Ebay Betrugsmasche

kachiri schrieb:
Die Frage ist vor welchem. Man möge es kaum glauben: Aber viele Nutzer haben keine Ahnung von der Materie. Auch auf "Gamer" bezogen. Da kann es durchaus sein, dass er deiner Artikelbeschreibung zu 100% vertraut hat. Unabhängig davon, dass er wusste, welche Hardware du besitzt. Das ist eben die Krux. Beim nächsten Verkauf nach Möglichkeit auf Tests verweisen und eher den Hinweis ergänzen, dass für die Leistung letztlich das Gesamtsystem verantwortlich ist. So Formulierungen wie "schafft garantiert 144 FPS in 2k" sind da Fehl am Platze.
Damit führt man den (unwissenden) Käufer in die Irre.

Viele sind zum Zeitpunkt des Kaufs schon Irre.
Sich zu informieren was man kauft ist jedem selbst überlassen.
Um welchen Typ Karte es sich handelt stand da, was diese jetzt beim Käufer noch tut oder nicht ist mir ziemlich egal.
Wie ist es denn mit dem Aspekt von einem "gebrauchten" Artikel zu sehen.
Gebraucht ist nicht mehr neu, muss dann ein elektronisches Gerät Neuwarenleistung erzielen können?

Offizielle Werbung allgemein manipuliert und soll in die Irre führen. Eben das Produkt zu kaufen.

Schon lustig was so jeder für Argumente einbringt.
 
kachiri schrieb:
2.) Versender haftet für Transportschäden. Die Haftung kann auf den Paketdienst übergehen. Dafür muss der Versender (als Vertragspartner des Paketdienst) allerdings nachweisen, dass er die Ware entsprechend sicher verpackt hat.

Nö.
 
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GreitZ schrieb:
Sich zu informieren was man kauft ist jedem selbst überlassen.

Ist es. Du hast aber auch nicht das Recht Leistung zu versprechen, die das Produkt - das DU verkaufst - nicht sicher halten wird. Zumindest kannst DU nicht sicher sein, dass auch andere ihre 140 FPS "garantiert" erreichen. Das hast du mit deiner Artikelbeschreibung aber behauptet.

Ich denke die Situation ist klar und letztlich kommt es darauf an, wie weit der Käufer es trägt. Landet es am Ende wirklich beim Richter würde ich jetzt keine Prognose abgeben wollen, wie es ausgeht. Der Richter könnte deiner Ansicht folgen, wonach man als Käufer auch irgendwo selbst die Pflicht hat sich zu informieren - er könnte aber auch der Ansicht des Käufers folgen.
Gerade solche Streitfragen sind absolute Auslegungssache.

Wenn die Karte bei ihm nicht tut - warum auch immer - wäre es aus meiner(!) Sicht moralisch allerdings korrekt, wenn du dir die Karte zurückschicken lässt und den Kaufpreis erstattest. Wäre die einfachste Lösung, als sowas am Ende vor Gericht auszutragen.
 
kachiri schrieb:
Ist es. Du hast aber auch nicht das Recht Leistung zu versprechen, die das Produkt - das DU verkaufst - nicht sicher halten wird. Zumindest kannst DU nicht sicher sein, dass auch andere ihre 140 FPS "garantiert" erreichen. Das hast du mit deiner Artikelbeschreibung aber behauptet.

Ich denke die Situation ist klar und letztlich kommt es darauf an, wie weit der Käufer es trägt. Landet es am Ende wirklich beim Richter würde ich jetzt keine Prognose abgeben wollen, wie es ausgeht. Der Richter könnte deiner Ansicht folgen, wonach man als Käufer auch irgendwo selbst die Pflicht hat sich zu informieren - er könnte aber auch der Ansicht des Käufers folgen.
Gerade solche Streitfragen sind absolute Auslegungssache.

