Neue Betrugsmasche ?

Ja dann.... auf den Käufer warten und schauen, warum dieser nicht angenommen hat.
 
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Keylan schrieb:
--Bitte die Zitierregeln beachten--

Er ist nicht Eigentümer, da das Eigentum mit dem Kaufvertag auf den Käufer übergegangen ist. Dieser hat aber den Empfang verweigert. Das macht keinen Kaufvertrag ungültig.
Käufer nochmals in Kenntnis setzen und eine Frist zur Abholung oder zum erneuten Sendungswunsch gegen Kostenübernahme auffordern. Danach eine tägliche Lagergebühr erheben.
Ergänzung ()

Goldsmith schrieb:
--Bitte die Zitierregeln beachten--

Warum sollte man etwas ausschließen müssen, was es gar nicht gibt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
CBecker schrieb:
Warum sollte man etwas ausschließen müssen, was es gar nicht gibt?
Das war mir so nicht bekannt, ich dachte, man müsste es ausschließen. Sorry..
 
CBecker schrieb:
Er ist nicht Eigentümer, da das Eigentum mit dem Kaufvertag auf den Käufer übergegangen ist. Dieser hat aber den Empfang verweigert. Das macht keinen Kaufvertrag ungültig.
Der Kaufvertrag wird aber erst mit der Übergabe des Eigentums erfüllt, und das hat ja eben noch nicht stattgefunden.

Ich habe auch nie behauptet, das der Kaufvertrag ungültig wird, weil nicht Übergeben wurde. Wohl aber wenn DHL auf dem Paket sitzen bleibt und die Ware z. B. einfach zerstört, weil beide Seiten die Annahme verweigern.
 
Das macht so nicht viel Sinn. Da das Risiko der Beschädigung bei privaten Verkäufen ebenfalls beim Käufer liegt.
Außerdem würde ein mir nie übergebener aber bezahlter Gegenstand mich nie zum Eigentümer machen, sprich, ich hätte keine Rechte daran. Das kann nicht sein.
 
@CBecker ich habe kein Interesse hier jetzt irgendwelche Gesetzestexte über Besitzrecht, Eigentumsrecht und Kaufverträge auszutauschen um irgendwelchen Strohmännern zu begegnen.

DHL ist im Auftrag der TE im Besitz der Ware, und er hat seinen Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt nur weil er das Paket an DHL übergeben hat.
Er hat nach wie vor am Übermitteln der Ware mitzuwirken, auch wenn er für weitere Aufwendungen ggf. den Käufer belangen kann.
Beschädigung der Ware darf nach wie vor nicht Fahrlässig oder Bewusst herbeigeführt werden und wenn der TE oder DHL in seinem Auftrag die Ware beschädigt ist er trotzdem Haftbar.

Entscheidend ist, dass er Geld und Ware an sich nehmen sollte, bis er klären kann in welcher Form der noch bestehende Kaufvertrag erfüllt werden soll.

Wenn der Käufer nicht reagiert, kann er diesen ggf. anmahnen, was sich dann auch immer Anbietet. Von der Firstsetzung zur Entsorgung der Ware oder Kostenübernahme wegen Lager/Aufbewahrungskosten ect.

Solange er die Ware sicher stellt, erhält er seine Möglichkeit den Kaufvertrag zu erfüllen und sein Geld nicht zurück geben zu müssen.

Kann ja auch sein, das DHL jetzt mit einem total ramponierten Paket bei ihm ankommt, und plötzlich klar wird warum der Käufer nicht angenommen hat.
Ich weiß nicht wem DLH dann den Wert ersetzen muss. Vertragspartner von DHL ist der TE nicht der Käufer.
Würde mich nicht wundern wenn dann also der Kaufvertrag aufgehoben werden muss, und der TE sein Geld doch raus rücken muss und darauf zu warten hat bis DHL dann erstattet.
 
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DHL ist im Auftrag des TE im Besitz der Ware. Er hat seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt, indem er das Paket an DHL übergeben hat. Das Eigentum wie auch das Transportrisiko geht in diesem Moment auf den Käufer über.
Bei Verlust der Ware durch DHL hat wiederum der Verkäufer einen Anspruch ggü. DHL (aber keinen Schaden), den er an den Käufer abtreten kann.
Sinnigerweise nimmt der Verkäufer das Paket erstmal wieder entgegen.

Teile dieses Beitrags sind von Wikipedia übernommen.
 
Ich habe auch nicht behauptet, einen vollständigen Satz zitiert zu haben. Ein übernommener Teil entstammt diesem Zitat, das nun mehrere vollständige Sätze enthält:
Der Verkäufer hat dann beim zufälligen Untergang der Ware eine Anspruchsgrundlage gegen das Transportunternehmen [...], aber keinen Schaden. Dagegen besitzt der Käufer einen Schaden (denn er muss zahlen, ohne dass er Ware erhält), aber keine Anspruchsgrundlage. In derartigen Fällen hilft das Rechtsinstitut der Drittschadensliquidation [...]
 
Moin , erstmal danke für dle Weiteren Antworten.


Ich habe dir mlr alle durchgelesen, dabei ist mir was aufgefallen..bzg das das Pack möglicherweise Ramponirt ist.

Der Käufer kann gar nicht wissen in welcher Zustand das Packet ist, den die Annahme wurde schon verweigert bevor das Paket im Zustelfahrzeug war.


Screenshot_20231014_043925_Post & DHL.jpg


Ich werde jetzt Bis Montag warten ob er auf meine Nachricht reagiert.

Setze ihn dann Eine Frist von 1 Woche oder lieber 2 Wochen ?
 
Er will doch was von dir 🤷‍♂️
 
Ich würde da auch keine Frist setzen, warum auch.
 
Prüf das Paket nach Erhalt, wenn alles in Ordnung ist, stell es zur Seite, schreib dem Käufer was da los ist und wieso er es abgelehnt hat mit der Bitte dir die erneuten Versandkosten zu überweisen. Danach würde ich warten was passiert. Selbst wenn die CPU dann 2 Jahre bei dir im Schrank liegt.

Aber Achtung: verkaufen darfst sie natürlich nicht mehr. Sie gehört dir nicht mehr ;)
 
Diese Tipps sind im vorliegenden Fall wenig hilfreich. So, wie ich das verstanden habe, ist der Threadersteller gerade finanziell nicht gut aufgestellt und er benötigt(e) das Geld aus dem Verkauf zur Gegenfinazierung der neuen CPU.

Da ist es doch am sinnvollsten, dem Käufer zu mitzuteilen , dass er doch wenigstens schreiben soll, dass er kein Interesse mehr an der CPU hat, damit einem erneuten Verkauf nichts im Weg steht.

Natürlich kann man auch stur auf Einhaltung des bestehenden Vertrags bestehen, dabei muss der TE aber CPU und sicherheitshalber das Geld zurückhalten. Das hilft doch keinem. Dass der Käufer sich scheisse verhält, steht dabei ja außer Frage. Muss man dann wissen, was einem in der Situation wichtiger ist: Rechthaben oder Ruhe
 
Abe81 schrieb:
Diese Tipps sind im vorliegenden Fall wenig hilfreich. So, wie ich das verstanden habe, ist der Threadersteller gerade finanziell nicht gut aufgestellt und er benötigt(e) das Geld aus dem Verkauf zur Gegenfinazierung der neuen CPU.
Das hast du Absolut Richtig Verstanden, Das Geld habe ich ja bereits schon Ausgegeben die Neue CPU wurde Quasi am Gleichen Tag bei MF bestellt als ich das Geld durch den VK bekommen habe.
 
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