Tammy
Vice Admiral
- Registriert
- Aug. 2012
- Beiträge
- 6.204
Habe heute einen Selbstbaucomputer versteigert und der Höchstbietende ist abgesprungen und schlug vor, das Angebot an den nächsten Bieter zu veräußern und eBay ist da leider nicht deutlich in der Formulierung.
Ich wüsste gerne, ob der ursprünglich Höchstbietende dennoch weiter an sein Gebot gebunden ist, sollte keine Einigung mit dem zweiten der Bieterliste erreicht werden.
Ansonsten muss derjenige sich halt mit meinem Anwalt auseinandersetzen, ich stelle die Artikel ja auch nicht zum Spaß rein.
Danke euch
Ich wüsste gerne, ob der ursprünglich Höchstbietende dennoch weiter an sein Gebot gebunden ist, sollte keine Einigung mit dem zweiten der Bieterliste erreicht werden.
Ansonsten muss derjenige sich halt mit meinem Anwalt auseinandersetzen, ich stelle die Artikel ja auch nicht zum Spaß rein.
Danke euch