Wenn die Karte bei ihm nicht tut - warum auch immer - wäre es aus meiner(!) Sicht moralisch allerdings korrekt, wenn du dir die Karte zurückschicken lässt und den Kaufpreis erstattest. Wäre die einfachste Lösung, als sowas am Ende vor Gericht auszutragen.
Da ich nicht weiß was jemand damit gemacht hat und es sich um einen Privatverkauf handelt, interessiert mich nichts mehr ab dem moment wo ich das Paket versendet habe.
Warum soll ich etwas zurücknehmen das ich zuvor ausgeschlossen und er somit ausdrücklich einverstanden war beim kauf? Sehr unlogisch.
Aber zum Glück bist du kein Richter
 
Du hast Leistung versprochen. Du hast die Karte - anhand deiner Beschreibung kann man das so verstehen - als Vega 56 mit Vega 64 Leistung verkauft und 140 FPS in jeden aktuellen Titel garantiert. Der Fall ist halt nicht Schwarz-Weiß sondern kann so und so gedeutet werden. Wenn dich die gegnerische Seite auf die Artikelbeschreibung festnagelt und der Richter dieser Argumentation folgt, kannst du noch sehr damit argumentieren, dass du die Gewährleistung ausgeschlossen hast - weil die interessiert hier erst einmal gar nicht.

Also kann ich dir nur Glück dabei wünschen, dass wenn es wirklich vor Gericht landet, dass du auf einen Richter triffst, der die Ansicht vertritt, dass man als Käufer keinem Verkäufer glauben schenken mag und die Artikelbeschreibung eigentlich zu viel versprach und man lieber hätte Abstand nehmen soll.

Mir ist schon klar: Du bist glücklich das du dein Geld hast.
Und da sind wir halt schon wieder bei einem grundsätzlichen Problem: Du schilderst die Sicht aus deiner Sicht - natürlich völlig neutral. Wahrscheinlich eher nicht.

Du wolltest eine Einschätzung - ich denke aus dem Thread geht doch hervor: Kann sein, dass du durchkommst, kann aber auch sein, dass der Käufer durchkommt. Lass es drauf ankommen, wenn es dir der Aufwand wert ist. Es wäre zu einfach so etwas untereinander zu klären. :)
 
Ich würde mir da keinen zu großen Kopf machen.

Ist halt privater Elektrowaren Gebrauchtverkauf..
Da kann kein Richter feststellen kann ob du defekt versendet oder Käufer beim Einbau beschädigt hat,
sollte im Normalfall sich höchstens eine Schiedsstelle einschalten die das ganze abweisen wird.

Aber wie schon erwähnt funktioniert die Karte ja und ein vermutlicher Idiot kann sie nicht bedienen.
(Vega ist halt nix für Noobs:):evillol:;))

Das ganze ist eher ne Masche und/oder gezeter eines unwissendem.
Eine wenn auch "übertriebene" Produktbeschreibung bei Ebay mit dem versprchen von 24/7 über
140Fps ist keine rechtswiksame Leistungszusage oder wieauchimmer.
Es steht ja eindeutig das es ne Vega56 ist und jeder sollte wissen worauf erbietet.

Meine Empfehlung: Gib ihm nen Link von diesem Forum,da kann ihm geholfen werden ansonsten
abwarten Tee trinken und die Weihnachtszeit genießen..

Gl&hf
 
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ich finde es nur merkwürdig das der dritte, also das Transportunternehmen ausgeschlossen wird.

darüber hinaus habe ich jetzt immer noch nicht gelesen warum der Käufer überhaupt klagt oder habe ich etwas überlesen?

warum wird eigentlich sofort geklagt? gab es hier kein Käuferschutz über Paypal?

mir fehlen hier fundamentale Infos und blos weil jemand einen Anwalt einschaltet bedeutet das auch noch nicht das es vor Gericht landet.
 
Der dritte ist in dem Moment ausgeschlossen wo du das Packet annimmst und keinen Transportschaden anmeldest.
Sofort geklagt wird weil die Weltbevölkerung zu 90% aus Idioten besteht.
Wenn man alles unnötige gestreite aus dem Rechtsweg entfernen würde hätten wir auch keine so
überlastete Justitz.
..Aber viele arbeitslose Anwälte und wer soll die dann füttern...
 
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Wenn man hier was mitnehmen will, dann solche Aussagen im Angebotstexten generell einfach sein zu lassen, weil sie als Vertragsvereinbarung ausgelegt werden können, siehe Ebay Regeln.

