@CBecker ich habe kein Interesse hier jetzt irgendwelche Gesetzestexte über Besitzrecht, Eigentumsrecht und Kaufverträge auszutauschen um irgendwelchen Strohmännern zu begegnen.
DHL ist im Auftrag der TE im Besitz der Ware, und er hat seinen Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt nur weil er das Paket an DHL übergeben hat.
Er hat nach wie vor am Übermitteln der Ware mitzuwirken, auch wenn er für weitere Aufwendungen ggf. den Käufer belangen kann.
Beschädigung der Ware darf nach wie vor nicht Fahrlässig oder Bewusst herbeigeführt werden und wenn der TE oder DHL in seinem Auftrag die Ware beschädigt ist er trotzdem Haftbar.
Entscheidend ist, dass er Geld und Ware an sich nehmen sollte, bis er klären kann in welcher Form der noch bestehende Kaufvertrag erfüllt werden soll.
Wenn der Käufer nicht reagiert, kann er diesen ggf. anmahnen, was sich dann auch immer Anbietet. Von der Firstsetzung zur Entsorgung der Ware oder Kostenübernahme wegen Lager/Aufbewahrungskosten ect.
Solange er die Ware sicher stellt, erhält er seine Möglichkeit den Kaufvertrag zu erfüllen und sein Geld nicht zurück geben zu müssen.
Kann ja auch sein, das DHL jetzt mit einem total ramponierten Paket bei ihm ankommt, und plötzlich klar wird warum der Käufer nicht angenommen hat.
Ich weiß nicht wem DLH dann den Wert ersetzen muss. Vertragspartner von DHL ist der TE nicht der Käufer.
Würde mich nicht wundern wenn dann also der Kaufvertrag aufgehoben werden muss, und der TE sein Geld doch raus rücken muss und darauf zu warten hat bis DHL dann erstattet.