Ebay Betrug Verjährt ?

SirPopelAlot

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Moin liebe Community,
ich habe letztes Jahr im Juli einen Subwoofer Verstärker ersteigert. Leider konnte ich keine Verwendung dafür finden und habe ihn deshalb selber zum Verkauf angeboten :) Dabei fiel mir auf das ich ein ganz anderes Modell erhalten habe, als Angeboten..
Es sieht gleich aus, und heißt auch sehr ähnlich.. Statt ein ABC 600 habe ich einen ABC 300 erhalten (Beispiel).
Nun leider unterscheiden sich diese zwei Modelle technisch sehr stark, da dass ABC 600 doppelt so viel Leistung hat als das welches ich erhalten habe.

Kann man noch etwas machen ?
Oder ist das bereits zu spät ? Insgesamt beläuft sich der schaden auf 150 Euro, darum möchte ich nicht gleiche eine Anzeige erstatten.

Die Ebay Auktion ist nicht mehr vorhanden, ist diese Bereits für IMMER verschwunden, oder Öffentlich nurnicht zugänglich ?

schöne grüße
 
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Du wirst nach dieser doch relativ langen Zeit wohl leider ein "gewisses" Nach- bzw. Beweis-Problem bekommen oder haben. Prinzipiell dürfte die Schadensersatzforderung noch nicht verjährt sein (standardmäßig 3 Jahre). Anders sieht es z. B. mit Deinen entsprechenden Rechten aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung aus; die läuft zwar zwei Jahre, aber Du mußt halt "wasserdicht" nachweisen, was Dir an Schaden passiert bzw. welchem "Betrug" oder vielleicht auch "nur Irrtum" Du aufgesessen zu sein scheinst. Das kann durchaus "haarig" werden ...

Aber zumindest in meiner Kaufübersicht kann ich auch noch meine Käufe von 2016 und 2015 aufrufen. Da gibt's ein entsprechendes Auswahl-Häkchen im oberen Bereich der Kaufübersicht. Ansonsten hoffentlich wirklich viel Erfolg!

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Nachtrag:
Für ebay sind diese Transaktionen "Geschäftsunterlagen", über die sie laut Handelsrecht für m. W.s mindestens fünf Jahre die Unterlagen aufheben / speichern müssen. Selbst wenn die behaupten sollten, daß sie die nicht mehr hätten, ware das nur eine Schutzbehauptung seitens ebay, um keinen "unnötigen" Ärger, Aufwand und entsprechende Kosten mit einem Verkäufer zu haben. Du mußt also ggfs. hartnäckig sein / bleiben / werden ...! ;-)
 
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Ich habe mit dem Ebay Support gesprochen und wurde SUPER beraten ! Ich bekomme die bereits gelöschte Auktion zugeschickt..
Nun das wird mir leider auch nicht weiterbringen, oder ? Ich möchte eig. keine große Sache daraus machen, da es sich nur um 150 Euro handelt, aber garnichts machen finde ich auch falsch...
Was sind denn meine Optionen ? Zum Anwalt laufen wäre schließlich keine, da die Kosten dafür viel zu hoch wären.

schöne grüße
 
Ich würde erstmal den Käufer anschreiben und auf den Fehler hinweisen. Je nachdem was der antwortet muss man abwägen was man macht.

Kurz & knapp via Smartphone
 
genau, verkäufer kontaktieren.
so oder so wird der sich bestimmt n bissel blöd anstellen egal ob er das wusste oder nicht, kann ja auch n einstellfehler gewesen sein.
ebay gibt ja auch so gern viele gerätedaten vor die teilweise nicht stimmen.
 
Wenn du von einem Betrug laut Gesetz ausgehst, dann mag das durchaus auch strafrechtliche Relevanz haben.

Die Ergebnisse einer strafrechtlichen Ermittlung stehen dann durchaus auch in einem zivilrechtlichen Verfahren zur Verfügung.
 
Nolie schrieb:
Nun das wird mir leider auch nicht weiterbringen, oder ? Ich möchte eig. keine große Sache daraus machen, da es sich nur um 150 Euro handelt, aber garnichts machen finde ich auch falsch...
Was sind denn meine Optionen ? Zum Anwalt laufen wäre schließlich keine, da die Kosten dafür viel zu hoch wären.
Kannst du denn beweisen, dass du im Juli das Model bekommen hast? Hast du einen unabhängigen Zeugen der beim auspacken dabei war o.ä.?