Aus der Artikelbeschreibung leiten sich zugesicherte Eigenschaften her. Soundsoviel fps auf fremden Rechner zu versprechen kann nur in die Hose gehen.

  • Kein wirksamer Ausschluss bei bewusster Täuschung oder Übernahme einer Garantie
    Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen. Auch verhindert ein Gewährleistungsausschluss die Ansprüche des Käufers dann nicht, wenn sie bestimmte Eigenschaften der Sache zugesichert haben (s. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12).

    Auf einen Gewährleistungsausschluss können Sie sich auch dann nicht berufen, wenn Sie für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen haben. Die Übernahme einer Garantie kann schon darin gesehen werden, wenn Sie in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Eigenschaft der Ware zusichern.
Quelle: https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Wenn du eine Eigenschaft explizit zusicherst, und diese dann nicht erfüllt wird, kann man nach §444 BGB auf Rückgängigmachung des Gewährleistungsausschlusses plädieren (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html).
Von daher kann dir also konkret Ungemach drohen, wenn der Richter deine fps-Zusage ebenfalls so interpretiert. Ich glaube nicht das es bei 200€ Streitwert jemals dazu kommt (wenn doch, wäre es cool wenn du ein Postmortem-Update dazu bringst).
 
Aber es ist ja nichtmal gelogen... mit entsprechend niedrigen Grafikinstellungen wären die
140 FPSbei den meisten Games sicher zu machen...wenn Karte nicht überhitzt,der Prozi mitmacht undsoweiter….

Ist halt ne Sache wo sich kein Richter mit befassen wird und sollte.
Ergänzung ()

lokked schrieb:
Wenn man hier was mitnehmen will, dann solche Aussagen im Angebotstexten generell einfach sein zu lassen, weil sie als Vertragsvereinbarung ausgelegt werden können,
+1
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke eher, dass der Käufer genau wusste, dass eine Vega die von dir zugesicherten 140fps auf 1440p nicht schafft. Er hat es vermutlich trotzdem gekauft, um dir das dann vorzuwerfen und an eine günstige Vega ranzukommen. Sind nur meine Vermutungen. Habe auch schon mit paar Käufern mit extremen Hintergedanken beim Kauf zu tun gehabt.
Kamen denn vom Käufer keine Vorschläge wie „erstatten Sie mir 30% des Kaufpreises?“ oder Ähnliches. Ist er direkt zum Anwalt gerannt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Leutchenen, warum wird immer wieder geschrieben die Karte brächte keine 140 fps?
Ich habe 2015 mit meiner vorgängerkarte einer Asus 9390x cod bo3 mit gleichem Monitor und höchster Einstellung auf runde 140 fps gebracht, warum sollte die schnellste vega 56 die Ansicht die gleiche Leistung bringt wie die vom gleichen Hersteller v 64 die mein Vater im identischen System nutzte nicht erbringen?

Wenn man es nicht genau weiß Bitte nichts Texten sodass hauptsächlich etwas geantwortet wurde, danke
 
Sorry, ich besitze ebenfalls eine Vega 56 und deine Angabe in der Artikelbeschreibung ist so pauschal einfach irreführend. Ein typisches Werbeversprechen mit Kleingedrucktem. Nur das letzteres ("wenn man alle Details runterdreht") bei dir sogar noch fehlte. Das wurde nun bereits von mehreren berechtigt kritisiert und das scheinst du offenbar nicht einzusehen.
 
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Was mich eigentlich wundert ist, dass Jemand ne gebrauchte Vega 56 zu dem Preis kauft und dann anscheinend nicht mal PayPal (ansonsten hätte er ja leichtes Spiel) - letzten Monat noch ne 2 Wochen alte Vega 64 Nitro + für grob genau so viel verkauft.

Persönlich wurde ich die Karte zurück nehmen und prüfen ob es wirklich Probleme gibt und ob es deine Karte ist (Seriennummer, etc... ich persönlich mach immer ne kleine Markierung irgendwohin, beispielsweise einen Aufkleber leicht anheben / mit nem löslichen Stift ne schlecht sichtbare Stelle markieren, etc... - Gibt ja manche die können Aufkleber austauschen :p)
Hier aber vorweg klar stellen, dass du Hin- und Rückversand nur übernimmst wenn die Karte wirklich defekt ist und ansonsten er diese Kosten + ne kleine Bearbeitungsgebühr (bei mir 5€) sowie Kosten für eventuell entstandene optische Mängel zu tragen hat.

