er muss dir das Teil abnehmen.
RICHTIG!
Du könntest den Unterlegenen auch anschreiben und verkaufen, was ich persönlich aber nicht machen würde. Über welche Summe reden wir denn?
 
Taigabaer schrieb:
Was heißt "der Höchstbietende ist abgesprungen"? Hat er vor Ende noch sein Gebot zurückgezogen?

man kann soweit ich weiß, bei ebay keine gebote mehr zurückziehen, da wurde zu viel unfug getrieben, also letzteres ;)

ich würde (wenn du möglichst wenig arbeit haben willst) den nächstbietenden anschreiben, und fragen ob er den artikel möchte. evtl. kannst du dir von ebay die kosten zurückerstatten lassen indem du die auktion abbrichst. (geht auch im nachhinein).
 
Danke euch für das tolle Feedback :)

Mir geht es primär darum, ob der ursprüngliche Käufer weiterhin an sein Gebot gebunden ist, auch wenn ich Button "Angebot an unterlegene Bieter machen" drücke.

Sonst bin ich ja doch letztlich auf dem Abstellgleis, habe nichts verkauft und muss dennoch für das Anbieten bezahlen.
 
Lusche1234 schrieb:
man kann soweit ich weiß, bei ebay keine gebote mehr zurückziehen, da wurde zu viel unfug getrieben, also letzteres ;)

ich würde (wenn du möglichst wenig arbeit haben willst) den nächstbietenden anschreiben, und fragen ob er den artikel möchte. evtl. kannst du dir von ebay die kosten zurückerstatten lassen indem du die auktion abbrichst. (geht auch im nachhinein).
Doch, kann man! Man gibt einfach ein, man hat sich vertippt, geht aber nur bei laufender Auktion!
Ergänzung ()

Tammy schrieb:
Danke euch für das tolle Feedback :)

Mir geht es primär darum, ob der ursprüngliche Käufer weiterhin an sein Gebot gebunden ist, auch wenn ich Button "Angebot an unterlegene Bieter machen" drücke.

Sonst bin ich ja doch letztlich auf dem Abstellgleis, habe nichts verkauft und muss dennoch für das Anbieten bezahlen.
Wenn Du ein Angebot an den Unterlegenen bereitest ist der Höchstbietende raus! Schick doch mal die Auktionsnummer per PM!
 
Hallo,
ich würde sagen der Höchstbieter muss erst mal vom Kaufvertrag zurücktreten und du musst da zu stimmen, ansonsten darfst du ja nicht einfach den unterliegenden Bieter die Wahre anbieten, da der Höchstbieter ja sonnst jederzeit sagen kann er möchte jetzt die Wahre.
So bekommst du dann wenn die Wahre nicht Verkauft wurde auch die Ebay Gebühr zurück.

Wenn der unterliegende Bieter die Wahre nicht möchte, bleibt die nur sie neu Einzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Otto2012 schrieb:
Hallo,
ich würde sagen der Höchstbieter muss erst mal vom Kaufvertrag zurücktreten und du musst da zu stimmen, ansonsten darfst du ja nicht einfach den unterliegenden Bieter die Wahre anbieten, da der Höchstbieter ja sonnst jederzeit sagen kann er möchte jetzt die Wahre.
So ist es. Es riecht sehr nach selber mitbieten (lassen) seitens des TE.
 
Tammy schrieb:
Mir geht es primär darum, ob der ursprüngliche Käufer weiterhin an sein Gebot gebunden ist, auch wenn ich Button "Angebot an unterlegene Bieter machen" drücke.
Mit einem Angebot an einen unterlegenen Bieter löst du ja quasi den Vertrag mit dem vorher Höchstbietenden (unabhängig davon, ob du das darfst), falls du nicht noch einen identischen zweiten Artikel hast.

Tammy schrieb:
Sonst bin ich ja doch letztlich auf dem Abstellgleis, habe nichts verkauft und muss dennoch für das Anbieten bezahlen.
Kommt kein Verkauf zustande, kannst du dir die Angebotsgebühren erstatten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
NOTAUS schrieb:
So ist es. Es riecht sehr nach selber mitbieten (lassen) seitens des TE.

Ohne irgendwelche Kenntnis der Umstände eine Verleumdung in die Welt zu setzen ist eine echte Kunst, aber Ignoranz braucht wohl keine Fakten.

Verbrenn deine Hexen wo anders.

Der Höchstbietende hat mich kontaktiert und ich komme ihm gerne entgegen, weil er unbedingt ein optisches Laufwerk will, aber ich sehe auch nicht ein die Auktion wieder neu zu starten, nur weil jemand den Angebotstext nicht liest.
 
wie oben schon geschrieben, du kannst dir bei nichtzustande kommen des kaufvertrages (eigentlich) die gebühr erstatten lassen, oder du machst ein deal mit dem netten menschen, das er dir wenigstens die ebay gebühren zahlen soll, und stellst das ding wieder neu ein. wenn du den anwalt einschaltest kostet dich das wahr. mehr als es die ganze sache wert ist.

da muss man rational denken, auch wenn es auch gegen das gesetz ist, was der (bieter) dort gemacht hat.
 
Tammy schrieb:
Der Höchstbietende hat mich kontaktiert und ich komme ihm gerne entgegen, weil er unbedingt ein optisches Laufwerk will, aber ich sehe auch nicht ein die Auktion wieder neu zu starten, nur weil jemand den Angebotstext nicht liest.

Wenn es über die Funktion "Kauf abbrechen" (vormals „Transaktion abbrechen“) erledigt wurde und du zugestimmt hast, hat der Höchsbieter keine Ansprüche mehr auf die Wahre und du kannst ihn natürlich auch nicht nachhinein noch die Wahre aufs Auge drücken.
So bekommst du auch die Ebay Gebühren erstattet, wenn die Wahre nicht an den überbotenen geht.
http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

Dies ist bestimmt ein Fall der Alltäglich vorkommt, so kannst du glücklich sein das der Höchsbieter sich gemeldet hat, ansonsten hättest du ihn noch Fristen setzen müssen bevor du den Kaufvertrag stornieren darfst, erst danach kannst du die Wahre anderweitig Verkaufen.

Mit Probleme musst du bei Ebay immer rechnen, ob jetzt als Verkäufer oder als Käufer, wenn dir das zu viel Arbeit ist solltest du die Finger von Ebay lassen. Ja wenn man einen Anwalt bemüht ist es ja auch nicht ohne dein zutun getan.
 
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