Ansonsten kannst du nur den Verkäufer anschreiben, was aber sehr wahrscheinlich auch nichts bringen wird. Falls es sich um Betrug handelt (der Verkäufer also im Vorsatz gehandelt hat) kann er dich schlicht abwimmeln.
Wenn es ein Versehen des Verkäufers war brauchst du immer noch einen Nachweis. Er geht ja dann davon aus, dass er dir das richtige geschickt hast. Und wenn ich irgendetwas verkaufe und mir dann ein 3/4 Jahr jemand erzählen will dass ich mich vertan hätte würde ich schon einen Beweis verlangen. Sonst könnte ja jeder kommen.
 
Warum wird jedes Problem bei Ebay zu einen Betrug ? Es handelt sich wenn, dann um eine Falschlieferung. Du hättest bei Lieferung überprüfen sollen, ob das was du bestellt mit dem was geliefert wurde über einstimmt. Dies scheint durch einen Aufkleber wo die genaue Bezeichnung drauf steht ja möglich zu sein. Daher ist es kein Versteckter Mangel.
Da du es nicht reklamiert hast, kann man hier auch von einer Zustimmung der Lieferung ausgehen.
Gehe aber davon aus, das nach einen 3/4 Jahr es sicht nicht mehr klären lässt.

Bei eine Kauf im Geschäft würde hier §377 HGB zur Anwendung kommen denke ich. Wie es bei Privatkäufen aussieht weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das halte ich juristisch für ziemlichen diskutabel.

Wo nimmst du eine sofortige Überprüfungspflicht für Verbraucher her? Woher nimmst du, dass es sich maximal um eine Falschlieferung handeln kann? Und wie kommst du auf versteckten Mangel?
 
Was soll man dazu sagen, da verrafft es der TE fast ein Jahr die erhaltene Ware von einem privaten Verkäufer zu prüfen und dann redet der eine von Schadensersatz und der andere von Betrug...

Und machen kann man, für die Zukunft daraus lernen und fortan Ware sofort nach Erhalt prüfen. Alles andere ist zum Scheitern verurteilt sofern der Verkäufer nicht kooperativ ist oder auf den Bildern der Auktion eindeutig das falsche Modell zu erkennen ist.
 
Betrug setzt Vorsatz voraus.
Und da es bei Betrug um Strafrecht geht, muss die Schuld bewiesen werden.
Sofern der Verkäufer sich nicht blöd anstellt, kann man ihm keinen Vorsatz unterstellen.
Insbesondere da beide Artikel äußerlich wohl identisch sind, ist ein Irrtum anzunehmen.

Und da wären wir wieder im Zivilrecht.
Wenn der Verkäufer einsichtig ist und man sich einigen kann ist alles ok.
Wenn nicht und es ginge vor Gericht, kann es problematisch sein. Denn der Verkäufer kann den Spieß auch umdrehen und behaupten den richtigen Artikel geliefert zu haben.
Und das der Käufer erst nach so langer Zeit den Fehler bemerkt, spricht eher gegen den Käufer.

Von daher würde ich es unbedingt auf dem freundlichen Weg versuchen. Klappt das nicht, dann als Lehrgeld abhaken.

Kurz & knapp via Smartphone
 
Idon schrieb:
Wenn du von einem Betrug laut Gesetz ausgehst, dann mag das durchaus auch strafrechtliche Relevanz haben.

Die Ergebnisse einer strafrechtlichen Ermittlung stehen dann durchaus auch in einem zivilrechtlichen Verfahren zur Verfügung.

Wie verhält es sich diesbezüglich mit der Beweislast?

Theoretisch könnte ja der Käufer die Ware in der Zwischenzeit ausgetauscht haben. Da liegt ja fast ein halbes Jahr dazwischen.
 
Ich sage nicht, dass es sich um Betrug handelt - der TE hat das ins Spiel gebracht und ich habe auf den Vorteil hingewiesen, die eine (positive) Ermittlung diesbezüglich haben könnte.