Aber wenn du weißt, dass du eindeutig im Recht bist, dann kannst du es auch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Hab ich auch schon mal bei der Kette Proshop - Klarna - COEO - Mumm gemacht - wurde halt 1 Jahr lang von denen vollgespammt bis die endlich mal nen Mahnbescheid geschickt haben, dem ich widersprochen habe und danach nichts mehr von denen gehört habe - hat wohl einer von denen tatsächlich mal meine Mails mit Erklärung der Rechtslage gelesen bevor es vors Gericht ging.

PS: Selbst ne RTX Titan mit Stickstoffkühlung wird in einigen Spielen auch mit niedrigsten Einstellungen nicht über 60 kommen. Gibt welche die haben nen CPU Bottleneck und gibt welche die haben nen Framecap. :p
 
GreitZ schrieb:
Leutchenen, warum wird immer wieder geschrieben die Karte brächte keine 140 fps?

Weil sie das nicht in dem von dir beschrieben Umfang (alle aktuelle Games) tut. Damit bietest du immer rechtliche Angriffsfläche, das Zauberwort hier ist zugesicherte Eigenschaft. Die ganze Sternchen und Fußnoten in offiziellen Produktbeschreibungen kommen nicht von ungefähr.
Nimm diesen Tipp von den Forumskollegen doch einfach an und verzichte künftig auf solche Stolpersteine.

Dein aktueller Rechtsstreit wird nach meinem Rechtsverständnis, wie schon mehrmals erwähnt, daran entschieden werden ob die Karte nachweislich funktional beim Verkauf war.

Ich persönlich hätte die Karte übrigens einfach zurückgenommen bei Porto auf Kosten des Käufers, auf Funktion geprüft und erneut eingestellt.
 
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Zugesichert Eigenschaft kann man aber auch wieder entkräften, da dem Käufer bewusst sein muss, dass er eine V56 kauft und keine Wunderkarte.
Die Eigenschaft ergibt sich ebenso aus dem Produktnamen.

Am Ende ist das eh egal, da es wohl um den Defekt selbst geht.
Ich drücke die Daumen, dass das alles glatt geht.
 
man hätte, man würde, man sollte....

keiner von euch ist fehlerfrei und er hat kein Kapitalverbrechen begangen, er wollte nur etwas verkaufen

genau wegen solcher kaufenden kundschaft habe ich aber auch aufgehört auf Ebay etwas anzubieten

für den TE habe ich mitleid aber wer keine Kulanz anbietet muss sich auch darauf gefasst machen das es zum Rechtsstreit kommt und glaub mir , die Opfer rolle bringt meist mehr vor Gericht als der Standpunkt "es war alles in Ordnung als..."

PS: ich finde deinen Titel irreführend, ich sehe keinen Betrug und da du auch auf voran gegangenen offensichtliche fragen ausweichst , bin ich hier raus.
 
Die Formulierung "Die Karte bringt in 1440p in allen aktuellen Spielen stets über 140fps was für meinen Monitor mit 144hz immer wichtig war" könnte durchaus eine vereinbarte Beschaffenheit darstellen, mit der Folge, dass die Karte, sollte sie diese Leistung nicht bringen, einen Sachmangel aufweist. Art und Ausmaß der Abweichung sind dabei unerheblich, insbesondere da es sich um eine Stückschuld handelt. Da bietet sich viel Argumentations- und Angriffsraum.
Hätte man diese Angabe dadurch gelöst auf Tests o.ä. zu verweisen, wäre man dieses Problem entgangen.

Ich würde wohl die Karte zurücknehmen, solange sie nicht mechansich oder sonst wie beschädigt ist, sondern einfach nur schlecht läuft. Diesen Stress wäre es mir nicht wert. Beim nächsten Verkauf dann die Tipps beachten und alles wird gut :)
 
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