Beweisen muss im Strafrecht der Staat, nicht der Bürger. Natürlich wird es mit der Beweislast nicht einfach, sofern der Verkäufer einfach blockt und sich nichts hat zu schulden kommen lassen. Aber, und in diese Richtung ging mein Ansatz, vielleicht hat er das eben nicht zum ersten Mal gemacht - und dann sieht die Sache plötzlich ganz anders aus.


Bezüglich Vorsatz habe ich wenig Lust daran, hier die verschiedenen einschlägigen Formen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit durchzukauen.


Gleichzeitig hat der TE hier um Hilfe gebeten, nicht der Verkäufer, entsprechend ist zumindest mein Interesse auf den TE gelenkt. Gleichwohl ist die bisherige Aussagelage des TE eher dürftig und ein furchtbares Vorgehen halte ich für eher unwahrscheinlich, aber das war ja nun nicht des TEs Frage.
 
Es ging mir garnicht um den Betrug oder ob es Vorsatz war. Eher darum wie sich das nach über einem halben Jahr verhält. Betrifft ja direkt auch den Käufer. Nach einem halben Jahr gemerkt das es nicht das Modell ist was gekauft wurde. Man hat es gekauft, war aber ein "Fehlkauf" und hat es nicht benötigt daher auch nie in Betrieb genommen. Beim Wiederverkauf dann gemerkt das es nicht das Modell ist was ursprünglich angeboten wurde.
 
Im Zivilprozess muss der Kläger den Richter von seinem Standpunkt überzeugen.
 
Joe Walker schrieb:
Warum wird jedes Problem bei Ebay zu einen Betrug ? Es handelt sich wenn, dann um eine Falschlieferung. Du hättest bei Lieferung überprüfen sollen, ob das was du bestellt mit dem was geliefert wurde über einstimmt. Dies scheint durch einen Aufkleber wo die genaue Bezeichnung drauf steht ja möglich zu sein. Daher ist es kein Versteckter Mangel.
Da du es nicht reklamiert hast, kann man hier auch von einer Zustimmung der Lieferung ausgehen.
Gehe aber davon aus, das nach einen 3/4 Jahr es sicht nicht mehr klären lässt.

Bei eine Kauf im Geschäft würde hier §377 HGB zur Anwendung kommen denke ich. Wie es bei Privatkäufen aussieht weiß ich nicht.

Also mit HGB hat das nun mal gar nix zu tun. Dann müssten beide Parteien schon Kaufleute i.S.v. HGB sein. Und das bezweifle ich mal ;)
Das ist ne reine BGB Sache.
Und in Anbetracht des eher geringen Streitwertes, der vergangenen Zeit und der Tatsache, dass es eher unmöglich sein wird Beweise vorzulegen die stichhaltig genug sind wird hier kein Gericht agieren.
Ausserdem ist die Behauptung des Betruges sehr dünn. Der Verkäufer hat am Ende selber nicht genau hingeschaut beim verkaufen und der TE hat es zu spät gemerkt. Dumme Sache, aber passiert.
 
Scruffy2008 schrieb:
Das ist ne reine BGB Sache.
Und in Anbetracht des eher geringen Streitwertes, der vergangenen Zeit und der Tatsache, dass es eher unmöglich sein wird Beweise vorzulegen die stichhaltig genug sind wird hier kein Gericht agieren.

Halte ich für Unfug.
Dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mangels Nachweis keine Entscheidung im Sinne des Käufers herauskommt, ist natürlich etwas anderes.

Ich würde in einem solchen Fall wie folgt vorgehen:
1. Verkäufer freundlich anschreiben und Einigung suchen.
Falls erfolgreich: schön.
Ansonsten:
2. Verkäufer mit Nachdruck und Fristsetzung auffordern.
Falls erfolgreich: schön
Ansonsten:
3. Strafanzeige mit vager Hoffnung auf Erfolg.

Sollte 1. nicht fruchten, würde ich den Betrag wohl innerlich abschreiben und den Rest nur aus Prinzip durchziehen.
Jeglichen zivilrechtlichen Schritt über eigene Anschreiben hinaus hielte ich in der Situation für verschwendetes Geld.
 
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